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*17. Februar 1933 '''Kongreß der Internationalen Lige in Prag ''' | *17. Februar 1933 '''Kongreß der Internationalen Lige in Prag ''' | ||
:Anläßlich der Weltmeister- und Europameisterschaften in Prag tagt der Internationale Kongreß am 17. Februar 1933. Vertreten sind die Länder Deutschland, Belgien, Kanada, USA, Frankreich, Ungarn, Italien, Lettland, Polen, Rumänien, Schweiz | :Anläßlich der Weltmeister- und Europameisterschaften in Prag tagt der Internationale Kongreß am 17. Februar 1933. Vertreten sind die Länder Deutschland, Belgien, Kanada, USA, Frankreich, Ungarn, Italien, Lettland, Polen, Rumänien, Schweiz und der Tschechoslowakei. Österreich ist am ersten Tag noch auf der Anreise und daher nicht vertreten. | ||
*Der Kassenbericht Poplimonts wird genehmigt. | *Der Kassenbericht Poplimonts wird genehmigt. | ||
*Es wird der Schutz der Schiedsrichter gegen Angriffe aus dem Publikum erörtert. Hier sind evtl. Platzsperren und Verbot internationaler Spiele möglich. | *Es wird der Schutz der Schiedsrichter gegen Angriffe aus dem Publikum erörtert. Hier sind evtl. Platzsperren und Verbot internationaler Spiele möglich. | ||
*Der zweite Punkt ist die strengere Beachtung der Amtateurbestimmungen. Hier wurde insbesondere auf die Mitwirkung von Kanadiern in europäischen Mannschaften eingegangen. Da keine konkreten Beschwerden vorliegen, sieht das Gremium von strengeren Maßnahmen ab. | *Der zweite Punkt ist die strengere Beachtung der Amtateurbestimmungen. Hier wurde insbesondere auf die Mitwirkung von Kanadiern in europäischen Mannschaften eingegangen. Diese sei wichtig, aber es müsse auf die Einhaltung der Amateurbestimmungen geachtet werden. Da keine konkreten Beschwerden vorliegen, sieht das Gremium von strengeren Maßnahmen ab. | ||
Dann wurde der große Bereich der Regeländerungen angesprochen. | |||
:Dann wurde der große Bereich der Regeländerungen angesprochen. | |||
*Die neue Abseitsregelung wird aus den kanadischen Regelungen vollständig übernommen. | *Die neue Abseitsregelung wird aus den kanadischen Regelungen vollständig übernommen. | ||
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*Von Amerika wurde übernommen, dass sich im Verteidigungsdrittel nur drei Spieler der verteidigenden Partei aufhalten dürfen, wenn sich die Scheibe irgendwo anders im Spielfeld befindet. | *Von Amerika wurde übernommen, dass sich im Verteidigungsdrittel nur drei Spieler der verteidigenden Partei aufhalten dürfen, wenn sich die Scheibe irgendwo anders im Spielfeld befindet. | ||
:Erläuterung hierzu: Die Regel wurde beschlossen, um das "Mauern" schwächerer Mannschaften zu verhindern. Außer dem Tormann dürfen sich nur noch zwei Spieler im Verteidigungsdrittel aufhalten. Es wurde darauf hingewiesen, dass es dem Sinn und der Entwicklung des Eishockeysports nicht förderlich sei, wenn die Art der Spielführung sich in erster Linie sich in einer Art Verteidigungsspiel bewegen würde. Zweifellos hat zu diesem Beschluss die Spielweise des vorjährigen Europameisters Schweden beigetragen, der von der österreichischen Mannschaft, die nur an zweiter Stelle landete, im entscheidenden Spiel ganz in die Verteidigung gedrängt wurde und dennoch Sieger blieb. | :Erläuterung hierzu: Die Regel wurde beschlossen, um das "Mauern" schwächerer Mannschaften zu verhindern. Außer dem Tormann dürfen sich nur noch zwei Spieler im Verteidigungsdrittel aufhalten. Es wurde darauf hingewiesen, dass es dem Sinn und der Entwicklung des Eishockeysports nicht förderlich sei, wenn die Art der Spielführung sich in erster Linie sich in einer Art Verteidigungsspiel bewegen würde. Zweifellos hat zu diesem Beschluss die Spielweise des vorjährigen Europameisters Schweden beigetragen, der von der österreichischen Mannschaft, die nur an zweiter Stelle landete, im entscheidenden Spiel ganz in die Verteidigung gedrängt wurde und dennoch Sieger blieb. | ||
