48.827
Bearbeitungen
Zeile 23: | Zeile 23: | ||
=== Alleinige Herrschaft === | === Alleinige Herrschaft === | ||
Meinhard | Graf Meinhard (VI.), der zunächst auf Schloss Görz residierte, verlegte als Alleinherrscher seinen Sitz nach [[Schloss Bruck (Lienz)|Schloss Bruck]] bei [[Lienz]]. Nach dem Tod seines Verwandten, des Grafen [[w:Meinhard III.|Meinhard (III.) von Tirol]] (als Herzog von [[w:Wittelsbach|Baiern]]: Meinhard I.) († 1363) versuchte er vergebens selbst Ansprüche auf die [[Grafschaft Tirol]] durchzusetzen. Zwar gelang es ihm die Machtposition des [[w:Patriarchat von Aquileja|Patriarchen von Aquileia]] zu schwächen, davon profitierte jedoch besonders die [[w:Republik Venedig|Republik Venedig]], die sich zu einem Hauptgegner der Grafenfamilie von Görz entwickelt hatte.<ref name ="baum195"/> | ||
Meinhard | Politisch war Graf Meinhard (VI.) zunächst häufig im Umfeld von [[Rudolf IV. (Österreich)|Erzherzog Rudolf (IV.) von Österreich]] ("''Rudolf dem Stifter''"]] zu finden. Zwischen 1360 und 1362 hielt er sich mehrere Monate in der Stadt [[Wien]] auf.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 209f.</ref> Um 1361 schloss er mit Erzherzog Rudolf (IV.) einen Erbvertrag, in dem er diesen beziehungsweise dessen Familie zu seinen Erben einsetzte, für den Fall, dass er ohne legitime männliche Nachkommen sterben sollte. Im Gegenzug verpflichtete sich Herzog Rudolf (IV.), bei Eintreten dieses Erbfalls die Versorgung von Meinhards Töchtern zu übernehmen. Um ca. 1363 dürfte es zum Bruch mit dem Erzherzog gekommen sein. Gesichert scheint, dass die Beziehung zu diesem abkühlte, was möglicherweise damit zu tun hatte, dass Erzherzog Rudolf (IV.) mit Meinhards Bruder Albert (III.) ebenfalls wegen einer Erbschaftsvereinbarung verhandelte. Am 6. Juni 1364 schlossen Herzog Rudolf (IV.) und Graf Albert (III.) in den Verträgen von Wien tatsächlich einen Erbschaftsvertrag, der allerdings einen Bruch des Teilungsvertrages von 1342 bedeutete, den Graf Albert damals mit seinen Brüdern geschlossen hatte.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 210 und 212</ref> Wenige Monate nach den Verträgen von Wien schloss Meinhard mit Albert am 15. September 1364 in [[w:Pazin|Mitterburg]] einen Vergleich über das Erbe, das sein anderer Bruder Heinrich hinterlassen hatte. Durch diesen erhielt Meinhard die Morgengabe seiner verstorbenen Mutter und die Festen [[w:Metlika|Neuhaus (Möttling)]] und [[w:Uttenheim (Gais)|Uttenheim]] im Pustertal sowie die Herrschaft "pey der Geyl" (über das [[w:Gailtal|Gailtal]]).<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 212</ref> | ||
Im Oktober 1370 kam es zu einem Ausgleich zwischen Meinhard und den Herzogen [[Albrecht III. (Österreich)|Albrecht (III.)]] und [[Leopold III. von Habsburg|Leopold (III.)]] von [[Habsburger|Österreich]], den Brüdern und Nachfolgern des inzwischen verstorbenen Erzherzogs Rudolf (IV.), wobei ein auf vier Jahre befristetes Bündnis geschlossen wurde. Meinhard, der den Titel eines Pfalzgrafen von Kärnten führte, in den Jahren danach einige Male von den Herzögen zum Landeshauptmann von Kärnten ernannt.<ref name ="baum195">vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 195</ref> Es spricht einiges dafür, dass er zeitweilig auch als weltlicher Rat für tätig wurde.<ref name ="Lackner133>vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Hof und Herrschaft''. Rat, Kanzlei und Regierung der österreichischen Herzöge (1365-1406) (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Erg.Bd. 41). R. Oldenbourg Verlag, Wien / München, 2002. ISBN 3-7029-0456-5. S. 133</ref> | |||
== Literatur == | == Literatur == |
Bearbeitungen