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=Ausspielung Szabo-Jugend-Cup 1929/30= | =Ausspielung Szabo-Jugend-Cup 1929/30= | ||
| | *Bei den Meldungen zum Turnier meldete der Reichsbund zuerst drei Mannschaften. Auf dieser Zahl wurde auch die erste Auslosung vorgenommen. Der Reichsbund zog dann seine dritte Mannschaft zurück und es erfolgte eine neue Auslosung. Es wurden dabei zwei Gruppen gebildet. | ||
'''Teilnehmer:''' | |||
{|class="wikitable" | |||
|- | |||
|[[Eishockeysektion Sportclub Hakoah]] 1, | |||
|- | |||
|[[Eishockeysektion Sportclub Hakoah]] 2, | |||
|- | |||
| [[Eishockeyclub Währing]] (EHCW) | |||
|- | |||
|[[Reichsbund der katholisch-deutschen Jugend Österreichs|Reichsbund Wien]] (Rchsbd) 1, | |||
|- | |||
|[[Reichsbund der katholisch-deutschen Jugend Österreichs|Reichsbund Wien]] (Rchsbd) 2, | |||
|- | |||
| |Verein für Bewegungsspiele (VfB), | |||
|- | |||
| [[Wiener Bewegungssport Club]] (WBC), | |||
|- | |||
|[[Wiener Eislauf Verein]] (WEV), | |||
|} | |||
'''Eishockeyspiele''' | |||
{| class="wikitable" border="1" | |||
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!Datum !! Spielort!! Vereine!! Art!!Ergebnis!!Zuschauer!!Bemerkungen | |||
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|27. Jänner 1930 || Wien, WEV-Platz|| Hakoah Jug II - Rbd Wien II Jug ||JC ||6:0 || ||strafbeglaubigt Nr. 501 | |||
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| 28. Jänner 1930 ||Wien, WEV-Platz || EHC Währing Jug - WBC Jug || JC ||6:0 || ||strafbeglaubigt Nr. 502 WBC nicht angetreten, scheidet aus | |||
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|30. Jänner 1930 || Wien, WEV-Platz|| Hakoah Jug I - Rbd Wien Jug 2 ||JC ||10:0 || ||Nr. 503 Rbd 2 scheidet aus. | |||
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|03. Februar 1930|| Wien, WEV-Platz || Hakoah Jug II - Währing Jug ||JC|| 0:8 || || | |||
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|03. Februar 1930||Wien, WEV-Platz||WBC Jug - Rbd Wien Jug ||JC||0:6 || || | |||
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|11. Februar 1930 || Wien, WEV-Platz || WEV Jug - VfB Jug ||JC ||0:6 || ||strafbeglaubit/JB WEV 8:0(1-0,7-0) Nr. 506 | |||
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|17. Februar 1930 || Wien, WEV-Platz|| WBC - Hakoah Jug II|| JC|| 0:0|| ||strafbeglaubigt, keine Punkte Nr. 507 Hakoah 1? | |||
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|18. Februar 1930 || Wien, WEV-Platz|| Hakoah Jug I - VfB Jug ||JC||5:0 || ||Nr. 508 | |||
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|20. Februar 1930 || Wien, WEV-Platz || WEV Jug A - Reichsbund Jug B|| JC ||6:0(0:2(0-1,0-1))|| ||strafbeglaubigt (RB 1)Nr. 509 | |||
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|21. Februar 1930 ||Wien, WEV-Platz || VfB Jug. - Reichsbund Wien Jug. 1 ||JC ||6:0 || ||straverifiziert Verband Nr. 510 | |||
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|28. Februar 1930 || Wien, WEV-Platz || WEV Jug I- Hakoah Jug|| JC ||0:3(0-3,0-0) || ||s.u. Nr. 511 | |||
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|28. Februar 1930 || Wien, || Hakoah Jug I - WEV Jug ||Szabo|| 3:0(3-0,0-0)|| ||s.u. | |||
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|01. März 1930 || Wien, || Hakoah Jug I - EHC Währing Jug ||Szabo ||2:0(2-0,0-0) || ||s.u.Nr. 513 | |||
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|ohne|| Wien, WEV-Platz|| Hakoah Jug II - WBC Jug ||Szabo||0:0|| ||strafbeglaubigt, keine Punkte | |||
