Österreichischer Eishockeyverband: Unterschied zwischen den Versionen

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*12. Dezember 1925: '''Maßnahmen des OeEHV gegen Ausschreitungen'''
*12. Dezember 1925: '''Maßnahmen des OeEHV gegen Ausschreitungen'''
Der Verband ist bisher von größeren Ausschreitungen, im Gegensatz zu anderen Sportarten, verschont geblieben. Der Verband wird mit großer Strenge gegen Ruhestörer bei eventuell auftretenden Ausschreitungen reagieren. Auch das Schiedsrichterkollegium hat sich mit dieser Frage beschäftigt und Richtlinien für das Vorgehen der Schiedsrichter in solchen Fällen geschaffen. Die Schiedsrichter sind angewiesen, keine Mißfallensbezeugungen, aufreizende Rufe und andere Unsportlichkeiten des Publikums zu dulden. Im Übertretungsfall wird der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen. Ein maßgebender Vereinsfunktionär wird dann mit lauter Stimme vom Platz aus das Publikum warnen. Tritt nicht sogleich Ruhe ein, so wird der Schiedsrichter den Platz räumen lassen und das Spiel unter Ausschluß der Öffentlichkeit fortsetzen lassen. Ist dieses nicht möglich, so wird das Spiel abgebrochen und der schuldtragende Verein hat eine schwere Strafe des Verbandes zu erwarten. Diese Maßnahmen können lt. SportTageblatt nur begrüßt werden und es bleibt zu hoffen, und die zahlreichen Pfuirufer werden sich zukünftig zurück halten müssen, was dem Eishockeysport nur zuträglich sein kann.  
Der Verband ist bisher von größeren Ausschreitungen, im Gegensatz zu anderen Sportarten, verschont geblieben. Der Verband wird mit großer Strenge gegen Ruhestörer bei eventuell auftretenden Ausschreitungen reagieren. Auch das Schiedsrichterkollegium hat sich mit dieser Frage beschäftigt und Richtlinien für das Vorgehen der Schiedsrichter in solchen Fällen geschaffen. Die Schiedsrichter sind angewiesen, keine Mißfallensbezeugungen, aufreizende Rufe und andere Unsportlichkeiten des Publikums zu dulden. Im Übertretungsfall wird der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen. Ein maßgebender Vereinsfunktionär wird dann mit lauter Stimme vom Platz aus das Publikum warnen. Tritt nicht sogleich Ruhe ein, so wird der Schiedsrichter den Platz räumen lassen und das Spiel unter Ausschluß der Öffentlichkeit fortsetzen lassen. Ist dieses nicht möglich, so wird das Spiel abgebrochen und der schuldtragende Verein hat eine schwere Strafe des Verbandes zu erwarten. Diese Maßnahmen können lt. SportTageblatt nur begrüßt werden und es bleibt zu hoffen, und die zahlreichen Pfuirufer werden sich zukünftig zurück halten müssen, was dem Eishockeysport nur zuträglich sein kann.  
*12. Dezember 1925: '''Spielzeit 2 x 20 Minuten'''
Aus gegebener Veranlassung weist der Verband darauf hin, dass nach den internationalen Regeln ein Eishockeyspiel 2 x 20 Minuten dauert.
*12. Dezember 1925: '''Währinger Jugendspielverein'''
Der Währinger Jugendspielverein ist vom Vorstand provisorisch am 7. Dezember 1925 in den Verband aufgenommen worden.


*18. Dezember 1925: '''Verschiedenes aus dem Vorstand'''
*18. Dezember 1925: '''Verschiedenes aus dem Vorstand'''
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:Nächste Sitzung 23. Dezember 1925.   
:Nächste Sitzung 23. Dezember 1925.   
*26. Dezember 1925: Die neue Geschäftsstelle des OeEHV lautet: Wien I, Kohlmarkt 5.<ref>Zeitschrift "Der Eishockeysport" 26. Dezember 1925</ref>




*09. Jänner 1926: Der OeEHV hat seine Meldung zur Teilnahme an den Deutschen Kampfspielen in Titisee, die Ende des Monats stattfinden, abgegeben.<ref>SportTagblatt 9. Jänner 1925</ref>
*09. Jänner 1926: Der OeEHV hat seine Meldung zur Teilnahme an den Deutschen Kampfspielen in Titisee, die Ende des Monats stattfinden, abgegeben.<ref>SportTagblatt 9. Jänner 1925</ref>


*09. Jänner 1926: Als Vertreter des Verbandes für den Internationalen Kongreß in Davos sind die Herren Schlesinger, Dietrichstein und Dr. Werner benannt worden. Die Nationalmannschaft wird vom Präsidenten Schlesinger und Kapitän Ing. Dietrichstein geführt. Dr. Watson wird mitfahren, damit er die Mannschaft fachlich beraten kann.


 
*14. Jänner 1926: Im SportTagblatt wird die nue Anschrift des Verbandes bekannt gegeben:
 
:OeEHV, Wien, I. Bezirk, Kohlmarkt 5.
*12. Februar 1925: '''Spielzeit 2 x 20 Minuten'''
Aus gegebener Veranlassung weist der Verband darauf hin, dass nach den internationalen Regeln ein Eishockeyspiel 2 x 20 Minuten dauert.  
 
*12. Februar 1925: '''Währinger Jugendspielverein'''
Der Währinger Jugendspielverein ist vom Vorstand provisorisch am 7. Dezember 1925 in den Verband aufgenommen worden.  






*26. Dezember 1925: Die neue Geschäftsstelle des OeEHV lautet: Wien I, Kohlmarkt 5.<ref>Zeitschrift "Der Eishockeysport" 26. Dezember 1925</ref>




*14. Jänner 1926: Im SportTagblatt wird die nue Anschrift des Verbandes bekannt gegeben:
:OeEHV, Wien, I. Bezirk, Kohlmarkt 5.


*08. Februar 1926: Ab sofort finden alle Unterausschüsse im neuen Verbandsheim statt: Wien I, Schottenring 15, Café Müller, ehemals Wögerer (gegenüber der Effentenbörse)
*08. Februar 1926: Ab sofort finden alle Unterausschüsse im neuen Verbandsheim statt: Wien I, Schottenring 15, Café Müller, ehemals Wögerer (gegenüber der Effentenbörse)




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