COVID-19-Krisenbewältigungsfonds: Unterschied zwischen den Versionen

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== Mittelaufbringung und Mittelverwendung ==
== Mittelaufbringung und Mittelverwendung ==
Die Mittel des Fonds werden aus Kreditoperationen des Bundes aufgebracht (§ 2 COVID-19-FondsG).  
Die Mittel des Fonds werden aus Kreditoperationen des Bundes aufgebracht (§ 2 COVID-19-FondsG).  
* 15 Mrd. Euro entfallen auf den [[Corona Hilfs-Fonds]]
* 15 Mrd. Euro entfallen auf den [[Corona-Hilfsfonds]]
* für (weitere) Garantien und Haftungen sind im Corona Hilfs-Fonds 9 Mrd. Euro vorgesehen,
* für (weitere) Garantien und Haftungen sind im Corona Hilfs-Fonds 9 Mrd. Euro vorgesehen,
* auf die ersten "Soforthilfepaket" entfallen 4 Mrd. Euro (davon 2 Mrd. Euro für den Härtefallfonds),
* auf die ersten "Soforthilfepaket" entfallen 4 Mrd. Euro (davon 2 Mrd. Euro für den Härtefallfonds),
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