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==Ausschreibung der Provinz-Meisterschaft 1935/36== | ==Ausschreibung der Provinz-Meisterschaft 1935/36== | ||
Die Ausschreibung der Provinz-Meisterschaft ist nicht mehr in die Gesamtmeisterschaft eingebunden, sie ist jetzt | Die Ausschreibung der Provinz-Meisterschaft ist nicht mehr in die Gesamtmeisterschaft eingebunden, sie ist jetzt für sich ausgeschrieben.<ref>Der Eishockeysport vom 09. November 1935</ref> | ||
:§ 1 Teilnehmer | :§ 1 Teilnehmer | ||
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:§ 3 Meistertitel, Sieger, Ehrenzeichen, Herausforderungsrecht | :§ 3 Meistertitel, Sieger, Ehrenzeichen, Herausforderungsrecht | ||
:Der in der 1. Klasse bei Endstand | :Der in der 1. Klasse bei Endstand der Meisterschaft an erster Stelle placierte Verein erhält den Titel "Provinz-Meister 19.." und 10 Ehrenzeichen. Der Verein ist berechtigt, weitere Ehrenzeichen gegen Ersatz der Kosten vom Verbande anzusprechen, wenn mit diesen Ehrenzeichen nicht alle Spieler beteilt werden konnten, die mindestens an der Hälfte der Meisterschaftsspiele teilgenommen haben, um auch diese Spieler mit Ehrenzeichen geben zu können. | ||
der Meisterschaft an erster Stelle placierte Verein erhält den Titel "Provinz-Meister 19.." und 10 Ehrenzeichen. Der Verein ist berechtigt, weitere Ehrenzeichen gegen Ersatz der Kosten vom Verbande anzusprechen, wenn mit diesen Ehrenzeichen nicht alle Spieler beteilt werden konnten, die mindestens an der Hälfte der Meisterschaftsspiele teilgenommen haben, um auch diese Spieler mit Ehrenzeichen geben zu können. | |||
:Gewinnt der Provinz-Meister die Meisterschaft von Österreich, unterbleibt die Ausgabe der Ehrenzeichen für die Provinz-Mannschaft. | :Gewinnt der Provinz-Meister die Meisterschaft von Österreich, unterbleibt die Ausgabe der Ehrenzeichen für die Provinz-Mannschaft. | ||
:Der in der 2. Klasse als Sieger aus dem Entscheidungskampf der Gruppensieger der Ost- und West-Gruppe verbleibende Verein erhält den Titel "Sieger der 2. Klasse 19..", sowie das Recht den Letztplacierten der 1. Klasse herauszufordern (siehe § 5). | :Der in der 2. Klasse als Sieger aus dem Entscheidungskampf der Gruppensieger der Ost- und West-Gruppe verbleibende Verein erhält den Titel "Sieger der 2. Klasse 19..", sowie das Recht den Letztplacierten der 1. Klasse herauszufordern (siehe § 5). | ||
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:Der durchführende Verein hat die Rechte und Pflichten der Platzwahl, ist verpflichtet beim OeEHV um Bestimmung eines Schiedsrichters anzusuchen und ist verpflichtet, seinem Gegner einen Betrag von S 250,-- als Reiseentschädigung auszufolgen. | :Der durchführende Verein hat die Rechte und Pflichten der Platzwahl, ist verpflichtet beim OeEHV um Bestimmung eines Schiedsrichters anzusuchen und ist verpflichtet, seinem Gegner einen Betrag von S 250,-- als Reiseentschädigung auszufolgen. | ||
:Der Sieger erhält den Titel "Sieger der 2. Klasse 19..", sowie das Herausforderungsrecht (siehe § 5). | :Der Sieger erhält den Titel "Sieger der 2. Klasse 19..", sowie das Herausforderungsrecht (siehe § 5). | ||
:§ 5 Klassenwechsel, Herausforderung zwischen 1. und 2. Klasse | :§ 5 Klassenwechsel, Herausforderung zwischen 1. und 2. Klasse |
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