:Um Mitternacht wird die Tagung durch den Präsidenten unterbrochen und am nächsten Tag fortgesetzt. | |||
18. Februar 1933: '''Die Beratungen werden weitergeführt.''' | 18. Februar 1933: '''Die Beratungen werden weitergeführt.''' | ||
*Die Einführung eines Bullys drei Meter vor dem Tor wurde eingeführt. Es wird für geringere Vergehen eingeführt, durch die die Erzielung eines Tores verhütet wird. | *Die Einführung eines Bullys drei Meter vor dem Tor wurde eingeführt. Es wird für geringere Vergehen eingeführt, durch die die Erzielung eines Tores verhütet wird. | ||
:Erläuterung hierzu: Da der Schiedsrichter bei Verstößen des Tormannes meist vor der schweren Strafe zurückschreckt, den Tormann auszuschließen, und überdies die Verstöße der verteidigenden Partei zur Verhinderung eines Tores oftmals nicht genügend bestraft werden, wurde eine neue Strafe eingeführt, die dem Elfmeter im Fußball und dem Bully im Landhockey verwandt ist. Es wird in den oben erwähnten Fällen einen Schiedsrichtereinwurf, drei Meter vor dem Tor, gegeben, wobei alle Spieler, außer den beim Einwurf teilnehmenden und dem Tormann, vor dessen Tor der Einwurf durchgeführt wird, 4,5 Meter von den Torpfosten des nahen Tores entfernt sein müssen. Diese Entfernung soll auf dem Eis durch farbige Punkte bezeichnet sein. Die Strafe ist auch für den Fall zu verhängen, wenn der Tormann sich auf die Scheibe setzt oder legt, wie auch für Zeitvertrödeln hinter dem Tor durch eine verteidigende Partei. | :Erläuterung hierzu: Da der Schiedsrichter bei Verstößen des Tormannes meist vor der schweren Strafe zurückschreckt, den Tormann auszuschließen, und überdies die Verstöße der verteidigenden Partei zur Verhinderung eines Tores oftmals nicht genügend bestraft werden, wurde eine neue Strafe eingeführt, die dem Elfmeter im Fußball und dem Bully im Landhockey verwandt ist. Es wird in den oben erwähnten Fällen einen Schiedsrichtereinwurf, drei Meter vor dem Tor, gegeben, wobei alle Spieler, außer den beim Einwurf teilnehmenden und dem Tormann, vor dessen Tor der Einwurf durchgeführt wird, 4,5 Meter von den Torpfosten des nahen Tores entfernt sein müssen. Diese Entfernung soll auf dem Eis durch farbige Punkte bezeichnet sein. Die Strafe ist auch für den Fall zu verhängen, wenn der Tormann sich auf die Scheibe setzt oder legt, wie auch für Zeitvertrödeln hinter dem Tor durch eine verteidigende Partei. | ||
*Beim Einwurf der Scheibe durch den Schiedsrichter müssen alle Spieler, außer den beiden daran beteiligten und dem Tormann der in seinem Tor steht, zumindest 3 Meter von der Einwurfstelle entfernt sein. | *Beim Einwurf der Scheibe durch den Schiedsrichter müssen alle Spieler, außer den beiden daran beteiligten und dem Tormann der in seinem Tor steht, zumindest 3 Meter von der Einwurfstelle entfernt sein. | ||
*In der Frage des Kickens wurde die amerikanische und kanadische Regelung abgelehnt, der Spieler darf jedoch die Scheibe dem Stock durch eigenes Kicken zuschieben. Nur im Angriffsdrittel ist dieses nicht erlaubt. Das Tragen der Scheibe mit dem Stock ist erlaubt. | *In der Frage des Kickens wurde die amerikanische und kanadische Regelung abgelehnt, der Spieler darf jedoch die Scheibe dem Stock durch eigenes Kicken zuschieben. Nur im Angriffsdrittel ist dieses nicht erlaubt. Das Tragen der Scheibe mit dem Stock ist erlaubt. | ||
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