Kaisersteinbruch: Unterschied zwischen den Versionen
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→Stiftsverwaltung im Schloss Königshof: „“
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Am 8. Juni 1634, Gerichtstag im Steinbruch, legte Abt Michael Schnabel das erste [[Weistum|Bannbüchel]] vor. Es regelte das Zusammenleben. Ein Punkt daraus, sie sollen einen [[Richter]] und vier [[Geschworener|Geschworene]] haben, die nach [[Billigkeit]] handeln sollen, dem Armen wie dem Reichen. Erster Richter wurde [[Andre Ruffini]]. | Am 8. Juni 1634, Gerichtstag im Steinbruch, legte Abt Michael Schnabel das erste [[Weistum|Bannbüchel]] vor. Es regelte das Zusammenleben. Ein Punkt daraus, sie sollen einen [[Richter]] und vier [[Geschworener|Geschworene]] haben, die nach [[Billigkeit]] handeln sollen, dem Armen wie dem Reichen. Erster Richter wurde [[Andre Ruffini]]. | ||
'' | ''„Die Bewohner des Ortes Steinbruch in Ungarn verweigerten dem Stifte seit dem Jahre 1608 die Unterthänigkeit; aber der Abt Michael wußte sie im Jahre 1653 durch kluge Handlungsweise zur Pflicht des Gehorsams zurückzuführen“''<ref>P. [[Malachias Koll]]: Das Stift Heiligenkreuz. Wien, 1834. S. 118</ref> Der so genannte ''Adlerstreit'' um die Anbringung des Kaiseradlers im Ort und auf dem Kirchturm gipfelte 1652 bei der Kirchweihe. Eine vom Abt eingesetzte Kommission tagte daraufhin – ohne Kenntnis und Mitwirkung der Kaisersteinbrucher Meister – um sämtliche Forderungen des Abtes zu erfüllen. Die Bewohner, nun Untertanen des Stiftes Heiligenkreuz, und zum Gehorsam verpflichtet, hatten für Steinbrüche, Haus- und Gartengrundstücke Pacht zu zahlen. | ||
Kaiser [[Ferdinand III. (HRR)|Ferdinand III.]] bestätigte am 13. Dezember 1650 die [[Handwerksordnung]] mit dem Bild der großen Zunftfahne für die Kaisersteinbrucher Bruderschaft. | Kaiser [[Ferdinand III. (HRR)|Ferdinand III.]] bestätigte am 13. Dezember 1650 die [[Handwerksordnung]] mit dem Bild der großen Zunftfahne für die Kaisersteinbrucher Bruderschaft. |