25.2.30 EHCW - Rb 2 Nr. 512 | |||
'''Spiel 11. Februar 1930 Hakoah - WAC Pokal-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: Wollner | |||
*Das Pokalspiel zwischen Hakoah und em WAC endete mit 1:0(0-0,1-0,0-0). Der WAC schied als Verlier aus den Pokalspielen aus. Der Schütze des Tores für Hakoah war Fluß. | |||
'''Spiel 21. Februar 1930 EHC Währing Jug. - Hakoah Jug. Cup-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: Hans Weinberger | |||
*Das Spiel um den Cup zwischen dem EHC Währing und Hakoah endete 3:1(1-1,2-0,0-0) für die Währinger. Hakoah ist damit ausgeschieden. Die Tore für Währing schoss Franz Csöngei, hinzu kam ein Eigentor. Für Hakoah war Winter erfolgreich. | |||
'''Spiel 28. Februar 1930 WEV Jug A - Hakoah Szabo-Cup''' | |||
*Schiedsrichter: | |||
*Das Jugendcupspiel zwischen dem WEV A und Hakoah endete mit 0:3(0-3,0-0) Toren. Die Schützen von Hakoah waren Winter (2) und Fluß. | |||
'''Spiel 28. Februar 1930 WEV Jug A - Hakoah Szabo-Cup''' | |||
*Schiedsrichter: | |||
*Das Jugendcupspiel zwischen dem WEV A und Hakoah endete mit 0:3(0-3,0-0) Toren. Die Schützen von Hakoah waren Winter (2) und Fluß. | |||
'''Spiel 01. März 1930 Hakoah Jug - EHC Währing Jug Szabo-Cup''' | |||
*Schiedsrichter: Woratscheck | |||
*Das Spiel im Szabo-Cup zwischen den Jugendmannschaften von Hakoah und dem EHC Währing endete 2:0(2-0,0-0) für Hakoah. Damit ist Hakoah Sieger des Jahres 1930. Die Tore für Hakoah schossen Perger und Winter. | |||
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'''Gruppe B''' | '''Gruppe B''' | ||
{| class="wikitable" | {| class="wikitable" | ||
|- | |- | ||
! Platz !! Mannschaft !! Spiele !! gew. !! unent. !! verl. !! Tore !! G-Tore !! Punkte !!Bemerkungen | ! Platz !! Mannschaft !! Spiele !! gew. !! unent. !! verl. !! Tore !! G-Tore !! Punkte !!Bemerkungen | ||
|- | |- | ||
| 1 || [[ | | 1 || [[Eishockeyclub Währing]] || 3 || 3 || 0 || 0 || 20 || 0 || 6 || Gruppensieger | ||
|- | |- | ||
| 2+) ||[[Eishockeysektion Sportclub Hakoah]] 2 || 2 || 1 || 0 || 1 || 6 || 8 || 2 || | | 2+) ||[[Eishockeysektion Sportclub Hakoah]] 2 || 2 || 1 || 0 || 1 || 6 || 8 || 2 || | ||
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|} | |} | ||
+) Das Spiel WBC - Hakoah 2 wurde mit 0:0 Toren und 0 Punkten strafbeglaubigt | +) Das Spiel WBC - Hakoah 2 wurde mit 0:0 Toren und 0 Punkten strafbeglaubigt | ||
'''Gewinner Szabo-Jugend-Cup 1929/30: [[Eishockeysektion Sportclub Hakoah]] (Hakoah)''' | |||
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=Ausschreibung Szabo-Jugend-Cup 1929/30= | =Ausschreibung Szabo-Jugend-Cup 1929/30= | ||
*Die Ausschreibung des Szabo-Jugendwanderpreises erfolgt am 03. Januar 1930 in der Zeitschrift des Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport". | |||
:1. Art des Preises | |||
:Der Szabo-Jugend-Wanderpreis ist ein Preis für Jugendmannschaften des Österreichischen Eishockeyverbandes, der nach zweimaligen aufeinanderfolgenden und dreimaligen Siegen überhaupt in das endgültige Eigentum des siegenden Vereines übergeht. Bisherige Sieger waren: 1925 Cottage Eislauf Verein; 1926 Wiener Eislauf Verein; 1927 Pötzleinsdorfer Sport Klub/Währinger Jugendspielverein kombiniert; 1928 Pötzleinsdorfer Sport Klub; 1929 Wiener Eislauf Verein. | |||
:2. Teilnahmeberechtigung | |||
