Kaisersteinbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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== Das „neue“ Kaisersteinbruch ==
== Das „neue“ Kaisersteinbruch ==
Am 7. März 1951 beschloss der burgenländische Landtag im [[Besetztes Nachkriegsösterreich|sowjetisch besetzten Burgenland]] erneut die Gemeinde Kaisersteinbruch. [[Josef Wolf (Bürgermeister)|Josef Wolf]] schreibt in diesem Zusammenhang „''es wirkte sehr befremdend, dass man die Gemeindeverwaltung zu dieser bedeutsamen Landtagssitzung gar nicht eingeladen hatte''“. Noch befremdender war es, nach monatelangem Zuwarten von diesem Landtagsbeschluss in keinem [[Gesetzblatt]] zu lesen und die Gemeinde von der burgenländischen Landesregierung nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Erst 1952 wurde das beschlossene Gesetz im Landesgesetzblatt verlautbart.
Am 7. März 1951 beschloss der burgenländische Landtag im [[Besetztes Nachkriegsösterreich|sowjetisch besetzten Burgenland]] erneut die Gemeinde Kaisersteinbruch. [[Josef Wolf (Bürgermeister)|Josef Wolf]] schreibt in diesem Zusammenhang „''es wirkte sehr befremdend, dass man die Gemeindeverwaltung zu dieser bedeutsamen Landtagssitzung gar nicht eingeladen hatte''“. Noch befremdender war es, dass nach monatelangem Zuwarten von diesem Landtagsbeschluss in keinem [[Gesetzblatt]] zu lesen war und die Gemeinde von der burgenländischen Landesregierung nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Erst 1952 wurde das beschlossene Gesetz im Landesgesetzblatt verlautbart.


Einen großen Verdienst um die Gemeinde Kaisersteinbruch hatte sich der [[Grundbuch]]s-[[Richter]] Spath dadurch erworben, dass er den Antrag des [[Gauleiter]]s von [[Niederdonau]], die Liegenschaften der aufgelösten Gemeinde Kaisersteinbruch grundbücherlich für das „Deutsche Reich“ einzuverleiben, jahrelang liegen ließ und die Erledigung solang hinauszögerte, bis der Krieg zu Ende war und sich die Angelegenheit von selber erledigte. Durch diese mutige Tat ist die Gemeinde Kaisersteinbruch unumschränkte Eigentümerin ihrer Liegenschaften geblieben. So konnte die Gemeinde trotz großer Widerstände neu errichtet werden.<ref> Josef Wolf: ''Die Geschichte der Gemeinde Kaisersteinbruch''. In: ''Mitteilungen'' und ''Ein Kaisersteinbrucher Leben: Josef Wolf, 1892–1966, besonders 1938–1955''. Sonderdruck 2005.</ref>
Einen großen Verdienst um die Gemeinde Kaisersteinbruch hatte sich der [[Grundbuch]]s-[[Richter]] Spath dadurch erworben, dass er den Antrag des [[Gauleiter]]s von [[Niederdonau]], die Liegenschaften der aufgelösten Gemeinde Kaisersteinbruch grundbücherlich für das „Deutsche Reich“ einzuverleiben, jahrelang liegen ließ und die Erledigung solang hinauszögerte, bis der Krieg zu Ende war und sich die Angelegenheit von selber erledigte. Durch diese mutige Tat ist die Gemeinde Kaisersteinbruch unumschränkte Eigentümerin ihrer Liegenschaften geblieben. So konnte die Gemeinde trotz großer Widerstände neu errichtet werden.<ref> Josef Wolf: ''Die Geschichte der Gemeinde Kaisersteinbruch''. In: ''Mitteilungen'' und ''Ein Kaisersteinbrucher Leben: Josef Wolf, 1892–1966, besonders 1938–1955''. Sonderdruck 2005.</ref>
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