Friedrich III. (HRR): Unterschied zwischen den Versionen

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* 1424 - ca. 1435 / 1436: Unter der Vormundschaft von [[Friedrich IV. (Tirol)|Herzog Friedrich (IV.) ''dem Älteren'']].<ref>vgl. {{Czeike|2|413||Friedrich III.}}</ref>
* 1424 - ca. 1435 / 1436: Unter der Vormundschaft von [[Friedrich IV. (Tirol)|Herzog Friedrich (IV.) ''dem Älteren'']].<ref>vgl. {{Czeike|2|413||Friedrich III.}}</ref>
* 1439: Bestätigung der Privilegien der [[Leoben|Leobner]] "Commune"<ref group="A">1415 hatte sich die Einwohnerschaft von Leoben zu einer "Commune" zusammengeschlossen, um das Eisen aus Innerberg und Vordernberg gemeinsam zu verarbeiten, zu kaufen und zu verkaufen. Diese "Commune" gilt als die älteste "Aktiengesellschaft" auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich. 1421 hatte Friedrichs Vater, Herzog Ernst der Eiserne die "Leobner Commune" erneuert und privilegiert.</ref>.<ref>vgl. Günther Hödl: ''Habsburg und Österreich 1273-1493'', 1988, S. 161</ref>
* 1439: Bestätigung der Privilegien der [[Leoben|Leobner]] "Commune"<ref group="A">1415 hatte sich die Einwohnerschaft von Leoben zu einer "Commune" zusammengeschlossen, um das Eisen aus Innerberg und Vordernberg gemeinsam zu verarbeiten, zu kaufen und zu verkaufen. Diese "Commune" gilt als die älteste "Aktiengesellschaft" auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich. 1421 hatte Friedrichs Vater, Herzog Ernst der Eiserne die "Leobner Commune" erneuert und privilegiert.</ref>.<ref>vgl. Günther Hödl: ''Habsburg und Österreich 1273-1493'', 1988, S. 161</ref>
* 1442: Erste Bestätigung des [[w:Privilegium maius|Privilegium maius]] mit ausdrücklicher Zustimmung einiger oder aller Kurfürsten. Gesichert sind die Zustimmung des [[w:Dietrich Schenk von Erbach|Kurfürsten von Mainz]], des [[w:Friedrich II. (Sachsen)|Kurfürsten von Sachsen]] und des [[w:Friedrich II. (Brandenburg)|Kurfürsten von Brandenburg]]<ref group="A">Dazu, welche Kurfürsten tatsächlich dem Privilegium maius ausdrücklich zugestimmt haben, finden sich in der Forschungsliteratur widersprüchliche Angaben. Im Österreichischen Staatsarchiv sind mehrere "Willebriefe" von Kurfürsten erhalten, die von diesen 1442 oder 1473 als Zustimmung zur Bestätigung des Privilegium maius ausgestellt wurden, vgl. [[w:Thomas Just|Thomas Just]]: ''Geschichte wird gemacht''. Von Herzog [[Rudolf IV. (Österreich)|Rudolf IV.]] zu [[w:Heinz Grill|Heinz Grill]]: Das Privilegium maius im Archiv. In: Thomas Just - Kathrin Kininger - Andrea Sommerlechner - Herwig Weigl (Hrsg.): ''Privilegium maius''. Autopsie, Kontext und Karriere der Fälschungen Rudolfs IV. von Österreich (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Bd. 69; zugleich: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs. Sonderband 15). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20049-9. S. 31. Die widersprüchlichen Angaben zur Zustimmung der Kurfürsten in der Forschung dürfte darauf zurückzuführen sein, dass offensichtlich unter der Herrschaft von Friedrich III. diese zu mehreren Zeitpunkten erfolgt sind.</ref></ref>.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411. Die Herrschaft Österreich. Fürst und Land im Spätmittelalter.'' Verlag Ueberreuter, Wien 2001, ISBN 3-8000-3526-X, S. 154</ref> Durch diese Bestätigung erhielt das "Privilegium maius" endgültig den Status der reichsrechtlichen Gültigkeit.<ref name ="Schäffer50">vgl. Roland Schäffer: ''Die Zeit Friedrichs III. (1424-1493)'', 2018, S. 50</ref>
