Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Straßenverkehrsrecht ===
=== Straßenverkehrsrecht ===
[[Datei:Zeichen 310-50 - Ortstafel (Vorderseite) mit Kreis, StVO 1992.svg|mini|Zeichen 310]]
[[Datei:Zeichen 310-50 - Ortstafel (Vorderseite) mit Kreis, StVO 1992.svg|mini|Zeichen 310]]
* In Deutschland gibt es für ''[[geschlossene Ortschaft]]en'' im Sinne der [[Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland)|Straßenverkehrsordnung]] eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Eine ''geschlossene Ortschaft'' beginnt mit der Ortstafel ''(Zeichen 310)'', einem rechteckigen gelben Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen, und endet mit einer Ortstafel ''(Zeichen 311)''.
In Deutschland gibt es für ''[[geschlossene Ortschaft]]en'' im Sinne der [[Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland)|Straßenverkehrsordnung]] eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Eine ''geschlossene Ortschaft'' beginnt mit der Ortstafel ''(Zeichen 310)'', einem rechteckigen gelben Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen, und endet mit einer Ortstafel ''(Zeichen 311)''.


== Österreich ==
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