COVID-19-Maßnahmengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Strafbestimmungen (§ 8) ===
=== Strafbestimmungen (§ 8) ===
Die Strafbestimmungen wurden durch die Neufassung des COVID-19-MG zum Nachteil der Normunterworfenen teilweise wesentlich verschärft bzw. angehoben.  
Die Strafbestimmungen wurden durch die Neufassung des COVID-19-MG zum Nachteil der Normunterworfenen teilweise wesentlich verschärft bzw. angehoben.<ref>Siehe: ''Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung nach dem Epidemiegesetz 1950 und dem COVID-19-Maßnahmengesetz'', {{BGBl|II Nr. 152/2020}}.</ref>
* Wer:
* Wer:
# eine Betriebsstätte oder einen Arbeitsort betritt oder befährt oder ein Verkehrsmittel benutzt, deren/dessen Betreten, Befahren oder Benutzen gemäß § 3 untersagt ist, oder
# eine Betriebsstätte oder einen Arbeitsort betritt oder befährt oder ein Verkehrsmittel benutzt, deren/dessen Betreten, Befahren oder Benutzen gemäß § 3 untersagt ist, oder
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