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Im 13. Jahrhundert war die Familie des Grafen Friedrich in den Besitz mehrere Burgen gelangt, darunter die [[w:Burgruine Steuerberg|Burg Steuerberg]] (heute Teil der [[Steuerberg|gleichnamigen Gemeinde]]), die zuvor im [[w:Lehen|Lehensbesitz]] der [[Reginher von Touernich|Familie von Touernich]] (Steuerberg) gewesen war.<ref>vgl. [[Werner Sabitzer]]: ''Land der Hemma''. Das Gurktal. Geschichte und Geschichten. Styria, Wien / Graz / Klagenfurt, 2013. ISBN 978-3-70120-100-6. S. 13</ref> | Im 13. Jahrhundert war die Familie des Grafen Friedrich in den Besitz mehrere Burgen gelangt, darunter die [[w:Burgruine Steuerberg|Burg Steuerberg]] (heute Teil der [[Steuerberg|gleichnamigen Gemeinde]]), die zuvor im [[w:Lehen|Lehensbesitz]] der [[Reginher von Touernich|Familie von Touernich]] (Steuerberg) gewesen war.<ref>vgl. [[Werner Sabitzer]]: ''Land der Hemma''. Das Gurktal. Geschichte und Geschichten. Styria, Wien / Graz / Klagenfurt, 2013. ISBN 978-3-70120-100-6. S. 13</ref> | ||
Graf Friedrich wurde 1395 von König [[Wenzel (HRR)|Wenzel]] der [[w:Blutgerichtsbarkeit|Blutbann]] verliehen beziehungsweise bestätigt. In der Folge konnte der Graf die von [[Sigismund (HRR)|König Sigismund]] gegen den "Leopoldinischen Familienzweig" der [[Habsburger|Herzöge von Österreich (Habsburger)]] gerichtete Politik für sich nutzen. Dieser erhob den Grafen 1417 in den Reichsfürstenstand beziehungsweise bestätigte die Reichslehnbarkeit seiner Herrschaften, wodurch seine gräflichen Territorien, die sich in den Herzogtümern Kärnten und Krain befanden, offiziell aus dem Länderverband der Herzöge von Österreich herausgelöst wurden.<ref name ="Lackner217">vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"'', S. 217</ref> | Graf Friedrich wurde 1395 von König [[Wenzel (HRR)|Wenzel]] der [[w:Blutgerichtsbarkeit|Blutbann]] verliehen beziehungsweise bestätigt. In der Folge konnte der Graf die von [[Sigismund (HRR)|König Sigismund]] gegen den "Leopoldinischen Familienzweig" der [[Habsburger|Herzöge von Österreich (Habsburger)]] gerichtete Politik für sich nutzen. Dieser erhob den Grafen 1417 in den Reichsfürstenstand beziehungsweise bestätigte die Reichslehnbarkeit seiner Herrschaften, wodurch seine gräflichen Territorien, die sich in den Herzogtümern Kärnten und Krain befanden, offiziell aus dem Länderverband der Herzöge von Österreich herausgelöst wurden.<ref name ="Lackner217">vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"'', S. 217</ref> In der älteren Forschung findet sich auch die Interpretation, dass dem Grafen nur der Statusquo bestätigt wurde.<ref name ="Tangl216"/> | ||
Dass Graf Friedrich sich bei dieser Belehnung durch seinen Schwager vertreten ließ und ihm der König ausdrücklich von seiner persönlichen Anwesenheit mit Hinweis auf seine Gesundheit suspendierte, legt nahe, dass er zu diesem Zeitpunkt bereits schwer erkrankt war. Ungefähr ein Jahr später starb er und die Grafschaft Ortenburg ging in den Besitz der [[Friedrich (Cilli)|Grafen von Cilli]] über. | |||
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