Szabo-Jugend-Cup 1927/28: Unterschied zwischen den Versionen

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|15. Februar 1928  || Wien, WEV-Platz || WEV Jug A - CEV Jug|| JC ||6:0(5-0,1-0) || ||s.u.
|15. Februar 1928  || Wien, WEV-Platz || WEV Jug A - CEV Jug|| JC ||6:0(5-0,1-0) || ||s.u.
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|15. Februar 1928  || Wien, WEV-Platz || WEV Jug. B - Währing ||JC  ||2:4(2-2,0-2) || ||s.u.
|15. Februar 1928  || Wien, WEV-Platz || WEV Jug. B - Währing Jugendspiel-Verein A ||JC  ||2:4(2-2,0-2) || ||s.u.
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|15. Februar 1928 || Wien, Engelmann-Platz   || PSK Jug. -  WBC Jug.|| JC||4:0(3-0,1-0)   ||     ||s.u.   
|15. Februar 1928|| Wien, Engelmann-Platz || PSK Jug. -  WBC Jug.|| JC||4:0(3-0,1-0)|| ||s.u.   
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|17. Februar 1928  || Wien, WEV-Platz || WEV Jug B - WAC Jug|| JC ||5:1(0-1,1-0,2-0,2-0)|| ||s.u.
|17. Februar 1928  || Wien, WEV-Platz || WEV Jug B - WAC Jug|| JC ||5:1(0-1,1-0,2-0,2-0)|| ||s.u.
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|17. Februar 1928 ||Wien, WEV-Platz || Hakoah Jug. - CEV Jug. || JC || 0:0(0-0,0-0) || ||
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|18. Februar 1928|| Wien, WEV-Platz || WEV Jug A - Hakoah Jug ||JC ||4:0 || ||s.u.  
|18. Februar 1928|| Wien, WEV-Platz || WEV Jug A - Hakoah Jug ||JC ||4:0 || ||s.u.  
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|28. Februar 1928    || Wien, WEV-Platz      || Währinger Jugendspiel-Verein Jug A - WAC Jug ||  JC || 3:1( )  ||    ||
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| 29. Februar 1928|| Wien, Engelmann-Platz  || PSK Jug. - Währinger Jugend-Spielverein Jug. B ||JC ||4:0    ||      ||
| 29. Februar 1928|| Wien, Engelmann-Platz  || PSK Jug. - Währinger Jugend-Spielverein Jug. B ||JC ||4:0    ||      ||
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|08. März 1928  || Wien,  || WEV Jug - PSK Jug ||JC||0:1(0-0,0-0,0-1) || ||s.u.
|02. März 1928 ||Wien, WEV-Platz || Währinger Jugend-Spielverein Jug. B  – WBC Jug. ||JC ||1:0 ( )|| ||
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|08. März 1928  || Wien,  || WEV Jug A - PSK Jug ||JC||0:1(0-0,0-0,0-1) || ||s.u.
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|09. März 1928 || Wien, Engelmann-Platz  || PSK Jug. -  Währinger Jugend-Spielverein Jug. A ||JC||1:0    ||      ||s.u.
|09. März 1928 || Wien, Engelmann-Platz  || PSK Jug. -  Währinger Jugend-Spielverein Jug. A ||JC||1:0    ||      ||s.u.
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|10. März 1928  || Wien, WEV-Platz || WEV Jug - Währing Jug ||JC||0:6 || ||s.u.
|10. März 1928  || Wien, WEV-Platz || WEV Jug A - Währinger Jugend-Spielverein Jug A ||JC||6:0 || ||s.u.
 
