Nichtmedizinisch unterstützte Fortpflanzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach § 1 Abs. 2 FMedG sind solche Methoden insbesondere  
Nach § 1 Abs. 2 FMedG sind solche Methoden insbesondere  
# das medizinische Einbringen von Samen in die Geschlechtsorgane einer Frau,
# das medizinische Einbringen von Samen in die [[w:Geschlechtsorgan|Geschlechtsorgane]] einer Frau,
# die medizinische Vereinigung von Eizellen mit Samenzellen außerhalb des Körpers einer Frau,
# die medizinische Vereinigung von [[w:Eizelle|Eizellen]] mit [[w:Samenzelle|Samenzellen]] außerhalb des Körpers einer Frau,
# das medizinische Einbringen von entwicklungsfähigen Zellen in die Gebärmutter oder den Eileiter einer Frau und
# das medizinische Einbringen von entwicklungsfähigen Zellen in die [[w:Gebärmutter|Gebärmutter]] oder den [[w:Eileiter|Eileiter]] einer Frau und
# das medizinische Einbringen von Eizellen oder von Eizellen mit Samen in die Gebärmutter oder den
# das medizinische Einbringen von Eizellen oder von Eizellen mit Samen in die Gebärmutter oder den Eileiter einer Frau.
Eileiter einer Frau.
 
Im Gegensatz zur ''medizinisch unterstützten Fortpflanzung'' dürfen bei der ''nichtmedizinisch unterstützten Fortpflanzung'' (Beispiele):
Im Gegensatz zur ''medizinisch unterstützten Fortpflanzung'' dürfen bei der ''nichtmedizinisch unterstützten Fortpflanzung'' (Beispiele):
* auch außerhalb einer Ehe oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft vorgenommen werden,
* auch außerhalb einer Ehe oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft vorgenommen werden,
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