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|12. März 1929 ||Mödling || WAC - WEV Schl. ||2:6 || || | |12. März 1929 ||Mödling || WAC - WEV Schl. ||2:6 || || | ||
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*'''zum Spiel 9. Jänner 1929 WAC - Hertha''' | |||
Das Spiel war für 21.30 Uhr angesetzt. Wegen eines Verbandstrainings auf dem WEV-Platz konnte jedoch erst nach 22.00 Uhr mit dem Spiel begonnen werden. Die wenigen Zuschauer waren im wesentlichen Vereinsanhänger und Funktionäre. Der Schiedsrichter Ulli Lederer war routiniert. Der WAC spielte besser als sein Gegener und hatte im dritten Drittel einen 5:0 Vorsprung (1:0,3:0,1:0). Man befand sich in der 9. Minute als die Hertha-Mannschaft das Spielfeld verließ und der Schiedsrichter das Spiel abbrechen mußte. Verschiedene Spieler beider Mannschaften bekämpften sich hart. Die meißten dieser "Bodychecks" waren jedoch erlaubt und regelkonform, so dass Ulli Lederer nicht einzugreifen brauchte. In der 9. Minute beging der WAC-Spieler Oppenheim einen schweren Regelverstoß. Bevor noch der Schiedsrichter eingreifen konnte, übte der Hertha-Spieler Lifner Selbstjustiz. Er lief über den halben Platz und schlug Oppenheim mit dem Schläger in den Rücken. Es kam zu einem Handgemenge und Zuschauer und Funktionäre stürmten die Spielfläche. Der Schiedsrichter schloss Lifner für drei Minuten vom Spiel aus. Lifner, der selbst Kapitän der Herthaner war, weigerte sich, die Eisfläche zu verlassen. Stattdessen nahm er die gesamte Mannschaft aus dem Spiel, so dass dieses abgebrochen werden mußte. | |||
Das SportTagblatt kommentiert diesen Vorfall in seiner Ausgabe vom 14. Jänner 1929. Es stellt fest, dass auch andere Spieler von Hertha sich nicht immer korrekt benommen hätten. Eishockey sei schließlich ein harter Kampfsport, wo es Mann gegen Mann geht. Das Foul von Oppenheim sei zu verurteilen, das Verhalten von Lifner aber könne nicht akzeptiert werden. Er habe dem Eishockeysport und dem Verein Hertha einen schweren Schaden zugefügt. Der Wiener Eishockeysport sei von solchen Tätlichkeiten bisher verschont geblieben. Der Verband möge ganz energisch eingreifen und die Schuldigen bestrafen. | |||
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