Albert I. (Görz): Unterschied zwischen den Versionen

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== Herrschaften - Überblick ==
== Herrschaften - Überblick ==
Albert von Görz-Tirol herrschte seit ca. 1261 einige Jahre als Mitregent seines älteren Bruders Meinhard über die Grafschaften Tirol und Görz. Nach einem Teilungsvertrag <ref group="A">In diesem Teilungsvertrag findet sich erstmals die Bezeichnung einer Grafschaft Görz, mit dem jene Gebiete und Herrschaften umfasst wurden, die an Albert fielen. Vgl. Peter Štih: ''Die Grafen von Görz als Landesherren in Görz, Krain und Istrien", 1999, S. 44f.</ref> übernahm er im März 1271 die alleinige Herrschaft über die Görzer Grafschaften.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 71f.</ref> Anders als seinem Bruder, unter dessen "landesfürstlicher Hoheit" sich die Grafschaft Tirol als eigenständiges Land behaupten konnte und dem durch die Belehnung mit dem [[Herzogtum Kärnten]] der Aufstieg in den Reichsfürstenstand gelang, war Albert in seinen Görzer Grafschaften weniger erfolgreich. Immerhin aber gelang es ihm, seine Herrschaften zu erweitern und so eine solide Grundlage zu schaffen, die unter seinem Sohn Heinrich (II.) im ersten Viertel des 14. Jahrhunderts ihre größte Ausdehnung erreichte.<ref name ="Stih45">vgl. Peter Štih: ''Die Grafen von Görz als Landesherren in Görz, Krain und Istrien", 1999, S. 45</ref> Seit ca. 1292 dürfte Graf Albert (I.) die Herrschaft über die Görzer Grafschaften gemeinsam mit seinem Sohn Heinrich (II.) ausgeübt haben. Noch vor seinem Tod legte er am 25. Oktober 1303 eine Teilung fest. Heinrich (II.) sollte alle Herrschaftsgebiete jenseits des Plöckenpasses in [[w:Friaul|Friaul]], [[w:Istrien|Istrien]], [[w:Krain|Krain]] und der [[w:Windische Mark|Windischen Mark]] sowie [[Eberstein]] erhalten, sein jüngerer Sohn Albert (II.) die Herrschaftsgebiete in Oberkärnten und im [[w:Pustertal|Pustertal]]. Diese Teilung wurde von [[Albrecht I. (HRR)|König Albrecht I.]] am 23. Jänner 1304 bestätigt. Nach Alberts Tod übernahm Heinrich (II.) aber zunächst mit der Zustimmung seines Halbbruders Albert (II.) für 5 Jahre die alleinige Herrschaft.<ref name ="baum164">vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 164</ref>
Albert von Görz-Tirol herrschte seit ca. 1261 einige Jahre als Mitregent seines älteren Bruders Meinhard über die Grafschaften Tirol und Görz. Nach einem Teilungsvertrag <ref group="A">In diesem Teilungsvertrag findet sich erstmals die Bezeichnung einer Grafschaft Görz, mit dem jene Gebiete und Herrschaften umfasst wurden, die an Albert fielen. Vgl. Peter Štih: ''Die Grafen von Görz als Landesherren in Görz, Krain und Istrien", 1999, S. 44f.</ref> übernahm er im März 1271 die alleinige Herrschaft über Grafschaft Görz.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 71f.</ref> Anders als seinem Bruder, unter dessen "landesfürstlicher Hoheit" sich die Grafschaft Tirol als eigenständiges Land behaupten konnte und dem durch die Belehnung mit dem [[Herzogtum Kärnten]] der Aufstieg in den Reichsfürstenstand gelang, war Albert in seiner Grafschaft Görz weniger erfolgreich. Immerhin aber gelang es ihm, seine Herrschaften zu erweitern und eine solide Grundlage zu schaffen, die unter seinem Sohn Heinrich (II.) im ersten Viertel des 14. Jahrhunderts ihre größte Ausdehnung erreichte.<ref name ="Stih45">vgl. Peter Štih: ''Die Grafen von Görz als Landesherren in Görz, Krain und Istrien", 1999, S. 45</ref> Seit ca. 1292 dürfte Graf Albert (I.) die Herrschaft über die Görzer Grafschaften gemeinsam mit seinem Sohn Heinrich (II.) ausgeübt haben. Noch vor seinem Tod legte er am 25. Oktober 1303 eine Teilung fest. Heinrich (II.) sollte alle Herrschaftsgebiete jenseits des Plöckenpasses in [[w:Friaul|Friaul]], [[w:Istrien|Istrien]], [[w:Krain|Krain]] und der [[w:Windische Mark|Windischen Mark]] sowie [[Eberstein]] erhalten, sein jüngerer Sohn Albert (II.) die Herrschaftsgebiete in Oberkärnten und im [[w:Pustertal|Pustertal]]. Diese Teilung wurde von [[Albrecht I. (HRR)|König Albrecht I.]] am 23. Jänner 1304 bestätigt. Nach Alberts Tod übernahm Heinrich (II.) aber zunächst mit der Zustimmung seines Halbbruders Albert (II.) für 5 Jahre die alleinige Herrschaft.<ref name ="baum164">vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 164</ref>


== Aktivitäten der Herrschaft Alberts, die Gebiete im heutigen Land Österreich betreffen ==
== Aktivitäten der Herrschaft Alberts, die Gebiete im heutigen Land Österreich betreffen ==
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