Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

2.348 Bytes entfernt ,  1. August 2019
→‎Die Ortschaft als Siedlungsgliederung: dass die Ortschaft Siedlungsgliederung ist, steht eh schon oben. Der Rest ("geschlossenes Ortsgebiet") ist hier Themenverfehlung
(→‎Ortschaft und Adresse: Geschichte kommt weiter oben schon vor)
(→‎Die Ortschaft als Siedlungsgliederung: dass die Ortschaft Siedlungsgliederung ist, steht eh schon oben. Der Rest ("geschlossenes Ortsgebiet") ist hier Themenverfehlung)
Zeile 81: Zeile 81:


Dadurch ist die Ortschaft heute im Allgemeinen neben den [[Zählsprengel]]n die kleinste [[Amtliche Statistik|amtlich-statistische]] Einheit Österreichs, sie hat eine eigene Kennnummer. Es liegt an der Siedlungsstruktur einer Gemeinde, ob Ortschaften und Zählsprengel sich decken, mehrere Ortschaften in einem Sprengel, oder mehrere Sprengel in einer Ortschaft liegen. Dabei besteht kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Sprengeln und den Ortschaften,<ref name="Zusammenhang Ortschaft/Sprengel/KG">{{"|Ein Zusammenhang zwischen Katastralgemeinden, Siedlungsgliederung und Zählsprengeln besteht nicht.}} {{Literatur | Titel=Ortsverzeichnis 2001 | Kapitel=''Textteil'' 1.&nbsp;''Zum Systematischen Verzeichnis'' Ziffer&nbsp;13. ''Flächenangaben und Katastralgemeinden'' | Seiten=16}}</ref> das Ortschaftsgebiet kann auch in zwei oder mehrere Zählsprengel fallen.<ref name="Zu Zählsprengel">dann wird im ''Ortsverzeichnis'' der STAT die Gesamtstatistik der Ortschaft unter «X» geführt, und nach den Anteilen der einzelnen Sprengel aufgeschlüsselt.</ref>
Dadurch ist die Ortschaft heute im Allgemeinen neben den [[Zählsprengel]]n die kleinste [[Amtliche Statistik|amtlich-statistische]] Einheit Österreichs, sie hat eine eigene Kennnummer. Es liegt an der Siedlungsstruktur einer Gemeinde, ob Ortschaften und Zählsprengel sich decken, mehrere Ortschaften in einem Sprengel, oder mehrere Sprengel in einer Ortschaft liegen. Dabei besteht kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Sprengeln und den Ortschaften,<ref name="Zusammenhang Ortschaft/Sprengel/KG">{{"|Ein Zusammenhang zwischen Katastralgemeinden, Siedlungsgliederung und Zählsprengeln besteht nicht.}} {{Literatur | Titel=Ortsverzeichnis 2001 | Kapitel=''Textteil'' 1.&nbsp;''Zum Systematischen Verzeichnis'' Ziffer&nbsp;13. ''Flächenangaben und Katastralgemeinden'' | Seiten=16}}</ref> das Ortschaftsgebiet kann auch in zwei oder mehrere Zählsprengel fallen.<ref name="Zu Zählsprengel">dann wird im ''Ortsverzeichnis'' der STAT die Gesamtstatistik der Ortschaft unter «X» geführt, und nach den Anteilen der einzelnen Sprengel aufgeschlüsselt.</ref>
=== Die Ortschaft als Siedlungsgliederung ===
In erster Linie ist die Ortschaft in Österreich ein Begriff der Siedlungsgliederung. Die Definitionen der Ortschaft, die nur im besiedelten Raum, nicht aber in Wald, Flur und Ödland abgrenzbar sind,<ref name="OVZ 1/5" /> finden sich in der ''Burgenländischen Gemeindeordnung''&nbsp;2003,<ref name="Bgld 1">{{§|1|Burgenländische Gemeindeordnung|LrBgld|DokNr=LBG40004105 |text= §&nbsp;1 ''Begriff und rechtliche Stellung.'' ''Kundmachung über die Wiederverlautbarung der Burgenländischen Gemeindeordnung.''}} StF:. LGBl. Nr. 55/2003 (WV).</ref>
der ''Niederösterreichischen Gemeindeordnung&nbsp;1973'',<ref name="NÖ 2">{{§§|URL|2=http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2011066/LRNI_2011066.html|3= §&nbsp;2 ''NÖ Gemeindeordnung 1973 (''Name'').''}} StF:. LGBl. Nr. 172/73 (WV).</ref>
und der ''Steiermärkischen Gemeindeordnung''&nbsp;1967 (GemO):<ref name="Stmk 1">{{§|1|Steiermärkische Gemeindeordnung|LrStmk|DokNr=LRST_1000_002 |text= §&nbsp;1 Absatz&nbsp; ''Gesetz vom 14.&nbsp;Juni 1967, mit dem für die Gemeinden des Landes Steiermark mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut eine Gemeindeordnung erlassen wird (Begriff und rechtliche Stellung)''.}} StF:. LGBl.&nbsp;Nr.&nbsp;115/1967 (VI. GPStLT EZ 357 Blg.Nr. 43).</ref>
{{Zitat| Zusammenhängende Siedlungen innerhalb einer Gemeinde können als Ortschaften bezeichnet werden, ohne dass ihnen [[Rechtspersönlichkeit]] zukommt.|| §&nbsp;1 ''Begriff und rechtliche Stellung''&nbsp;(1) ''Burgenländische Gemeindeordnung.'' §&nbsp;2 ''Name''&nbsp;(4) ''NÖ&nbsp;Gemeindeordnung''; §&nbsp;1 ''Begriff und rechtliche Stellung'' &nbsp;(1) ''Steiermärkische Gemeindeordnung''}}
Dieser Begriff findet sich präzisiert als ''geschlossene Ortschaft'' oder ''[[geschlossenes Ortsgebiet]]'', wie er auch in der [[Straßenverkehrsordnung (Österreich)|StVO]] besteht. Baulücken in einer Ortschaft können jedoch bewirken, dass es zu einer Unterbrechung des Ortsgebietes kommt. Auch gehören Häuser außerhalb des Ortsgebietes, die also außerhalb der Ortstafeln stehen, trotzdem zu einer Ortschaft. Der Begriff der ''geschlossenen Ortschaft'' selbst kommt primär im Naturschutzrecht und Immissionsthematiken vor, und ist ebenfalls landesrechtlich verankert.
{{Siehe auch|Topographische Siedlungskennzeichnung nach STAT}}


=== Ortschaften als Ortsverwaltungsteile ===
=== Ortschaften als Ortsverwaltungsteile ===
Anonymer Benutzer