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Im Gegensatz zum Epidemiegesetz ist im ''Covid-19-Maßnahmengesetz'' für Betriebsschließungen kein Rechtsanspruch auf Entschädigung vorgesehen. Die [[w:SPÖ|SPÖ]], die [[w:FPÖ|FPÖ]] und die [[w:NEOS|NEOS]] hatten im Nationalrat dies noch vor der Beschlussfassung gefordert. Dies wurde jedoch von den Regierungsparteien ([[w:ÖVP|ÖVP]] und [[w:Die Grünen – Die Grüne Alternative|GRÜNE]]) abgelehnt. Auch eine Minimalvariante, dass Entschädigung für den Verdienstentgang zumindest für Betriebe bis zu 25 Mitarbeitern gelten sollen, wurde von den Regierungsparteien abgelehnt.<ref>Siehe jedoch das wenige Tage später in Kraft getretene "Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz)", durch welches Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freie Dienstnehmer nach §4 Abs 4 ASVG, Non-Profit-Organisationen (NPO) nach §§ 34–47 Bundesabgabenordnung (BAO) sowie Kleinstunternehmen laut Empfehlung 2003/361/EG untertsützt werden sollen.</ref> | Im Gegensatz zum Epidemiegesetz ist im ''Covid-19-Maßnahmengesetz'' für Betriebsschließungen kein Rechtsanspruch auf Entschädigung vorgesehen. Die [[w:SPÖ|SPÖ]], die [[w:FPÖ|FPÖ]] und die [[w:NEOS|NEOS]] hatten im Nationalrat dies noch vor der Beschlussfassung gefordert. Dies wurde jedoch von den Regierungsparteien ([[w:ÖVP|ÖVP]] und [[w:Die Grünen – Die Grüne Alternative|GRÜNE]]) abgelehnt. Auch eine Minimalvariante, dass Entschädigung für den Verdienstentgang zumindest für Betriebe bis zu 25 Mitarbeitern gelten sollen, wurde von den Regierungsparteien abgelehnt.<ref>Siehe jedoch das wenige Tage später in Kraft getretene "Bundesgesetz über die Errichtung eines [[Härtefallfonds]] (Härtefallfondsgesetz)", durch welches Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freie Dienstnehmer nach §4 Abs 4 ASVG, Non-Profit-Organisationen (NPO) nach §§ 34–47 Bundesabgabenordnung (BAO) sowie Kleinstunternehmen laut Empfehlung 2003/361/EG untertsützt werden sollen.</ref> | ||
=== Auswirkung auf Arbeitnehmer === | === Auswirkung auf Arbeitnehmer === |
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