Eberhard I. von Kapellen: Unterschied zwischen den Versionen

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Er war um 1356 Hauptmann "zu Enns" und 1357- 1369 außerdem Pfleger<ref group="A">Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen, Orte und Herrschaften etc. bedeutet die Verwaltung von diesen. Der "Pfleger" war für diese zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte.</ref> zu [[Schärding]].  
Er war um 1356 Hauptmann "zu Enns" und 1357- 1369 außerdem Pfleger<ref group="A">Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen, Orte und Herrschaften etc. bedeutet die Verwaltung von diesen. Der "Pfleger" war für diese zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte.</ref> zu [[Schärding]].  


Nach sein Vater noch vor seinem Tod vom Abt des  [[Stift Melk|Stiftes Melk]] die Erlaubnis zur Errichtung einer Burgkapelle auf der [[w:Burgruine Mitterberg|Burg Mitterberg]] (heute Teil der Gemeinde [[Perg]]) mit einem eigenen Kaplan erwirkt hatte, kümmerte sich Eberhard (II.) nach dessen Tod um die Realisierung dieser Pläne. Das Verhältnis zu Stift Melk und seinen Äbten war auch in den Jahren danach recht gut. 1347 war er Schiedsrichter in einem Konflikt zwischen dem Stift und Reinbert von Schrattenbruck (heute Teil der Gemeinde [[Melk]]).<ref>vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 121 und S. 124</ref>  
Nach sein Vater noch vor seinem Tod vom Abt des  [[Stift Melk|Stiftes Melk]] die Erlaubnis zur Errichtung einer Burgkapelle auf der [[w:Burgruine Mitterberg|Burg Mitterberg]] (heute Teil der Gemeinde [[Perg]]) mit einem eigenen Kaplan erwirkt hatte, kümmerte sich Eberhard (II.) nach dessen Tod um die Realisierung dieser Pläne. Das Verhältnis zu Stift Melk und seinen Äbten war auch in den Jahren danach recht gut. 1347 war er Schiedsrichter in einem Konflikt zwischen dem Stift und Reinbert von Schrattenbruck (heute Teil der Gemeinde [[Melk]]).<ref>vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 121 und S. 124</ref> Nach dem Erwerb (1354) der [[w:Burgruine Windegg|Herrschaft Windegg]] (heute Teil der Gemeinde [[Schwertberg]]), einem Lehen des [[w:Hochstift Regensburg|Hochstiftes Regensburg]], gelang es Eberhard (I.) von Kapellen die Filialkirche in Schwertberg von der Mutterpfarre in [[Naarn]] zu lösen und nach entsprechender Dotierung zur selbständigen Pfarre erheben zu lassen (Urkunde des Bischofs von Passau vom 19. Februar 1357 mit Ausstellungsort [[Wien]]). Dafür verpflichtete er sich den Pfarrer von Naarn zu entschädigen.<ref>vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 127f.</ref>


Am 24. Februar 1352 stellte Eberhard (I.) von Kapellen [[Kadolt von Eckartsau|Chadold (IV.) von Eckartsau]], dem Schwiegersohn seines Bruders Ulrich (IV.), und Ulrich von Kranichberg, einem Verwandten von dessen Ehefrau Margaretha, einen Schadlosbrief aus, nachdem  sie für ihn bei einem Geschäft mit den Brüdern Eberhard und Wolfger von [[Eberhard von Dachsberg#Herkunft und Familie|Dachsberg]] gebürgt hatten. Häufiger war jedoch er es, der mit seiner Ehefrau Jeuta, die Bürgschaften für Verwandte übernahm, oft bei jüdischen Geldverleihern.<ref name ="Raidl124">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 124</ref>
Am 24. Februar 1352 stellte Eberhard (I.) von Kapellen [[Kadolt von Eckartsau|Chadold (IV.) von Eckartsau]], dem Schwiegersohn seines Bruders Ulrich (IV.), und Ulrich von Kranichberg, einem Verwandten von dessen Ehefrau Margaretha, einen Schadlosbrief aus, nachdem  sie für ihn bei einem Geschäft mit den Brüdern Eberhard und Wolfger von [[Eberhard von Dachsberg#Herkunft und Familie|Dachsberg]] gebürgt hatten. Häufiger war jedoch er es, der mit seiner Ehefrau Jeuta, die Bürgschaften für Verwandte übernahm, oft bei jüdischen Geldverleihern.<ref name ="Raidl124">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 124</ref>
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