Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler: Unterschied zwischen den Versionen

K
K (→‎Anrechnung: Fn erg.)
Zeile 6: Zeile 6:
Die Antragstellung für eine Förderung über den Überbrückungsfinanzierungs-Fonds für selbständige Künstler wurde zur Unterstützung selbständiger Künstler am 3. Juli 2020 geschaffen (Erstantragstellungsmöglichkeit). Das hierzu erforderliche Bundesgesetz wurde am 7. Juli erlassen.<ref>Siehe: 22. COVID-19-Gesetz vom 7. Juli 2020 (Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler erlassen wird und Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz geändert wird (22. COVID-19-Gesetz {{BGBl|I Nr. 64/2020}})<.</ref> Die Unterstützung pro Künstler betrug ursprünglich einmalig maximal 6.000 Euro. Mit 7. Oktober 2020 wurde eine Erhöhung durch den Ministerrat auf maximal 10.000 Euro beschlossen.
Die Antragstellung für eine Förderung über den Überbrückungsfinanzierungs-Fonds für selbständige Künstler wurde zur Unterstützung selbständiger Künstler am 3. Juli 2020 geschaffen (Erstantragstellungsmöglichkeit). Das hierzu erforderliche Bundesgesetz wurde am 7. Juli erlassen.<ref>Siehe: 22. COVID-19-Gesetz vom 7. Juli 2020 (Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler erlassen wird und Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz geändert wird (22. COVID-19-Gesetz {{BGBl|I Nr. 64/2020}})<.</ref> Die Unterstützung pro Künstler betrug ursprünglich einmalig maximal 6.000 Euro. Mit 7. Oktober 2020 wurde eine Erhöhung durch den Ministerrat auf maximal 10.000 Euro beschlossen.


== Ziel, Zweck und Gegenstand des COVID-19-Fonds für KünstlerInnen ==
== Ziel, Zweck und Gegenstand des Überbrückungs-Fonds für KünstlerInnen ==
Dieser zusätzliche Finanzrahmen  wurde erforderlich, da es aufgrund des [[COVID-19-Maßnahmengesetz|COVID-19-Maßnahmengesetzes]], anderer Anlassgesetze und den Begleitverordnungen der österreichischen Bundesregierung zu umfangreichen faktischen Betriebsschließungen bzw. dem Verbot künstlerische Dienstleistungen an Kunden zu erbringen, gekommen ist und manche Künstlern als auch Kulturvermittler wesentliche Einnahmenausfälle zu verzeichnen hatten, und unverschuldet in Not geraten sind, die in weiterer Folge bis zur [[w: Insolvenz|Insolvenz]] vieler Personen führen könnten.
Dieser zusätzliche Finanzrahmen  wurde erforderlich, da es aufgrund des [[COVID-19-Maßnahmengesetz|COVID-19-Maßnahmengesetzes]], anderer Anlassgesetze und den Begleitverordnungen der österreichischen Bundesregierung zu umfangreichen faktischen Betriebsschließungen bzw. dem Verbot künstlerische Dienstleistungen an Kunden zu erbringen, gekommen ist und manche Künstlern als auch Kulturvermittler wesentliche Einnahmenausfälle zu verzeichnen hatten, und unverschuldet in Not geraten sind, die in weiterer Folge bis zur [[w: Insolvenz|Insolvenz]] vieler Personen führen könnten.


10.187

Bearbeitungen