Rüdiger von Hendschiken: Unterschied zwischen den Versionen

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Rüdiger von Hendschiken war ein öffentlicher Notar der Herzöge von Österreich (Habsburger) und Kleriker. 1361 versuchte Erzherzog Rudolf (IV.) ihm eine Chorherrenstelle im Chorherrenstift St. Michael zu [[w:Beromünster|Beromünster]] (heute [[w:Kanton Luzern|Kanton Luzern]], Schweiz) zu verschaffen. 1368 wird er urkundlich als Inhaber der im [[Herzogtum Steier]] gelegenen Pfarre von [[Ranten]] genannt, die damals dem [[Erzstift Salzburg]] gehörte.<ref name="lackner355/>
Rüdiger von Hendschiken war ein öffentlicher Notar der Herzöge von Österreich (Habsburger) und Kleriker. 1361 versuchte Erzherzog Rudolf (IV.) ihm eine Chorherrenstelle im Chorherrenstift St. Michael zu [[w:Beromünster|Beromünster]] (heute [[w:Kanton Luzern|Kanton Luzern]], Schweiz) zu verschaffen. 1368 wird er urkundlich als Inhaber der im [[Herzogtum Steier]] gelegenen Pfarre von [[Ranten]] genannt, die damals dem [[Erzstift Salzburg]] gehörte.<ref name="lackner355/>


Auch wenn er nie ausdrücklich als Schreiber der Herzöge von Österreich (Habsburger) bezeugt ist, können viele Urkunden aus der herzoglichen Kanzlei, die unter Herzog Rudolf (IV.) und in den ersten Jahren von Herzog Albrecht (III.) ausgestellt wurden, ihm zugeordnet werden.<ref name="lackner356>vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Hof und Herrschaft'', 2001, Bd. 2, S. 356</ref> Zusammen mit [[Johannes Ortolfi von Znaim|Johannes von Znaim]] und [[Nikolaus Heslini von Mureck|Nikolaus Heslini]] war er einer der drei öffentlichen Notare, welche für Erzherzog Rudolf (IV.) am 11. Juli 1360 das Vidimus des [[w:Privilegium maius|Privilegium maius]] unterfertigten, ehe dieser es im November desselben Jahres [[w:Karl IV. (HRR)|Kaiser Karl V.]] vorlegte.<ref name="lackner355/>
Auch wenn er nie ausdrücklich als Schreiber der Herzöge von Österreich (Habsburger) bezeugt ist, können viele Urkunden aus der herzoglichen Kanzlei, die unter Herzog Rudolf (IV.) und in den ersten Jahren von Herzog Albrecht (III.) ausgestellt wurden, ihm zugeordnet werden.<ref name="lackner356>vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Hof und Herrschaft'', 2001, Bd. 2, S. 356</ref> Zusammen mit [[Johannes Ortolfi von Znaim|Johannes von Znaim]] und Nikolaus Heslini von [[Mureck]] war er einer der drei öffentlichen Notare, welche für Erzherzog Rudolf (IV.) am 11. Juli 1360 das Vidimus des [[w:Privilegium maius|Privilegium maius]] unterfertigten, ehe dieser es im November desselben Jahres [[w:Karl IV. (HRR)|Kaiser Karl V.]] vorlegte.<ref name="lackner355/>


==Literatur==
==Literatur==
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