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Werden die ''Außerbudgetären Einheiten des Bundes'' nach der Rechtsform/Funktion und Anzahl gegliedert ergibt sich: | Werden die ''Außerbudgetären Einheiten des Bundes'' nach der Rechtsform/Funktion und Anzahl gegliedert ergibt sich: | ||
* 117 [[w: Gesellschaft mit beschränkter Haftung|Gesellschaften mit beschränkter Haftung]] | * 117 [[w: Gesellschaft mit beschränkter Haftung|Gesellschaften mit beschränkter Haftung]] | ||
* 47 [[w: Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft|Hochschulvertretungen]] (Körperschaften öffentlichen Rechts) | * 47 [[w: Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft|Hochschulvertretungen]] (als Körperschaften öffentlichen Rechts) | ||
* 31 [[w:Universität|Universitäten]] / [[w:Hochschule|Hochschulen]] / [[w:Fachhoschschule|Fachhochschulen]] | * 31 [[w:Universität|Universitäten]] / [[w:Hochschule|Hochschulen]] / [[w:Fachhoschschule|Fachhochschulen]] | ||
* 23 [[w:Fonds|Fonds]] | * 23 [[w:Fonds|Fonds]] | ||
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* 6 Sonstige Rechtsformen und Einrichtungen | * 6 Sonstige Rechtsformen und Einrichtungen | ||
* 4 [[w:Akademie|Akademien]] | * 4 [[w:Akademie|Akademien]] | ||
Im Gesamten somit 295 solche Einrichtungen. | Im Gesamten somit 295 solche Einrichtungen (2019). | ||
<u>Beachte</u>: Es wurde bei der Gliederung nach Rechtsform überwiegend auf den Wortlaut der Firmenbezeichnung geachtet und nicht die tatsächliche vorliegende Rechtsform. GmbH. & Co. KG wurden unter GmbH. eingeordnet. | <u>Beachte</u>: Es wurde bei der Gliederung nach Rechtsform überwiegend auf den Wortlaut der Firmenbezeichnung geachtet und nicht die tatsächliche vorliegende Rechtsform. GmbH. & Co. KG wurden unter GmbH. eingeordnet. |
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