Burgruine Rabenstein (Niederösterreich): Unterschied zwischen den Versionen

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== Historische Eckdaten ==
== Historische Eckdaten ==
Die Burg dürfte zu Beginn des 12. Jahrhunderts erbaut worden sein, ein genaues Baujahr ist unbekannt. 1136 wird der [[w:Edelfrei|Hochfreie]]<ref group="A">Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> Wilhelm von Rabenstein ("''Willehalmus de Râminsten''") genannt. Ein Wernhard von Rabenstein ("''Werinhard de Ramstein''" und "''Wernhardus de Rabenstaine''") wird zwischen 1140 und 1178 mehrmals im Umfeld von [[Heinrich II. (Österreich)|Herzog Heinrich Jasomirgott]] genannt, 1156 als dessen [[w:Ministeriale|Ministeriale]]<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie" waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den [[w:edelfrei|"edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien]].</ref>. Er dürfte der Vater eines Hadmar von Rabenstein ("''Hademarus von Rabenstein''"), genannt 1171 und 1183 sein. Urkundlich belegt sind außerdem Ortolf von Rabenstein ("''Ortolfus de Ramensteine''", genannt um 1198), Konrad von Rabenstein ("''Chunradus de ramnestein''", genannt um 1207, 1212 und 1219) und Hartnid von Rabenstein ("''Ramestein''", urkundlich genannt zwischen 1240 und 1276). Er wird mehrmals als Schenk bezeichnet. Die Familie der Rabensteiner gelten heute als Verwandte der Familie der [[Burgruine Weißenburg|Weißenburger]]. Sie dürfte noch vor 1327 in "männlicher Linie" ausgestorben sein.<ref name ="schöndorfer148"/>
Die Burg dürfte zu Beginn des 12. Jahrhunderts erbaut worden sein, ein genaues Baujahr ist unbekannt. 1136 wird der [[w:Edelfrei|Hochfreie]]<ref group="A">Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> Wilhelm von Rabenstein ("''Willehalmus de Râminsten''") genannt. Ein Wernhard von Rabenstein ("''Werinhard de Ramstein''" und "''Wernhardus de Rabenstaine''") wird zwischen 1140 und 1178 mehrmals im Umfeld von [[Heinrich II. (Österreich)|Herzog Heinrich Jasomirgott]] genannt, 1156 als dessen [[w:Ministeriale|Ministeriale]]<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den [[w:edelfrei|"edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien]].</ref>. Er dürfte der Vater eines Hadmar von Rabenstein ("''Hademarus von Rabenstein''"), genannt 1171 und 1183 sein. Urkundlich belegt sind außerdem Ortolf von Rabenstein ("''Ortolfus de Ramensteine''", genannt um 1198), Konrad von Rabenstein ("''Chunradus de ramnestein''", genannt um 1207, 1212 und 1219) und Hartnid von Rabenstein ("''Ramestein''", urkundlich genannt zwischen 1240 und 1276). Er wird mehrmals als Schenk bezeichnet. Die Familie der Rabensteiner gelten heute als Verwandte der Familie der [[Burgruine Weißenburg|Weißenburger]]. Sie dürfte noch vor 1327 in "männlicher Linie" ausgestorben sein.<ref name ="schöndorfer148"/>


Ende des 13. Jahrhunderts gelangten die zur Herrschaft Rabenstein gehörigen Güter zum Teil an den Landesfürsten des [[Herzogtum Österreich|Herzogtums Österreich]] und zum Teil an verschiedene Pfandherren. Die Burg Rabenstein wurde von den [[Habsburger|Herzögen von Österreich (Habsburgern)]] gewöhnlich verpfändet oder verliehen. 1672 kam sie in den Besitz der Grafen von Sinzendorf. Sie dürfte bereits vor 1683 verfallen sein.<ref name ="schöndorfer148"/>
Ende des 13. Jahrhunderts gelangten die zur Herrschaft Rabenstein gehörigen Güter zum Teil an den Landesfürsten des [[Herzogtum Österreich|Herzogtums Österreich]] und zum Teil an verschiedene Pfandherren. Die Burg Rabenstein wurde von den [[Habsburger|Herzögen von Österreich (Habsburgern)]] gewöhnlich verpfändet oder verliehen. 1672 kam sie in den Besitz der Grafen von Sinzendorf. Sie dürfte bereits vor 1683 verfallen sein.<ref name ="schöndorfer148"/>
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