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Im August 2005 wurde durch das Hochwasser im Bregenzerwald der Seitenspeicher Bozenau weitgehend zerstört. <ref>[https://www.yumpu.com/de/document/read/207879/geschaftsbericht-2005-vorarlberger-kraftwerke-ag VKW Geschäftsbericht 2006]], S. 26.</ref> Der Seitenspeicher Bozenau wurde 2006 durch starke Niederschläge im Bereich des [[w:Kraftwerk Alberschwende|Kraftwerk Alberschwende]] wiederum beschädigt. Die Schäden konnten von der VKW kurzfristig behoben werden.<ref>[https://www.yumpu.com/de/document/read/210071/geschaftsbericht VKW Geschäftsbericht 2006]], S. 26.</ref> Aufgrund von Eintiefungstendenzen in der Bregenzerache ist es in den vergangen Jahren zu inneren Erosionen im Dammkörper gekommen. Die Sanierung des Dammes wurde im Jahre 2015 erfolgreich durchgeführt.<ref>Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 28.02.2019, Geschäftszahl: Ra 2017/07/0071.</ref> | Im August 2005 wurde durch das Hochwasser im Bregenzerwald der Seitenspeicher Bozenau weitgehend zerstört. <ref>[https://www.yumpu.com/de/document/read/207879/geschaftsbericht-2005-vorarlberger-kraftwerke-ag VKW Geschäftsbericht 2006]], S. 26.</ref> Der Seitenspeicher Bozenau wurde 2006 durch starke Niederschläge im Bereich des [[w:Kraftwerk Alberschwende|Kraftwerk Alberschwende]] wiederum beschädigt. Die Schäden konnten von der VKW kurzfristig behoben werden.<ref>[https://www.yumpu.com/de/document/read/210071/geschaftsbericht VKW Geschäftsbericht 2006]], S. 26.</ref> Aufgrund von Eintiefungstendenzen in der Bregenzerache ist es in den vergangen Jahren zu inneren Erosionen im Dammkörper gekommen. Die Sanierung des Dammes wurde im Jahre 2015 erfolgreich durchgeführt.<ref>Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 28.02.2019, Geschäftszahl: Ra 2017/07/0071.</ref> | ||
== Talsperrenverantwortlicher == | |||
Mit Bescheid des [[w:Landeshauptmann|Landeshauptmanns]] von Vorarlberg vom 29. September 2016 wurde gemäß § 134 Abs. 7 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) die Anwendung des § 23a WRG 1959 betreffend Talsperrenverantwortliche auf die Stauanlagen: | |||
* Stauweiher Andelsbuch (Kraftwerk Andelsbuch) | |||
* Speicher Alberschwende/[[Ausgleichsbecken Ach]] (Kraftwerk Alberschwende) | |||
* Ausgleichsbecken Alberschwende/Seitenspeicher Bozenau (Kraftwerk Alberschwende). | |||
vorgeschrieben, weil diese Anlagen als gefährliche Anlagen eingestuft wurden und im Interesse der allgemeinen Sicherheit es notwendig war, einen speziellen Verantwortlichen zu berufen.<ref>Gemäß § 23a Abs. 1 WRG 1959 für Talsperren und Speicher, Flusskraftwerke ausgenommen, deren Höhe über Gründungssohle 15 m übersteigt oder durch die eine zusätzliche Wassermenge von mehr als 500.000 m3 zurückgehalten wird, vom Wasserberechtigten in jedem Fall ein fachlich qualifizierter, verlässlicher und mit der Anlage vertrauter Talsperrenverantwortlicher sowie eine entsprechende Stellvertretung schriftlich zu bestellen und der Bezirksverwaltungsbehörde, der Gewässeraufsicht sowie dem BMLFUW bekanntzugeben. Bei Talsperren und Speicher unter 15 Meter über der Gründungssohle kann ein solcher Talsperrenverantwortlicher vorgeschrieben werden, wenn dies im Interesse der allgemeinen Sicherheit notwendig erscheint.</ref> | |||
Talsperrenverantwortlicher haben nach § 23a WRG 1959 unter anderem die Aufgaben, | |||
* im Interesse der Talsperrensicherheit erforderliche Maßnahmen zu veranlassen, | |||
* in angemessener Frist leicht erreichbar zu sein, | |||
* festgestellte Mängel abzustellen, | |||
* den Wasserberechtigten hierüber unverzüglich zu informieren und | |||
* besondere Vorkommnisse unter anderem der Wasserrechtsbehörde unverzüglich mitzuteilen. | |||
Durch die Tätigkeit der Talsperrenverantwortliche und durch laufende Überprüfungen und entsprechende Anordnungen sollen Gefährdungen im Vorhinein gar nicht entstehen können.<ref>Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 28.02.2019, Geschäftszahl: Ra 2017/07/0071.</ref> | |||
== Ökologischer Zustand == | == Ökologischer Zustand == |
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