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K (→Verordnete Ausnahmen vom Betretungsverbot in Betrieben: Geändert durch BGBl 2020/110) |
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# Tankstellen; | # Tankstellen; | ||
# Banken; | # Banken; | ||
# | # Postdiensteanbieter einschließlich deren Postpartner, soweit diese Postpartner unter die Ausnahmen des § 2 fallen sowie Postgeschäftsstellen iSd § 3 Z 7 PMG, welche von einer Gemeinde betrieben werden oder in Gemeinden liegen, in denen die Versorgung durch keine andere unter § 2 fallende Postgeschäftsstelle erfolgen kann, jedoch ausschließlich für die Erbringung von Postdienstleistungen und die unter § 2 erlaubten Tätigkeiten, und Telekommunikation<ref>Geändert durch BGBl. II 2020/110.</ref>; | ||
# Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege; | # Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege; | ||
# Lieferdienste; | # Lieferdienste; |
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