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== Aufstieg innerhalb des Adels ==
== Aufstieg innerhalb des Adels ==
Gehörte sein Großvater und sein Vater, denen eine Karriere als landesfürstlicher Verwalter im Herzogtum Krain und die Erwerbung von Grundbesitz gelang, noch dem niederen Lehens- oder Dienstadel an,<ref>vgl. Rudolf Kropf - Andreas Lehner (Hrsg.): ''Andreas Baumkircher'', 2013, S. 25</ref> schaffte Andreas Baumkircher in den Landadel, auch wenn ihm keineswegs die Zeit blieb, diese Stellung dauerhaft auszubauen.
Gehörte sein Großvater und sein Vater, denen eine Karriere als landesfürstlicher Verwalter im Herzogtum Krain und die Erwerbung von Grundbesitz gelang, noch dem niederen Lehens- oder Dienstadel an,<ref>vgl. Rudolf Kropf - Andreas Lehner (Hrsg.): ''Andreas Baumkircher'', 2013, S. 25</ref> schaffte Andreas Baumkircher in den Landadel, auch wenn ihm keineswegs die Zeit blieb, diese Stellung dauerhaft auszubauen. Durch die Ernennung zum Burggrafen und Gespan von Preßburg stieg er vorübergehend in die erste Reihe der ungarischen Magnaten auf, mit der Erhebung in den erblichen Freiherrenstand 1463 durch den Kaiser gelang ihm der Aufstieg in den höheren Adel. Durch die Übernahme von Pflegschaften und Pfandschaften sowie Käufe konnte Baumkircher seine Besitzungen wesentlich vergrößern. Um 1466 erbte er von seinem Vater noch dessen Besitztümer im Herzogtum Krain. Mit dem Erwerb der Herrschaft Kasch und dem Amt Schöder bei Murau stieg er in die steirische Landstandschaft auf, wobei ihm es ihm gelang, sich durch Heiraten mit der steirischen Adelsfamilie der Stubenberger zu verbinden.<ref>vgl. Rudolf Kropf: ''Andreas Baumkircher als Grundherr''. In: Rudolf Kropf - Andreas Lehner (Hrsg.): ''Andreas Baumkircher'', 2013, S. 30f und 120f.</ref>
 
seiner Position als ungarischer König schenkte Ladislaus Postumus Andreas Baumkircher zwischen 1455 und 1457 mehrere Herrschaften in seinem Königreich (heute in der Slowakei, in Ungarn und im Burgenland), darunter die Herrschaft Schlaining mit der gleichnamigen Burg am Ufer der , die diesem bereits 1446 von Kaiser Friedrich III. verpfändet worden war. In der Folge vergrößerte Baumkircher seine Besitzungen durch Pfandschaften und Käufe. Von Kaiser Friedrich III. wurde er um 1463 schließlich zum Freiherren von Schlaining erhoben. Um 1466 erbte er zu dem von seinem Vater dessen Besitzungen im Herzogtum Krain.<ref>Rudolf Kropf: ''Andreas Baumkircher als Grundherr''. In: Rudolf Kropf - Andreas Lehner (Hrsg.): ''Andreas Baumkircher'', 2013, S. 120f.</ref>


=== Besitzungen ===
=== Besitzungen ===
Nach der Hinrichtung von Andreas Baumkircher ging sein Besitz im Herzogtum Krain in landesfürstliches Eigentum.
Die Besitzungen von Andreas Baumkircher waren über mehrere heutige Staaten verstreut: Kroatien, Österreich, Slowakei, Slowenien und Ungarn.
<ref>Rudolf Kropf - Andreas Lehner (Hrsg.): ''Andreas Baumkircher'', 2013, S. 25</ref>
Nach seiner Hinrichtung gelang es seiner Familie nicht, alle seine Besitzungen zu behalten. So ging zum Beispiel sein Besitz im Herzogtum Krain in landesfürstliches Eigentum über, auch wenn sich er Kaiser bei dem Vergleich 1472, den er mit Baumkirchers Familie schloss, einer diesbezüglich zu einer Geldablöse verpflichtete.<ref>Rudolf Kropf - Andreas Lehner (Hrsg.): ''Andreas Baumkircher'', 2013, S. 25</ref>


=== Freiherr von Schlaining, "Gründer" des Paulinerklosters und von Stadtschlaining ===
=== Freiherr von Schlaining, "Gründer" des Paulinerklosters und von Stadtschlaining ===
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