:Teilnahmeberechtigt an den Spielen um den Szabo-Jugend-Wanderpreis sind alle Verbandsvereine mit beliebig vielen Mannschaften. Auch Mannschaften, die aus Spielern zweier oder mehrerer Vereine zusammengesetzt sind, können teilnehmen. An den Spielen dürfen jedoch nur jene Spieler teilnehmen, welche beim OeEHV ordnungsgemäß gemeldet, sportunfallversichert, auf Herzbefund untersucht und im Besitz eines Spielerpasses sind. Sie dürfen nicht vor dem 1. Jänner 1912 oder nach dem 31. Dezember 1915 geboren worden sein. Ein Spieler darf in einem Jahr nur in einer Mannschaft um den Szabo-Wanderpreis tätig sein. | |||
:3. Art der Austragung, besondere Vorschriften | |||
:Der Szabo-Wanderpreis wird nach den Bestimmungen für die Spiele um die Meisterschaft von Österreich ausgetragen, doch gelten hiervon folgende Ausnahmen: | |||
:a) Die Spielzeit beträgt nur zwei mal 15 Minuten mit einer Pause von 10 Minuten; | |||
:b) Aufstellung unversicherter und nicht herzuntersuchter Spieler, sowie solcher Spieler, welche die Altersgrenze über- oder unterschreiten (zu alt oder zu jung sind), zieht Punkteverlust nach sich; | |||
:c) die Platzwahl fällt dem bei der Auslosung an erster Stelle gezogenen Verein zu, doch hat der Verband das Recht, die Austragung der Spiele auf bestimmten Plätzen und zu bestimmten Zeiten anzuordnen; | |||
:d) bei Spielen, welche für eine Mannschaft ein Verlassen des Gemeindegebietes ihres Wohnsitzes verursachen, hat der Gegner ihnen die Fahrspesen zu vergüten. Der reisende Verein ist jedoch verpflichtet, bei den Bundesbahnen, beziehungsweise bei den anderen Transportanstalten die Fahrt als Jugendwanderungen anzumelden und die hierfür eingeräumte Fahrpreisermäßigung zu beanspruchen. | |||
:4. Bestimmungen für kombinierte Mannschaften | |||
:Gewinnt eine aus Spielern mehrerer Vereine zusammengesetzte Mannschaft den Preis endgültig, so wird derselbe unter den gleichen Bedingungen neuerlich ausgeschrieben. Bei Abgabe der Nennung von zusammengesetzten Mannschaften ist stets der Verein bekannt zu geben, der für diese Mannschaft verantwortlich ist und ihre Interessen gegenüber dem Verbande vertritt. Ein Wechsel dieses Vereines während eines Verbandsjahres ist nicht möglich. | |||
:5. Sieger, Ehrenzeichen | |||
:Der Sieger erhält vom Verbande neun Ehrenzeichen, sein Name wird auf dem Pokale eingraviert. Haben mehr als neun Spieler in den Kämpfen der Mannschaft des Jahressiegers mitgewirkt, so ist dieser berechtigt, für jene Spieler, welche mindestens in der Hälfte aller ausgetragenen Spiele tätig waren, und aus den erhaltenen neun Ehrenzeichen nicht mehr beteilt werden können, weitere Ehrenzeichen auf eigene Kosten beim Verbande anfordern. | |||
:6. Schlussbestimmungen | |||
:Falls mehr als sechs Nennungen abgegeben werden, werden die Mannschaften vom Vorstande des OeEHV in Gruppen geteilt. Die Gruppensieger kämpfen gleichfalls nach Meisterschaftssystem um die Entscheidung. Die Auslosung, Terminfestlegung, sowie eine etwaige Platzbeistellung wird vom Wettspielreferate vorgenommen. Nenngeldfreie Nennungen sind bis spätestens 13. Jänner 1930, 18.00 Uhr, schriftlich an den Österreichischen Eishockeyverband, Wien I, Wipplingerstr. 24, Sekretariat, zu richten. Verspätete Nennungen werden nicht berücksichtigt. In allen in den Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen entscheidet als letzte Instanz unanfechtbar der Vorstand des OeEHV. | |||
*Die Auslosung wird in der Zeitung der Eishockeysport vom 24. Jänner 1930 bekanntgegeben. | |||
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