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== Der Werdegang von Heinrichs Vorfahren == | == Der Werdegang von Heinrichs Vorfahren == | ||
Die Grafen von Schaunberg waren hochfreier Herkunft. Ihr Stammsitz, nach dem sie sich benannten, war die [[w:Burgruine Schaunberg|Burg Schaunberg]], die sie um die Mitte des 12. Jahrhunderts bei [[w:Eferding|Eferding]] errichteten. (Die Ruine gehört heute zur Gemeinde [[w:Hartkirchen|Hartkirchen]]). Um 1250 übten sie die Gerichtsbarkeit über das Gebiet zwischen der [[w:Donau|Donau]], der [[w:Traun|Traun]] und dem [[Salletwald]]<ref group="A">Die Salletwaldung, ein Ausläufer des Passauer Waldes, bildete sich seit dem Mittelalter allmählich als eine Grenze zwischen den Herzogtümern Baiern und Österreich (ob der Enns) aus, vgl. http://www.sankt-willibald.at/index.php?option=com_content&view=article&id=25&Itemid=53</ref> aus. Obwohl sie schon damals als reichsfrei galten, gehörten sie gleichzeitig zu den Landherren des Herzogtums Österreich. In dieser Position nahmen sie im Jahr 1251 auf dem [[w:Landtag|Landtag]] von [[w:Korneuburg|Korneuburg]] teil, auf dem der [[w:Königreich Böhmen|böhmische König]] [[w:Ottokar II. Přemysl|Přemysl Ottokar II.]] nach den Aussterben der [[w:Babenberger|Babenberger]] als neuer Herzog von Österreich anerkannt wurde. Kurz vor 1300 führten sie erstmals den Grafentitel. Durch eine geschickte Heiratspolitik gelangen auf dem Erbweg territoriale Zuwächse.<ref>Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte.'' 2001, S. 259</ref> Im ersten Drittel des 14. Jahrhunderts finden sich die ersten Nennung einer Grafschaft Schaunberg, offensichtlich nutzten sie den Kampf zwischen [[w:Ludwig IV. (HRR)|Ludwig dem Baiern]] und [[w:Friedrich der Schöne|Friedrich dem Schönen]] um die deutsch-römische Königswürde, um | Die Grafen von Schaunberg waren hochfreier Herkunft. Ihr Stammsitz, nach dem sie sich benannten, war die [[w:Burgruine Schaunberg|Burg Schaunberg]], die sie um die Mitte des 12. Jahrhunderts bei [[w:Eferding|Eferding]] errichteten. (Die Ruine gehört heute zur Gemeinde [[w:Hartkirchen|Hartkirchen]]). Um 1250 übten sie die Gerichtsbarkeit über das Gebiet zwischen der [[w:Donau|Donau]], der [[w:Traun|Traun]] und dem [[Salletwald]]<ref group="A">Die Salletwaldung, ein Ausläufer des Passauer Waldes, bildete sich seit dem Mittelalter allmählich als eine Grenze zwischen den Herzogtümern Baiern und Österreich (ob der Enns) aus, vgl. http://www.sankt-willibald.at/index.php?option=com_content&view=article&id=25&Itemid=53</ref> aus. Obwohl sie schon damals als reichsfrei galten, gehörten sie gleichzeitig zu den Landherren des Herzogtums Österreich. In dieser Position nahmen sie im Jahr 1251 auf dem [[w:Landtag|Landtag]] von [[w:Korneuburg|Korneuburg]] teil, auf dem der [[w:Königreich Böhmen|böhmische König]] [[w:Ottokar II. Přemysl|Přemysl Ottokar II.]] nach den Aussterben der [[w:Babenberger|Babenberger]] als neuer Herzog von Österreich anerkannt wurde. Kurz vor 1300 führten sie erstmals den Grafentitel. Durch eine geschickte Heiratspolitik gelangen auf dem Erbweg territoriale Zuwächse.<ref>Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte.'' 2001, S. 259</ref> Im ersten Drittel des 14. Jahrhunderts finden sich die ersten Nennung einer Grafschaft Schaunberg, offensichtlich nutzten sie den Kampf zwischen [[w:Ludwig IV. (HRR)|Ludwig dem Baiern]] und [[w:Friedrich der Schöne|Friedrich dem Schönen]] um die deutsch-römische Königswürde, um ihre [[w:[[Reichsunmittelbarkeit|reichsfreie Herrschaft]] durchzusetzen<ref>vgl. dazu auch Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte.'' 2001, S. 260</ref>. | ||
