Notverordnung (Österreich): Unterschied zwischen den Versionen

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== Notverordnungen in Österreich ==
== Notverordnungen in Österreich ==
In Österreich galten seit Bestehen einer Verfassung<ref>Ohne eine solche Verfassung kann es auch kein Notverordnungsrecht geben, da dieses Recht auf einer konstitutionellen Ordnung beruht und voraussetzt. In einem [[w:Absolutismus|absolutistischen]] Staat kann der Herrscher ohne jede gesetzliche Grundlage handeln.</ref> sehr viele Notverordnungen mit teilweise sehr weitreichenden Befugnissen (Beispiele in zeitlicher Reihenfolge des Erlasses):
In Österreich galten seit Bestehen einer Verfassung<ref>Ohne eine solche Verfassung kann es auch kein Notverordnungsrecht geben, da dieses Recht auf einer konstitutionellen Ordnung beruht und voraussetzt. In einem [[w:Absolutismus|absolutistischen]] Staat kann der Herrscher ohne jede gesetzliche Grundlage handeln.</ref> sehr viele Notverordnungen mit teilweise sehr weitreichenden Befugnissen (Beispiele in zeitlicher Reihenfolge des Erlasses):
* zahlreiche Kaiserliche Notverordnungen, welche auf Grundlage von § 87<ref>Siehe auch § 120 Märzverfassung.</ref> der [[w:Märzverfassung|Märzverfassung]] (1849 - 1851) bzw. des § 13 des ''Grundgesetzes über die Reichsvertretung''<ref>RGBl 1861/20 Beilage I.</ref> ([[w:Februarverfassung|Februarverfassung]] (1861) bzw. gemäß § 14 ''Grundgesetz über die Reichsvertretung''<ref>RGBl. 1867/141.</ref> ([[w:Dezemberverfassung|Dezemberverfassung]] (1867) erlassen werden konnten.<ref> Die [[w:Pillersdorf’sche Verfassung|Pillersdorf’sche Verfassung]] von 1848 enthielt noch kein Notverordnungsrecht.</ref>
* zahlreiche Kaiserliche Notverordnungen, welche auf Grundlage von § 87<ref>Siehe auch § 120 Märzverfassung.</ref> der [[w:Märzverfassung|Märzverfassung]] (1849 - 1851) bzw. des § 13 des ''Grundgesetzes über die Reichsvertretung''<ref>RGBl 1861/20 Beilage I.</ref> ([[w:Februarverfassung|Februarverfassung]] (1861)) bzw. gemäß § 14 ''Grundgesetz über die Reichsvertretung''<ref>RGBl. 1867/141.</ref> ([[w:Dezemberverfassung|Dezemberverfassung]] (1867)) erlassen werden konnten.<ref> Die [[w:Pillersdorf’sche Verfassung|Pillersdorf’sche Verfassung]] von 1848 enthielt noch kein Notverordnungsrecht.</ref>
* Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsverordnung (KwEV)<ref>RGBl. 1914/274.</ref>, die mittels kaiserlicher Notverordnung 1914 gemäß § 14 ''Grundgesetz über die Reichsvertretung'' zum Beginn des [[w:Erster Weltkrieg|Ersten Weltkriegs]] eingeführt wurde und sehr weitrechende Einschnitte im Rechtssystem und die Zivilgesellschaft der [[w:Österreich-Ungarn|Österreichisch-Ungarischen Monarchie]] brachte.
* Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsverordnung (KwEV)<ref>RGBl. 1914/274.</ref>, die mittels kaiserlicher Notverordnung 1914 gemäß § 14 ''Grundgesetz über die Reichsvertretung'' zum Beginn des [[w:Erster Weltkrieg|Ersten Weltkriegs]] eingeführt wurde und sehr weitrechende Einschnitte im Rechtssystem und die Zivilgesellschaft der [[w:Österreich-Ungarn|Österreichisch-Ungarischen Monarchie]] brachte.
* zahlreiche Regierungsverordnungen (Notverordnungen) auf Grundlage der Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsverordnung (von 1914 bis 1917).
* zahlreiche Regierungsverordnungen (Notverordnungen) auf Grundlage der Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsverordnung (von 1914 bis 1917).
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