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Das Gesetz ist aufgrund der mit einer Pandemie verbundenen relativ engen zeitlichen Phasen des Auftretens, des Höhepunkts und des Abflachens der Ansteckungsgefahr, zeitlich befristet. | Das Gesetz ist aufgrund der mit einer Pandemie verbundenen relativ engen zeitlichen Phasen des Auftretens, des Höhepunkts und des Abflachens der Ansteckungsgefahr, zeitlich befristet. | ||
Bereits vor der Erlassung des ''COVID-19- Maßnahmengesetzes'' wurde auf Grundlage der zuvor bestandenen Rechtslage eine große Zahl an Verordnungen und Erlässe erlassen (siehe unten) Von der österreichischen Bundesregierung wurden jedoch diese Möglichkeiten als nicht ausreichend angesehen, weswegen der | Bereits vor der Erlassung des ''COVID-19- Maßnahmengesetzes'' wurde auf Grundlage der zuvor bestandenen Rechtslage eine große Zahl an Verordnungen und Erlässe erlassen (siehe unten). Von der österreichischen Bundesregierung wurden jedoch diese Möglichkeiten als nicht ausreichend angesehen, weswegen der österreichische [[w:Nationalrat (Österreich)|Nationalrat]] und der [[w:Bundesrat (Österreich)|Bundesrat]] in einer Sitzung am Sonntag, 15. März 2020, unter anderem das ''COVID-19- Maßnahmengesetzes'' beschlossen hat. | ||
== Inhalt des Gesetzes == | == Inhalt des Gesetzes == |
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