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===1930/1931=== | ===1930/1931=== | ||
Statt zwei Feldwechselspieler waren nun drei Feldwechselspieler erlaubt. | *4. November 1930: Neue Eishockeyregeln in Kanada | ||
:In Kanada wurden neue Eishockeybestimmungen verabschiedet. Sie gelten zwar im Moment nur für Kanada, werden aber bald sicher auch in Europa übernommen. | |||
:1. Es dürfen niemals weniger als vier Spieler einer Partei auf dem Eis sein. Wenn zwei Spieler strafweise ausgeschlossen wurden und sich ein dritter Spieler ein Vergehen zu schulden kommen läßt, dass desssen Ausschluss herbeiführt, so kann für diesen dritten Spieler ein Ersatzmann eintreten. Wenn zwei Spieler ausgeschlossen sind, so kann ein weiterer Spieler erst dann bei einem Ausschluss das Feld verlassen, wenn eine der bisherigen Strafzeiten abgelaufen ist. | |||
:2. Eine automatische 10-Minuten-Strafe tritt ein, wenn ein Spieler - ob mit Absicht oder unabsichtlich bleibt sich gleich - dem Gegner mit dem Stock ins Gesicht schlägt oder auf den Kopf trifft. Bei regelwidrigen Zusammenstößen ist der Angreifer ist der Angreifer mit der höheren Strafe zu belegen. Strafen haben einzutreten, wenn ein Spieler dem anderen den Stock aus der Hand stößt oder wenn ein Spieler der den Stock verliert, sich ohne ihn weier am Spiel beteiligt.<ref>SportTagblatt 4. November 1930</ref> | |||
*Statt zwei Feldwechselspieler waren nun drei Feldwechselspieler erlaubt. | |||
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*'''Der Internationale Kongreß der Liga 1932''' | *'''Der Internationale Kongreß der Liga 1932''' | ||
:Der Internationale Kongreß der Liga tagt am 13. März 1932 im Hotel Esplanade in Berlin. anläßlich der Europameisterschaft. Er wurde heute feierlich durch den Präsidenten Loicq aus Belgien eröffnet. 28 Delegierte aus den Landesverbänden waren anwesend. Dr. Hoffmann als Präsident des Deutschen Eislaufverbandes richtete die Begrüßungsworte an die Delegierten. Dann sprach der Vorsitzende des Reichsausschusses für Leibesübungen Dr. Diem und abschließend gratulierte der deutsche Delegierte Kleeberg dem Präsidenten zu seinem 10jährigen Jubiläum. | :Der Internationale Kongreß der Liga tagt am 13. März 1932 im Hotel Esplanade in Berlin. anläßlich der Europameisterschaft. Er wurde heute feierlich durch den Präsidenten Loicq aus Belgien eröffnet. 28 Delegierte aus den Landesverbänden waren anwesend. Dr. Hoffmann als Präsident des Deutschen Eislaufverbandes richtete die Begrüßungsworte an die Delegierten. Dann sprach der Vorsitzende des Reichsausschusses für Leibesübungen Dr. Diem und abschließend gratulierte der deutsche Delegierte Kleeberg dem Präsidenten zu seinem 10jährigen Jubiläum. | ||
:-Als erster Tagesordnungspunkt wurde das Programm der Europameisterschaft erörtert. Dann wurden die Gruppen ausgelost (siehe [[Eishockeyspiele der | :-Als erster Tagesordnungspunkt wurde das Programm der Europameisterschaft erörtert. Dann wurden die Gruppen ausgelost (siehe [[Eishockeyspiele der österreichischen Nationalmannschaft]]). | ||
:Weiterhin wurde in der Diskussion festgestellt, dass sich Spieler in den Mannschaften befinden, die in den entsprechenden Ländern gar keine Spielberechtigung hätten. So befindet sich beim Team aus Großbritannien der in Zürich lebende kanadische Spieler Morris. Bei den letzten Meisterschaften hatte er für Kanada gespielt. Die Briten begründen die Teilnahme von Morris damit, das er englische Eltern habe. Die Spielberechtigung wurde ihm vom Kongreß aberkannt. In der französischen Mannschaften befinden sich die Spieler Murphy und Michaelis, die eine amerikanische Staatsbürgerschaft haben. In der folgenden Diskussion wird festgestellt, dass ein ausländischer Spieler nach den Regeln der Internationalen Liga für ein Land spielberechigt sei, wenn er 10 Jahre ununterbrochen in diesem Land lebt und 10 Jahre lang dort Eishockey betrieben hat. hingegen noch nie für eine andere Nation repräsentativ tätig war. Dieses trifft für Murphy zu, der damit spielberechtigt ist, nicht aber für Michaelis, der als Amerikaner in Frankreich aufgewachsen ist, aber noch keine 10 Jahre Eishockey betreibt. Er kann somit nicht für Frankreich antreten. | :Weiterhin wurde in der Diskussion festgestellt, dass sich Spieler in den Mannschaften befinden, die in den entsprechenden Ländern gar keine Spielberechtigung hätten. So befindet sich beim Team aus Großbritannien der in Zürich lebende kanadische Spieler Morris. Bei den letzten Meisterschaften hatte er für Kanada gespielt. Die Briten begründen die Teilnahme von Morris damit, das er englische Eltern habe. Die Spielberechtigung wurde ihm vom Kongreß aberkannt. In der französischen Mannschaften befinden sich die Spieler Murphy und Michaelis, die eine amerikanische Staatsbürgerschaft haben. In der folgenden Diskussion wird festgestellt, dass ein ausländischer Spieler nach den Regeln der Internationalen Liga für ein Land spielberechigt sei, wenn er 10 Jahre ununterbrochen in diesem Land lebt und 10 Jahre lang dort Eishockey betrieben hat. hingegen noch nie für eine andere Nation repräsentativ tätig war. Dieses trifft für Murphy zu, der damit spielberechtigt ist, nicht aber für Michaelis, der als Amerikaner in Frankreich aufgewachsen ist, aber noch keine 10 Jahre Eishockey betreibt. Er kann somit nicht für Frankreich antreten. | ||
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