Wichtige Erwerbungen im ausgehenden 13. und im 14. Jahrhundert waren die Herrschaft [[w:Frankenburg|Frankenburg]], die als [[w:Pfandschaft|Pfandschaft]] des [[w:Erzbistum Bamberg|Bistums Bamberg]] in ihren Besitz kam, die Burg [[w:Orth an der Donau|Orth an der Donau]] und die Stadt Eferding, die sie 1367 vom [[w:Bistum Passau|Bischof von Passau]] gekauft hatten, sowie das Landgericht [[Niederkessla]]. Im 14. Jahrhundert gehörten die Grafen von Schaunberg zu den bedeutendsten Adeligen im Herzogtum Österreich, wobei sich zwei Herrschaftszentren herausgebildet hatten: ein Gebietskomplex zwischen der Donau, dem [[w:Innbach|Innbach]], der [[w:Trattnach|Trattnach]] und dem Salletwald und ein zweiter Herrschaftskomplex zwischen [[w:Attersee|Attersee]], [[w:Hausruck|Hausruck]] und [[w:Kobernaußerwald|Kobernaußerwald]]. Sie beanspruchen die [[w:Vogt#Vogtei als Bezeichnung für Gerichtsherrschaft|Vogtei]] über die [[w:Zisterzienser|Zisterzienserstifte]] [[Stift Wilhering|Wilhering]] und [[w:Stift Engelszell|Engelszell]] und waren auch Vögte über Klöster, die nicht in ihren Gerichtsbezirken lagen wie [[w:St. Veit an der Rott|St. Veit an der Rott]], [[w:Dorfbeuern|Michaelbeuren]], [[w:Suben|Suben]] und [[w:Formbach|Formbach]]. Dazu kamen weitere Vogteien und Patronate, Markt-, Maut- und Zollrechte, Forst- und Wildbann, ihre Besitzungen lagen verstreut in [[w:Schwaben|Schwaben]], [[w:Franken|Franken]], [[w:Herzogtum Bayern|Baiern]]<ref group="A">Die Schreibweise mit y ist aus dem 19. Jahrhundert, wo sie auf Beschluss des Königs durchgesetzt wurde.</ref>, [[w:Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und der [[w:Herzogtum Steiermark|Steiermark]]. Ihre politische Strategie, ein gutes Einvernehmen mit dem jeweiligen Landesfürsten, wobei gleichzeitig jede Gelegenheit genutzt wurde, um den eigenen Machtbereich auszubauen, war aufgegangen.<ref>Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte.'' 2001, S. 259f.</ref> | Wichtige Erwerbungen im ausgehenden 13. und im 14. Jahrhundert waren die Herrschaft [[w:Frankenburg|Frankenburg]], die als [[w:Pfandschaft|Pfandschaft]] des [[w:Erzbistum Bamberg|Bistums Bamberg]] in ihren Besitz kam, die Burg [[w:Orth an der Donau|Orth an der Donau]] und die Stadt Eferding, die sie 1367 vom [[w:Bistum Passau|Bischof von Passau]] gekauft hatten, sowie das Landgericht [[Niederkessla]]. Im 14. Jahrhundert gehörten die Grafen von Schaunberg zu den bedeutendsten Adeligen im Herzogtum Österreich, wobei sich zwei Herrschaftszentren herausgebildet hatten: ein Gebietskomplex zwischen der Donau, dem [[w:Innbach|Innbach]], der [[w:Trattnach|Trattnach]] und dem Salletwald und ein zweiter Herrschaftskomplex zwischen [[w:Attersee|Attersee]], [[w:Hausruck|Hausruck]] und [[w:Kobernaußerwald|Kobernaußerwald]]. Sie beanspruchen die [[w:Vogt#Vogtei als Bezeichnung für Gerichtsherrschaft|Vogtei]] über die [[w:Zisterzienser|Zisterzienserstifte]] [[Stift Wilhering|Wilhering]] und [[w:Stift Engelszell|Engelszell]] und waren auch Vögte über Klöster, die nicht in ihren Gerichtsbezirken lagen wie [[w:St. Veit an der Rott|St. Veit an der Rott]], [[w:Dorfbeuern|Michaelbeuren]], [[w:Suben|Suben]] und [[w:Formbach|Formbach]]. Dazu kamen weitere Vogteien und Patronate, Markt-, Maut- und Zollrechte, Forst- und Wildbann, ihre Besitzungen lagen verstreut in [[w:Schwaben|Schwaben]], [[w:Franken|Franken]], [[w:Herzogtum Bayern|Baiern]]<ref group="A">Die Schreibweise mit y ist aus dem 19. Jahrhundert, wo sie auf Beschluss des Königs durchgesetzt wurde.</ref>, [[w:Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und der [[w:Herzogtum Steiermark|Steiermark]]. Ihre politische Strategie, ein gutes Einvernehmen mit dem jeweiligen Landesfürsten, wobei gleichzeitig jede Gelegenheit genutzt wurde, um den eigenen Machtbereich auszubauen, war aufgegangen.<ref>Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte.'' 2001, S. 259f.</ref> | ||
