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Da das Protokoll vom 22. Mai mit den Worten "Denn 22. May anno 1699 ist die Barbara Hönigschnablin durch die | Da das Protokoll vom 22. Mai mit den Worten "Denn 22. May anno 1699 ist die Barbara Hönigschnablin durch die | ||
zu Ents Underschriebenen Herrn abermallen guetlichen Examiniert" | zu Ents Underschriebenen Herrn abermallen guetlichen Examiniert worden" beginnt, kann davon ausgegangen werden, dass schon zuvor mindestens eine Befragung der Angeklagten stattgefunden hatte. | ||
==== Beschuldigung anderer Personen ==== | ==== Beschuldigung anderer Personen ==== |