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! Platz !! Mannschaft !!Spiele|| gew. !! unent. !! verl. !! Tore !! G-Tore !! Punkte !! Bemerkungen  
! Platz !! Mannschaft !!Spiele|| gew. !! unent. !! verl. !! Tore !! G-Tore !! Punkte !! Bemerkungen  
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| 1 || [[Wiener Eislauf Verein]] Team A || 2 || 2 ||0|| 0 || 10 || 0 || 4 || Endrundenteilnehmer
| 1 || [[Wiener Eislauf Verein]] Team A || 2 || 2 ||0|| 0 || 10 || 0 || 4 || Gruppensieger
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| 2 || [[Eishockeysektion Sportclub Hakoah]] || 2 || 0 ||1|| 1 || 0 || 4|| 1||
| 2 || [[Eishockeysektion Sportclub Hakoah]] || 2 || 0 ||1|| 1 || 0 || 4|| 1||
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! Platz!! Mannschaft !!Spiele|| gew. !! unent. !! verl. !! Tore !! G-Tore !! Punkte !! Bemerkungen  
! Platz!! Mannschaft !!Spiele|| gew. !! unent. !! verl. !! Tore !! G-Tore !! Punkte !! Bemerkungen  
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| 1 || [[Währinger Jugendspiel-Verein]] Team A || 2 || 2 || 0 || 0 || 7 || 3 || 4 || Endrundenteilnehmer
| 1 || [[Währinger Jugendspiel-Verein]] Team A || 2 || 2 || 0 || 0 || 7 || 3 || 4 ||Gruppensieger
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| 2 || [[Wiener Eislauf Verein]] Team B || 2 || 1 || 0 || 1 || 7 || 5 || 2 ||  
| 2 || [[Wiener Eislauf Verein]] Team B || 2 || 1 || 0 || 1 || 7 || 5 || 2 ||  
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! Platz !! Mannschaft !!Spiele|| gew. !! unent. !! verl. !! Tore !! G-Tore !! Punkte !! Bemerkungen  
! Platz !! Mannschaft !!Spiele|| gew. !! unent. !! verl. !! Tore !! G-Tore !! Punkte !! Bemerkungen  
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| 1 || [[Pötzleinsdorfer Sport Klub]] || 2 || 2 || 0 || 0 || 8 || 0 || 4 || Endrundenteilnehmer
| 1 || [[Pötzleinsdorfer Sport Klub]] || 2 || 2 || 0 || 0 || 8 || 0 || 4 ||Gruppensieger
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| 2 || [[Währinger Jugendspiel-Verein]] Team B || 2 || 1 || 0 || 1 || 1 || 4 || 2 ||  
| 2 || [[Währinger Jugendspiel-Verein]] Team B || 2 || 1 || 0 || 1 || 1 || 4 || 2 ||  
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=Ausschreibung Szabo-Jugend-Cup 1927/28=
=Ausschreibung Szabo-Jugend-Cup 1927/28=


Die Ausschreibung des Szabo-Jugendwanderpreises erfolgt am 04. Februar 1928 in der Zeitschrift des Eishockeyverbandes. Die Auslosung findet in der Spielausschusssitzung am      statt. 
*Die Ausschreibung des Szabo-Jugendwanderpreises erfolgt am 04. Februar 1928 in der Zeitschrift des Eishockeyverbandes.  
 


:1. Art des Preises
:1. Art des Preises
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:Teilnahmeberechtigt am Szabo-Preise sind alle Verbandsvereine des OeEHV mit beliebig vielen Mannschaften. Auch Mannschaften, die aus Spielern mehrerer Vereine zusammengesetzt sind, können teilnehmen. Startberechtigt sind jedoch nur jene Spieler, welche beim OeEHV ordnungsgemäß gemeldet, sportunfallversichert und auf Herzbefund untersucht sind und nicht vor dem 1. Jänner 1910 oder nach dem 31. Dezember 1913 geboren wurden. Ein Spieler darf in einem Jahr nur in einer Mannschaft am Szabo-Preise tätig sein.  in deren Reihen nur Jugendliche (Eleven) beim OeEHV gemeldete Spieler tätig sind, teilnahmeberechtigt (Anmerkung: Als Jugendliche gelten derzeit alle Spieler, welche nach dem 1. Jänner 1909 inklusive geboren wurden).  
:Teilnahmeberechtigt am Szabo-Preise sind alle Verbandsvereine des OeEHV mit beliebig vielen Mannschaften. Auch Mannschaften, die aus Spielern mehrerer Vereine zusammengesetzt sind, können teilnehmen. Startberechtigt sind jedoch nur jene Spieler, welche beim OeEHV ordnungsgemäß gemeldet, sportunfallversichert und auf Herzbefund untersucht sind und nicht vor dem 1. Jänner 1910 oder nach dem 31. Dezember 1913 geboren wurden. Ein Spieler darf in einem Jahr nur in einer Mannschaft am Szabo-Preise tätig sein.  in deren Reihen nur Jugendliche (Eleven) beim OeEHV gemeldete Spieler tätig sind, teilnahmeberechtigt (Anmerkung: Als Jugendliche gelten derzeit alle Spieler, welche nach dem 1. Jänner 1909 inklusive geboren wurden).  


