Kaisersteinbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Eigenständige Viertellade, incorporiert Winden und Sommerein ===
=== Eigenständige Viertellade, incorporiert Winden und Sommerein ===
Am 13. Juni 1576, beim Bau von [[Schloss Neugebäude]], wurde ''der neue Steinbruch am Leythaberg'' erstmals urkundlich erwähnt. 1617 erhielt die [[Steinmetzbruderschaft|Bruderschaft]] der Kaisersteinbrucher Meister den Status einer [[Zunftlade|Viertellade]], die der [[Dom von Wiener Neustadt|Hauptlade]] in [[Wiener Neustadt]] zugeordnet war. Zur Viertellade gehörte das Steinmetzhandwerk zu [[Sommerein]] (bis 1783, dann zu [[Bruck an der Leitha]]) und [[Winden am See]] (bis zuletzt). Das kaiserliche Privileg der  [[Handwerksordnung]] regelte das Zusammenleben. Vor allem die regelmäßig stattfindenden [[Zunfttruhe|Zusammenkünfte]] waren ein Ärgernis für die [[Grundherrschaft|Herrschaft]], das Stift Heiligenkreuz. Denn diese [[Magistri Comacini|italienischen Meister]] waren einzig dem [[Römisch-deutscher Kaiser|Römischen Kaiser]] untertan. Sie stellten sich unter den Schutz des obersten Landesherrn als Vertreter Gottes auf Erden, keinesfalls einer anderen Instanz wie dem Abt des Stift Heiligenkreuz.
Am 13. Juni 1576, beim Bau von [[Schloss Neugebäude]], wurde ''der neue Steinbruch am Leythaberg'' erstmals urkundlich erwähnt. 1617 erhielt die [[Steinmetzbruderschaft|Bruderschaft]] der Kaisersteinbrucher Meister den Status einer [[Zunftlade|Viertellade]], die der [[Dom von Wiener Neustadt|Hauptlade]] in [[Wiener Neustadt]] zugeordnet war. Zur Viertellade gehörte das Steinmetzhandwerk zu [[Sommerein]] (bis 1783, dann zu [[Bruck an der Leitha]]) und [[Winden am See]] (bis zuletzt). Das kaiserliche Privileg der  [[Handwerksordnung]] regelte das Zusammenleben. Vor allem die regelmäßig stattfindenden [[Zunfttruhe|Zusammenkünfte]] waren ein Ärgernis für die [[Grundherrschaft|Herrschaft]], das Stift Heiligenkreuz. Denn diese [[Magistri Comacini|italienischen Meister]] waren einzig dem [[Römisch-deutscher Kaiser|Römischen Kaiser]] untertan. Sie stellten sich unter den Schutz des obersten Landesherrn als Vertreter Gottes auf Erden, keinesfalls einer anderen Instanz wie dem Abt des Stift Heiligenkreuz.
Als Vertreter des Abtes amtiert ein Verwalter in Königshof


Am 8. Juni 1634, Gerichtstag im Steinbruch, legte Abt Michael Schnabel das erste [[Weistum|Bannbüchel]] vor. Es regelte die Form des Zusammenlebens. Ein Punkt daraus, sie sollen einen [[Richter]] und vier [[Geschworener|Geschworene]] haben, die nach [[Billigkeit]] handeln sollen, dem Armen wie dem Reichen. Erster Richter wurde Meister [[Andre Ruffini]].
Am 8. Juni 1634, Gerichtstag im Steinbruch, legte Abt Michael Schnabel das erste [[Weistum|Bannbüchel]] vor. Es regelte die Form des Zusammenlebens. Ein Punkt daraus, sie sollen einen [[Richter]] und vier [[Geschworener|Geschworene]] haben, die nach [[Billigkeit]] handeln sollen, dem Armen wie dem Reichen. Erster Richter wurde Meister [[Andre Ruffini]].
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