Vertrag von Wien (1396): Unterschied zwischen den Versionen

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== Der Vertrag von Wien (1396) ==
== Der Vertrag von Wien (1396) ==
Bereits 1392 hatte Herzog Albrecht III. die Verwaltung der [[Grafschaft Tirol]] und der ''[[w:Vorderösterreich|Vorderen Lande]]'' an seinen Neffen Leopold den Stolzen übertragen<ref>Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 189</ref>. Nachdem Wilhelm mit Albrecht dem Geduldigen im "Vertrag von Hollenburg" 1395 zu einer Einigung gelangt war, wurde auf Leopolds Drängen hin im Jahr darauf in [[Wien]] ein weiterer Hausvertrag geschlossen, durch den Leopold die völlige Gleichberechtigung in den Territorien erhielt, die er seit 1392 verwaltet hatte. Außer der Herrschaft über die Grafschaft Tirol und die "Vorderen Landen" wurde ihm eine finanzielle Kompensation<ref group="A">Die finanzielle Kompensation für Leopold dem Stolzen war dem Umstand geschuldet, dass die Einkünfte der Grafschaft Tirol und der Vorderen Landen zu diesem Zeitpunkt wesentlicher geringer waren als die aus den Herzogtümern Steiermark, Kärnten und Krain, über welche Wilhelm die Herrschaft ausübte. Erst unter der Herrschaft von Herzog [[Friedrich IV. (Tirol)|Friedrich (IV.) von Österreich]] verkehrte sich die Finanzlage ins Gegenteil, vgl. [[w:Klaus Brandstätter|Klaus Brandstätter]]: ''Zur Entwicklung der Finanzen unter Herzog Friedrich IV.''. In: Georg Mühlberger - Mercedes  Blaas [Hrsg.]. ''Grafschaft Tirol: "Terra Venusta"''. Studien zur Geschichte Tirols, insbesondere des Vinschgaus (= Schlern-Schriften 337). Innsbruck, 2007, S. 233f.</ref> zugestanden. In diesem Vertrag kam es außerdem zu einer vorläufigen Regelung, die auch die beiden anderen jüngeren Brüder von Wilhelm und Leopold betraf. Wilhelm übernahm nach diesem Vertrag die Versorgung für [[Ernst der Eiserne|Herzog Ernst (I.) von Österreich ("''Ernst den Eisernen''")]] und Leopold die für [[Friedrich IV. (Tirol)|Herzog Friedrich (IV.) von Österreich ("''Friedl mit der leeren Tasche''")]].<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 194 und S. 196</ref>
Bereits 1392 hatte Herzog Albrecht III. die Verwaltung der [[Grafschaft Tirol]] und der ''[[w:Vorderösterreich|Vorderen Lande]]'' an seinen Neffen Leopold den Stolzen übertragen<ref>Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 189</ref>. Nachdem Wilhelm mit Albrecht dem Geduldigen im "Vertrag von Hollenburg" 1395 zu einer Einigung gelangt war, wurde auf Leopolds Drängen hin im Jahr darauf in [[Wien]] ein weiterer Hausvertrag geschlossen, durch den Leopold die völlige Gleichberechtigung in den Territorien erhielt, die er seit 1392 verwaltet hatte. Außer der Herrschaft über die Grafschaft Tirol und die "Vorderen Landen" wurde ihm eine finanzielle Kompensation<ref group="A">Die finanzielle Kompensation für Leopold dem Stolzen war dem Umstand geschuldet, dass die Einkünfte der Grafschaft Tirol und der Vorderen Landen zu diesem Zeitpunkt wesentlicher geringer waren als die aus den Herzogtümern Steiermark, Kärnten und Krain, über welche Wilhelm die Herrschaft ausübte. Erst unter der Herrschaft von Herzog [[Friedrich IV. (Tirol)|Friedrich (IV.) von Österreich]] verkehrte sich die Finanzlage ins Gegenteil, vgl. [[w:Klaus Brandstätter|Klaus Brandstätter]]: ''Zur Entwicklung der Finanzen unter Herzog Friedrich IV.''. In: Georg Mühlberger - Mercedes  Blaas [Hrsg.]. ''Grafschaft Tirol: "Terra Venusta"''. Studien zur Geschichte Tirols, insbesondere des Vinschgaus (= Schlern-Schriften 337). Innsbruck, 2007, S. 233f.</ref> zugestanden. In diesem Vertrag kam es außerdem zu einer vorläufigen Regelung, die auch die beiden anderen jüngeren Brüder von Wilhelm und Leopold betraf. Wilhelm übernahm nach diesem Vertrag die Versorgung für [[Ernst der Eiserne|Herzog Ernst (I.) von Österreich ("''Ernst den Eisernen''")]] und Leopold die für [[Friedrich IV. (Tirol)|Herzog Friedrich (IV.) von Österreich ("''Friedrich den Älteren''")]].<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 194 und S. 196</ref>


In Zusammenhang mit diesem Vertrag wurden auch Bestimmungen getroffen oder aus dem Vertrag von Hollenburg erweitert, welche die den Wiener Stadtregierung betrafen. Sie sind in einer Urkunde zusammengefasst, dem [[Ratswahlprivileg (1396)|Ratswahlprivileg]].<ref>vgl. [[w:Andreas P. Pittler|Andreas Pittler]]: ''Die Bürgermeister Wiens''. Die Geschichte der Stadt in Porträts. Verlag Carl Ueberreuter, Wien, 2003, ISBN 3-8000-3873-0, S. 19</ref>
In Zusammenhang mit diesem Vertrag wurden auch Bestimmungen getroffen oder aus dem Vertrag von Hollenburg erweitert, welche die den Wiener Stadtregierung betrafen. Sie sind in einer Urkunde zusammengefasst, dem [[Ratswahlprivileg (1396)|Ratswahlprivileg]].<ref>vgl. [[w:Andreas P. Pittler|Andreas Pittler]]: ''Die Bürgermeister Wiens''. Die Geschichte der Stadt in Porträts. Verlag Carl Ueberreuter, Wien, 2003, ISBN 3-8000-3873-0, S. 19</ref>
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