3: Art der Austragung, besondere Regeln
:3. Art der Austragung, besondere Regeln
:Der Szabo-Preis wird nach dem Meisterschaftssystem(Jede Mannschaft spielt einmal gegen jede andere) ausgetragen,
:Der Szabo-Preis wird nach dem Meisterschaftssystem (Jede Mannschaft spielt einmal gegen jede andere) ausgetragen, doch behält sich der Verband vor, bei Abgabe von mehr als fünf Nennungen die Mannschaften in Gruppen zu teilen und den Sieger durch Wettkämpfe zwischen den Gruppenersten zu ermitteln. Gespielt wird nach den Spielregeln des OeEHV und den Bestimmungen der Meisterschaftsausschreibung 1927/28 mit folgenden Ausnahmen: a) Die Spielzeit beträgt zwei mal fünfzehn Minuten mit einer Pause von 10 Minuten; b) etwaige Nachspiele dauern höchstens zwei mal 5 Minuten nach einer Pause von 10 Minuten; c) Aufstellung unversicherter oder nicht herzuntersuchter Spieler zieht Punkteverlust und Bestrafung nach sich; d) Platzwahl fällt dem bei der Auslosung erstgenannten Vereine zu, doch hat der Verband das Recht, die Austragung von Spielen auf bestimmten Plätzen und zu bestimmten Zeiten anzuordnen; e) ein Platzwahltausch ist möglich, doch fließt eine Einnahme dem veranstaltenden Vereine zur Gänze zu, (ausgenommen Fahrtspesenersatz) für Spiele außerhalb des Wohnsitzes des einen Vereines.    
 
:2. Teilnahme mehrerer Mannschaften eines Vereines, Mannschaftswechsel
:Die Teilnahme mehrerer Mannschaften eines Verbandsvereines ist zulässig. Zulässig ist ferner die Bildung einer Mannschaft aus Spielern mehrerer Vereine (Kombinierte Mannschaften). Ein Spieler darf jedoch im Jugendturnier nur für eine einzige Mannschaft tätig sein.  
 
 
:3. Spielregeln und Spieldauer
:Gespielt wird nach den Spielregeln des OeEHV, jedoch mit einer Spielzeit von zweimal fünfzehn Minuten. Wird das Turnier nach dem Ausscheidungssystem (siehe Punkt 5) ausgetragen, so ist bei unentschiedenem Spielausgang ein Nachspiel von zweimal fünf Minuten anzuschließen. Endet auch dieses unentschieden oder ist dessen sofortige Austragung nicht möglich, so ist das ganze Wettspiel zu wiederholen.
 
:4. Nennung, Nenngeld
:Nennungen sind bis Samstag, den 19. Februar 1927, 24.00 Uhr, unter Beischluss des Nenngeldes von  2 Schilling pro Mannschaft an den Verband Wien I., Kohlmarkt 5, zu richten.  
 


:5. Spielsystem
:4. Bestimmungen für kombinierte Mannschaften verschiedener Vereine
:Das Turnier wird nach dem Meisterschaftssystem (Grundsatz: Jeder gegen Jeden) ausgetragen. Nennen mehr als 5 Mannschaften, wird nach dem Ausscheidungssystem gekämpft; der jeweils Unterlegene scheidet aus dem Hauptbewerbe aus. Der Verband behält sich jedoch die Ausschreibung einer Trostkonkurrenz für die in der ersten Runde ausgeschiedenen Mannschaften vor. Die Paarung in den einzelnen Runden wird jeweils neu ausgelost.  
:Gewinnt eine aus mehreren Spielern mehrerer Vereine zusammengesetzte Mannschaft den Preis endgültig, so wird derselbe unter den gleichen Bedingungen neuerlich ausgeschrieben. Bei Abgabe der Nennungen solcher kombinierter Mannschaften ist stets der Verein bekannt zu geben, der für diese Mannschaft verantwortlich ist und ihre Interessen gegenüber dem Verbande vertritt. Ein Wechsel dieses Vereines während einer Konkurrenz ist nicht möglich.  


