Gericht Rankweil-Sulz: Unterschied zwischen den Versionen

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Jeder der beiden Gerichtsbezirke hatte einen eigenen [[w:Pranger|Pranger]] und eine eigene Hinrichtungsstätte. 1755 wurden die Hinrichtungsstätten aus den Dörfern entfernt und an die Landstraße außerhalb gesetzt, einmal auf Rankweiler Seite an die Frutz und einmal auf der Seite von Sulz, ebenfalls an die Frutz.
Jeder der beiden Gerichtsbezirke hatte einen eigenen [[w:Pranger|Pranger]] und eine eigene Hinrichtungsstätte. 1755 wurden die Hinrichtungsstätten aus den Dörfern entfernt und an die Landstraße außerhalb gesetzt, einmal auf Rankweiler Seite an die Frutz und einmal auf der Seite von Sulz, ebenfalls an die Frutz.
Beide Gerichte hatten eigene [[w:Weibel (Amtsdiener)|Waibel]] und [[w:Tafernwirtschaft|Taverner]], der [[Amtmann (Vorarlberg)|Landammann]] wurde jedoch gemeinsam bestellt.<ref name=Keckeis />
Beide Gerichte hatten eigene [[w:Weibel (Amtsdiener)|Waibel]] und [[w:Tafernwirtschaft|Taverner]], der [[Amtmann (Vorarlberg)|Landammann]] wurde jedoch gemeinsam bestellt.<ref name=Keckeis />
== Literatur ==
* F. K. Zimmermann: ''Beitrag zur Geschichte Vorarlbergs'' in [[https://books.google.at/books?id=8jWHdf4krw4C Archiv für Kunde österreichischer Geschichts-Quellen]] (google books), Wien 1849, S. 203 ff.
== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
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10.187

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