Mund-Nasen-Schnellmasken COVID-19-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen

K
K (Bild eingf.)
Zeile 7: Zeile 7:
Diese Gesetzesänderungen durch das 3. COVID-19-Gesetz sollen weitere rechtliche Grundlagen für Maßnahmen geschaffen werden, um die sogenannte COVID-19-Krise zu bewältigen, und mit der das Inverkehrbringen vereinfachter Mund-Nasen-Schnellmasken geregelt wird.
Diese Gesetzesänderungen durch das 3. COVID-19-Gesetz sollen weitere rechtliche Grundlagen für Maßnahmen geschaffen werden, um die sogenannte COVID-19-Krise zu bewältigen, und mit der das Inverkehrbringen vereinfachter Mund-Nasen-Schnellmasken geregelt wird.


Grund für dieses Gesetz ist die Anordnung der österreichischen Bundesregierung, dass in bestimmten Zusammenhängen, z. B. beim Einkaufen in Supermärkten mit einer Fläche von mehr als 400 m², Schutzmasken zu tragen sind, gleichzeitig aber solche Schutzmasken in ausreichender Zahl und Qualität nach den geltenden rechtlichen Normen gar nicht zur Verfügung stehen bzw. das bereitstellen von normgerechte Masken eine erhebliche finanzielle Belastung für die Gewerbetreibenden bedeuten würden.
Grund für dieses Gesetz ist die Anordnung der österreichischen Bundesregierung, dass in bestimmten Zusammenhängen, z. B. beim Einkaufen in Supermärkten mit einer Fläche von mehr als 400 m², Schutzmasken zu tragen sind, gleichzeitig aber solche Schutzmasken in ausreichender Zahl und Qualität nach den geltenden rechtlichen Normen gar nicht zur Verfügung stehen bzw. das für den Kunden kostenlose Bereitstellen von normgerechten Masken eine erhebliche finanzielle Belastung für die Gewerbetreibenden bedeuten würden.


== Inhalt des Gesetzes ==
== Inhalt des Gesetzes ==
10.172

Bearbeitungen