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== Die Starkenberger Fehde == | == Die Starkenberger Fehde == | ||
1377 kaufte Herzog Albrecht III. dem Bischof von Bamberg die Herrschaften Frankenburg und Attersee ab, die Pfandschaften Heinrichs von Schaunberg waren. Danach verpfändete Albrecht sie an [[Heinrich von Wallsee]], der zu dieser Zeit sein Landeshauptmann ob der Enns war | 1377 kaufte Herzog Albrecht III. dem Bischof von Bamberg die Herrschaften Frankenburg und Attersee ab, die Pfandschaften Heinrichs von Schaunberg waren. Danach verpfändete Albrecht sie an [[Heinrich von Wallsee]], der zu dieser Zeit sein Landeshauptmann ob der Enns war, und ließ diesen im Jahr 1380 Heinrich von Schaunberg die Fehde erklären. In der Folge gelang es große Teile der Territorien der Grafen von Schaunburg und die Stadt Eferding erobern, doch musste die Belagerung der Stammburg aufgehoben werden. Die meisten seiner [[w:Ministeriale|Ministerialen]] ließen Heinrich von Schaunberg im Stich ließen und die mit ihm verbündeten [[w:Rosenberg (Adelsgeschlecht)|Herren von Rosenberg]] zogen sich bald aus dem Konflikt zurück. Heinrich von Schaunberg war letztlich gezwungen, seinen Besitz und eine Reihe seiner Landgerichte nach österreichischen Landrecht zu Lehen zu nehmen, seine bischöflich-bambergischen Lehen gingen an den Herzog von Österreich und er verlor jenen Teil seiner Burgen, die ihm der Bischof von Passau verpfändet hatte. Dieser verpflichtete sich, sie nicht mehr aus seiner Hand zu geben und räumte den Herzögen von Österreich ein Vorverkaufsrecht für sie ein. 1385/86 wagte Heinrich einen erneuten Versuch zur Wiederherstellung seiner Reichsunmittelbarkeit, doch weder ein Bündnis mit den Herzögen von Baiern noch die Anerkennung seiner Reichsunmittelbarkeit durch König [[w:Wenzel (HRR)|Wenzel]] konnten verhindern, dass er sich 1390 endgültig unterwerfen und [[w:Urfehde|Urfehde]] schwören musste. Immerhin aber konnte wenigstens die Gerichtshoheit gehalten werden, was Heinrichs Nachfolgern die Möglichkeit gab, ihre Grafschaft nach innen weiterhin im Stil eines unabhängigen Fürstentums zu regieren.<ref>vgl.Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte.'' 2001, S. 262 und 264</ref> | ||
== Die Folgen der Schaunberger Fehde == | == Die Folgen der Schaunberger Fehde == | ||
Heinrichs | Trotz ihrer noch immer verhältnismäßig autonomen Stellung waren die Grafen von Schaunberg Lehensleute der Herzöge von Österreich geworden. Eine Bestätigung ihrer Reichsunmittelbarkeit durch König [[w:Sigismund (HRR)|Siegmund]] brachte keine Änderung. Heinrichs Nachfahren gelang es immerhin unter der Herrschaft der Herzöge von Österreich noch ca. ein Jahrhundert lang eine gewisse Sonderstellung behaupten. Einer seiner Nachfahren, [[w:Friedrich V. von Schaunberg|Friedrich V. von Schaunberg]] war von 1489 bis 1494 sogar [[w:Liste der Erzbischöfe von Salzburg|Fürsterzbischof]] von [[w:Fürsterzbistum Salzburg|Salzburg]]. Erst unter [[w:Friedrich III. (HRR)|Friedrich III.]] und [[w:Maximilian I. (HRR)|Maximilian I.]] gelang es den Herzögen von Österreich, die schaunbergischen Sonderrechte endgültig zu beschneiden. Nachdem die Grafen von Schaunberg während der Reformation den lutherischen Glauben angenommen hatte, verloren sie im Jahr 1548 endgültig ihre [[w:Reichsstandschaft|Reichsstandschaft]]. Im Jahr 1559 starben sie mit [[Wolfgang von Schaunberg]] aus. Über dessen Schwester [[Anna von Schaunberg]] kamen ihre Besitzungen an die [[Grafen von Starhemberg]].<ref>vgl.Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte.'' 2001, S. 264</ref> | ||
== Literatur == | == Literatur == |
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