* 1442: Erste Bestätigung des [[w:Privilegium maius|Privilegium maius]] mit ausdrücklicher Zustimmung einiger oder aller Kurfürsten.<ref group="A">Gesichert sind die Zustimmung des [[w:Dietrich Schenk von Erbach|Kurfürsten von Mainz]], des [[w:Friedrich II. (Sachsen)|Kurfürsten von Sachsen]] und des [[w:Friedrich II. (Brandenburg)|Kurfürsten von Brandenburg]]. Dazu, welche Kurfürsten tatsächlich dem Privilegium maius ausdrücklich zugestimmt haben, finden sich in der Forschungsliteratur widersprüchliche Angaben. Im Österreichischen Staatsarchiv sind mehrere "Willebriefe" von Kurfürsten erhalten, die von diesen 1442 oder 1473 als Zustimmung zur Bestätigung des Privilegium maius ausgestellt wurden, vgl. [[w:Thomas Just|Thomas Just]]: ''Geschichte wird gemacht''. Von Herzog [[Rudolf IV. (Österreich)|Rudolf IV.]] zu [[w:Heinz Grill|Heinz Grill]]: Das Privilegium maius im Archiv. In: Thomas Just - Kathrin Kininger - Andrea Sommerlechner - Herwig Weigl (Hrsg.): ''Privilegium maius''. Autopsie, Kontext und Karriere der Fälschungen Rudolfs IV. von Österreich (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Bd. 69; zugleich: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs. Sonderband 15). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20049-9. S. 31. Die widersprüchlichen Angaben zur Zustimmung der Kurfürsten in der Forschung dürften darauf zurückzuführen sein, dass offensichtlich unter der Herrschaft von Friedrich III. diese zu mehreren Zeitpunkten erfolgt sind.</ref>.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411. Die Herrschaft Österreich. Fürst und Land im Spätmittelalter.'' Verlag Ueberreuter, Wien 2001, ISBN 3-8000-3526-X, S. 154</ref> Durch diese Bestätigung erhielt das "Privilegium maius" endgültig den Status der reichsrechtlichen Gültigkeit.<ref name ="Schäffer50">vgl. Roland Schäffer: ''Die Zeit Friedrichs III. (1424-1493)'', 2018, S. 50</ref>
* 1445: Friedrich III. erlässt die erste Wehrordnung<ref group="A">Unter dem Einfluss der Hussitenkriege hatte Herzog Albrecht V. von Österreich bereits 1431 gemeinsam mit den Landständen des Herzogtums Österreich eine Wehrordnung vereinbart, die in der Folge das Vorbild für Wehrordnungen in anderen Herrschaften der Habsburger wurde. Für das Herzogtum Steier war bereits 1431 aufgrund der ständigen Angriffe aus dem ungarischen Königreich eine Wehrordnung erlassen worden, deren Gültigkeit jedoch nur auf die Oststeiermark beschränkt war.</ref> für das Herzogtum Steier, die durch weitere Wehrordnungen (1462 und 1469) ergänzt wurde.<ref>vgl. Alois Ruhri: ''Kriegswesen, Rüstung und Waffen im Spätmittelalter''. In: Gerhard Pferschy (Hrsg.): ''Die Steiermark im Spätmittelalter'' (= ''Geschichte der Steiermark''. Bd. 4). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20645-03, S. 131f.</ref>  
* 1445: Friedrich III. erlässt die erste Wehrordnung<ref group="A">Unter dem Einfluss der Hussitenkriege hatte Herzog Albrecht V. von Österreich bereits 1431 gemeinsam mit den Landständen des Herzogtums Österreich eine Wehrordnung vereinbart, die in der Folge das Vorbild für Wehrordnungen in anderen Herrschaften der Habsburger wurde. Für das Herzogtum Steier war bereits 1431 aufgrund der ständigen Angriffe aus dem ungarischen Königreich eine Wehrordnung erlassen worden, deren Gültigkeit jedoch nur auf die Oststeiermark beschränkt war.</ref> für das Herzogtum Steier, die durch weitere Wehrordnungen (1462 und 1469) ergänzt wurde.<ref>vgl. Alois Ruhri: ''Kriegswesen, Rüstung und Waffen im Spätmittelalter''. In: Gerhard Pferschy (Hrsg.): ''Die Steiermark im Spätmittelalter'' (= ''Geschichte der Steiermark''. Bd. 4). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20645-03, S. 131f.</ref>  
* November 1445: Verbriefung der "Reformationen der Landhandfeste" für das Herzogtum Steier.<ref name ="Schäffer48">vgl. Roland Schäffer: ''Die Zeit Friedrichs III. (1424-1493)'', 2018, S. 48</ref>
* November 1445: Verbriefung der "Reformationen der Landhandfeste" für das Herzogtum Steier.<ref name ="Schäffer48">vgl. Roland Schäffer: ''Die Zeit Friedrichs III. (1424-1493)'', 2018, S. 48</ref>
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