COVID-19-Maßnahmengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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# Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend das Honorar für einen Ausdruck aus dem Elektronischen Impfpass bzw. die Ausstellung eines Impfzertifikats nach § 4e Abs. 4 Epidemiegesetz 1950 ({{BGBl|II Nr. 288/2021}}).
# Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend das Honorar für einen Ausdruck aus dem Elektronischen Impfpass bzw. die Ausstellung eines Impfzertifikats nach § 4e Abs. 4 Epidemiegesetz 1950 ({{BGBl|II Nr. 288/2021}}).
# Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung betreffend nähere Bestimmungen über die Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich geändert wird ({{BGBl|II Nr. 290/2021}}).
# Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung betreffend nähere Bestimmungen über die Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich geändert wird ({{BGBl|II Nr. 290/2021}}).
# Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Festlegung des Haftungsrahmens zur Bewältigung der Krisensituation aufgrund von COVID-19 für das Garantiegesetz 1977 (Garantiegesetz 1977 COVID-19-HaftungsrahmenV) geändert wird ({{BGBl|II Nr. 300/2021}}).
# Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Einreiseverordnung 2021 geändert wird ({{BGBl|II Nr. 302/2021}}).
# Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport gemäß § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds betreffend Richtlinien über die Gewährung von Unterstützungsleistungen an Organisationen gemäß § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, welche im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten Auswirkungen geboten sind, damit diese Organisationen in die Lage versetzt werden, ihre statutengemäßen Aufgaben weiter zu erbringen (3. NPO-Fonds-Richtlinienverordnung – 3. NPO-FondsRLV) ({{BGBl|II Nr. 307/2021}}).


=== Erlässe ===
=== Erlässe ===
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