:5. Sieger, Ehrenzeichen
:Der Sieger erhält vom Verbande neun Ehrenzeichen. Der Name des Siegers wird auf dem Pokale eingraviert. Haben mehr als neun Spieler in den Kämpfen der Mannschaft mitgewirkt, so kann ihr Verein für jene Spieler, welche mindestens in der Hälfte der Spiele tätig waren, aber nicht mehr beteilt werden können, Ehrenzeichen gegen Ersatz der Kosten beim Verbande anfordern.


:6. Sieger, Wertung
:6. Schlussbestimmungen
:Sieger des Turniers ist, wer bei Austragung nach Ausscheidungssystem das Schlussspiel gewinnt, bei Austragung nach Meisterschaftssystem die meisten Punkte, bei Punktgleichheit die größere Anzahl von Siegen, bei gleicher Anzahl von Siegen das bessere Torverhältnis aufzuweisen vermag. Ein Sieg zählt 2, ein unentschiedenes je einen Punkt. Der Sieger des Turniers erhält den Wanderpreis ausgefolgt, der bis zur Beendigung des nächsten um diesen Preis ausgeschriebenen Turnieres in seiner treuhändigen Verwahrung bleibt.  
:Die Gruppeneinteilung wird vom Vorstande des OeEHV, Auslosung und Rundenterminfestlegung vom Spielausschuss vorgenommen. Nennschluss ist der 6. Februar 1928, 12.00 Uhr. Nennungen sind schriftlich an den OeEHV, Wien I, Kohlmarkt 5, zu richten. Die Nennungen sind nenngeldfrei. In allen in obigen Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen entscheidet als letzte Instanz unanfechtbar der Vorstand des OeEHV.
:Genehmigt mit Beschluss des Verbandsvorstandes vom 26. Janurar 1928.




:7. Endsieg
'''Gruppeneinteilung beim Szabo-Jugend-Cup 1927/28'''
:Der Szabo-Wanderpreis wird von jener Mannschaft endgültig gewonnen, die in zwei aufeinander folgenden oder in drei Turnieren überhaupt Sieger bleibt. Gewinnt den Preis eine kombinierte Mannschaft endgültig, so ist derselbe neuerdings unter gleichen Bedingungen auszuschreiben.
Der Vorstand beschließt, eine etwaige Gruppeneinteilung der Mannschaften für den Szabo-Jugend-Cup 1927/28 durch die Herren Födrich, Halphen und Zimmermann vornehmen zu lassen. Rundeneinteilung, Terminfestlegung und dergleichen wird der Vorsitzende des Spielausschusses vornehmen.<ref>Der Eishockeysport 04. Februar 1928<7ref>




:8. Schlussbestimmungen
'''Differenzen bei der Auslegung der Ausschreibung'''
:Für alle ungeklärten Fälle gelten die Punkte 6 bis 11, 15,16 und 18 der Meisterschaftsausschreibung für 1924/25, so wie sinnfällig alle Bestimmungen der Meisterschaftsausschreibung 1926/27 als Richtlinie. In allen diesen Fällen entscheidet unanfechtbar unanfechtbar als letzte Instanz der Vorstand des OeEHV.  
:In Auslegung der Ausschreibung des Szabo-Jugend-Cup 1927/28 hat der Vorstand festgestellt, dass bei dieser Konkurrenz zum Unterschiede zu der Meisterschaft Spiele, welche bis zum Ablauf der normalen Spielzeit keine Entscheidung brachten durch ein Nachspiel von zwei mal fünf Minuten zu verlängern sind. Demnach musste die Vorstellung des Wiener Eislauf Vereines gegen die Verlängerung des Spieles WEV A - WJV zurückgewiesen werden.  
:9. In allen ungeklärten Fällen gilt die Ausschreibung für die Meisterschaft des OeEHV 1924/25 als Richtlinie.(Punkte 6,7,8,9,10,11,15,16,18)  
:Der Vorstand hat ferner festgestellt, dass dem Standpunkt des Währinger Jugendspiel-Vereines, im Szabo-Preis nicht innrhalb von vier Tagen drei Wettkämpfe austragen zu können und daher zum Wettspiele gegen PSK nicht anzutreten wohl eine gewisse Berechtigung innewohne, dass jedoch die Festsetzung des Termines für dieses Rückspiel, mit Rücksicht auf die fortgeschrittene Jahreszeit, und die Unsicherheit dass Treffen überhaupt austragen zu können, als ordnungsgemäß vorgenommen anzusehen war.<ref>Der Eishockeysport 17. März 1928</ref>  




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