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== Inkrafttreten ==
== Inkrafttreten ==
§ 1319b ABGB ist mit 1. Mai 2025 in Kraft getreten. Nach § 1503 Abs. 25 ABGB ist diese Bestimmung nur auf solche Schadensfälle anzuwenden, die sich nach ihrem Inkrafttreten ereignen.
§ 1319b ABGB ist mit 1. Mai 2024 in Kraft getreten. Nach § 1503 Abs. 25 ABGB ist diese Bestimmung nur auf solche Schadensfälle anzuwenden, die sich nach ihrem Inkrafttreten ereignen.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
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