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*Der Verband weist im Dezember 1925 ausdrücklich darauf hin, dass die Spielzeit 2 x 20 Minuten nach den internationalen Regeln beträgt. 3 x 15 Minuten gibt es nur für Spiele bei der Weltmeisterschaft. | *Der Verband weist im Dezember 1925 ausdrücklich darauf hin, dass die Spielzeit 2 x 20 Minuten nach den internationalen Regeln beträgt. 3 x 15 Minuten gibt es nur für Spiele bei der Weltmeisterschaft. | ||
*Das Schiedsrichterkollegium gibt sich eine Ordnung, die am 10. Dezember 1925 vom Vorstand des OeEHV genehmigt wird. Siehe [[ | *Das Schiedsrichterkollegium gibt sich eine Ordnung, die am 10. Dezember 1925 vom Vorstand des OeEHV genehmigt wird. Siehe [[Verbandsgesetze des OeEHV]]. | ||
*Der Verband ordnet an, dass auf den Sportplätzen der Vereine ein Verbandkasten anzubringen ist. | *Der Verband ordnet an, dass auf den Sportplätzen der Vereine ein Verbandkasten anzubringen ist. |
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