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'''Maria Regina Synnin''' (* [[1689]] in [[Kaisersteinbruch]], [[Komitat Győr-Moson-Sopron|Westungarn]], heute [[Burgenland]]) | '''Maria Regina Synnin''' (* [[1689]] in [[Kaisersteinbruch]], [[Komitat Győr-Moson-Sopron|Westungarn]], heute [[Burgenland]]) | ||
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Maria Regina Synnin, [[Witwe]] nach Steinmetzmeister [[Hans Georg Haresleben]], Ehefrau des Leopold Synn, Kornschreiber der Gräflich Fuxischen Herrschaft in [[Sommerein]]. | Maria Regina Synnin, [[Witwe]] nach Steinmetzmeister [[Hans Georg Haresleben]], Ehefrau des Leopold Synn, Kornschreiber der Gräflich Fuxischen Herrschaft in [[Sommerein]]. | ||
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===Witwen-Vertrag von 1682=== | ===Witwen-Vertrag von 1682=== | ||
Es war der Witwe anheimgestellt, das Gewerbe weiterzuführen, oder es aufzugeben. Mit dem Tag, an dem sie einen berufsfremden Mann heiratete, verlor sie das Recht zur Gewerbeausübung. Es solle einer Wittib dieses von Handwerks wegen zugelassen sein, daß wann sie wieder Lust hätte, zu dem Handwerk sich zu erheiraten, und ein guter Gesell vorhanden wäre, zu dem sie zuheiraten ein Gefallen hätte, so solle solcher zuvor eine gute Zeit allhier bei einem Meister gearbeitet haben, und nicht gleich einem so ungefähr daher gelaufenen und niemalen allhier in der Arbeit gewesen, sondern einen solchen Gesellen, der allhier bei einem Meister gearbeitet und sich wohl verhalten, sollte solches ihme wegen der Wittib und ihren Kindern zugelassen sein zu heiraten. | Es war der Witwe anheimgestellt, das Gewerbe weiterzuführen, oder es aufzugeben. '''Mit dem Tag, an dem sie einen berufsfremden Mann heiratete, verlor sie das Recht zur Gewerbeausübung.''' Es solle einer Wittib dieses von Handwerks wegen zugelassen sein, daß wann sie wieder Lust hätte, zu dem Handwerk sich zu erheiraten, und ein guter Gesell vorhanden wäre, zu dem sie zuheiraten ein Gefallen hätte, so solle solcher zuvor eine gute Zeit allhier bei einem Meister gearbeitet haben, und nicht gleich einem so ungefähr daher gelaufenen und niemalen allhier in der Arbeit gewesen, sondern einen solchen Gesellen, der allhier bei einem Meister gearbeitet und sich wohl verhalten, sollte solches ihme wegen der Wittib und ihren Kindern zugelassen sein zu heiraten. | ||
Nach Jahr und Tag mußte die Witwe im Falle, daß eine Verehelichung mit einem Steinmetzmeister, oder wenigstens mit einem tauglichen Gesellen ausblieb, die Ausübung des Gewerbes einstellen. | Nach Jahr und Tag mußte die Witwe im Falle, daß eine Verehelichung mit einem Steinmetzmeister, oder wenigstens mit einem tauglichen Gesellen ausblieb, die Ausübung des Gewerbes einstellen. | ||
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Ein entscheidendes Ereignis für Maria Regina Trumlerin war der Tod der Großmutter Catharina Hareslebin im August 1707. Der Witwer, Meister Haresleben, 37 Jahre alt und auf dem besten Wege, der Erste im Kaisersteinbruch zu werden, erwählte sie, 19jährig, zu seiner neuen Ehefrau. Am 1. Mai 1708 wurde in der [[Kaisersteinbrucher Kirche]] geheiratet. Im Taufregister sind bis 1716 vier Kinder eingetragen, Ambros, Maria Barbara, Adalbert und Maria Anna. | Ein entscheidendes Ereignis für Maria Regina Trumlerin war der Tod der Großmutter Catharina Hareslebin im August 1707. Der Witwer, Meister Haresleben, 37 Jahre alt und auf dem besten Wege, der Erste im Kaisersteinbruch zu werden, erwählte sie, 19jährig, zu seiner neuen Ehefrau. Am 1. Mai 1708 wurde in der [[Kaisersteinbrucher Kirche]] geheiratet. Im Taufregister sind bis 1716 vier Kinder eingetragen, Ambros, Maria Barbara, Adalbert und Maria Anna. | ||
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