Österreichischer Eishockeyverband: Unterschied zwischen den Versionen

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*16. März 1928: '''Strafe von Hermann Weiss verkürzt'''
*16. März 1928: '''Strafe von Hermann Weiss verkürzt'''
Die Strafe von Hermann Weiss (WEV) wegen seiner Verfehlungen in St. Moritz ist vom Moba herabgesetzt worden. Die Sperre für inländische Spiele wurde aufgehoben und in eine bedingte Strafe von vier Wochen mit einer Bewährungsfrist bis zum 31. Dezember 1929 geändert. Für Spiele gegen ausländische Mannschaften ist Weiss weiterhin bis 15. März 1929 gesperrt.   
Die Strafe von Hermann Weiss (WEV) wegen seiner Verfehlungen in St. Moritz ist vom Moba herabgesetzt worden. Die Sperre für inländische Spiele wurde aufgehoben und in eine bedingte Strafe von vier Wochen mit einer Bewährungsfrist bis zum 31. Dezember 1929 geändert. Für Spiele gegen ausländische Mannschaften ist Weiss weiterhin bis 15. März 1929 gesperrt.   
*14. Dezember 1928: '''Strafe für Herbert Klang pardoniert'''
Der Eishockeyverband teilt mit, dass die Strafe für Herbert Klang, die am 13. Dezember 1930 abläuft, für bedingt erklärt wurde. Anmerkung: Das Strafende stimmt nicht mit den bisherigen Veröffentlichungen überein.




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