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Entgegen der Ankündigung der Vorarlberger Landesregierung im Januar 2020, dass die Kriegsopferabgabe abgeschafft werde, um eine Vereinfachung der Verwaltung zu erreichen<ref name=orf1 />, sind bereits gleichzeitig Bestrebungen eingeleitet worden, dieses Gesetz durch ein Gesetz zur Neuregelung der Vergnügungssteuern ab dem 01. Jänner 2021 zu ersetzen.<ref>Vorarlberger Wirtschaft: LH Wallner: „Kriegsopferabgabe und Kriegsopferfonds vor dem aus“, Ausgabe 02/2020, S. 5.</ref> | Entgegen der Ankündigung der Vorarlberger Landesregierung im Januar 2020, dass die Kriegsopferabgabe abgeschafft werde, um eine Vereinfachung der Verwaltung zu erreichen<ref name=orf1 />, sind bereits gleichzeitig Bestrebungen eingeleitet worden, dieses Gesetz durch ein Gesetz zur Neuregelung der Vergnügungssteuern ab dem 01. Jänner 2021 zu ersetzen.<ref>Vorarlberger Wirtschaft: LH Wallner: ''„Kriegsopferabgabe und Kriegsopferfonds vor dem aus“'', Ausgabe 02/2020, S. 5.</ref> | ||
Veranstaltungen, die bisher Gegenstand einer Abgabe nach dem Kriegsopferabgabegesetz sind, werden voraussichtlich damit von der Abgabepflicht kurzfristig befreit, dafür andere Abgabepflichten eingeführt (insbesondere auf das [[w:Glücksspiel|Glücksspiel]] durch eine Novelle des Vorarlberger Glücksspiel-Gesetzes<ref name=orf1 /> | Veranstaltungen, die bisher Gegenstand einer Abgabe nach dem Kriegsopferabgabegesetz sind, werden voraussichtlich damit von der Abgabepflicht kurzfristig befreit, dafür andere Abgabepflichten eingeführt (insbesondere auf das [[w:Glücksspiel|Glücksspiel]] durch eine Novelle des Vorarlberger Glücksspiel-Gesetzes<ref name=orf1 /> |
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