Franz Antoni Cichini: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 41: Zeile 41:
Mein mir von Gott verliehendes Vermögen betreffend, ist jedermann bekannt, dass ich durch den göttlichen Segen davon ein Erwerber, mithin nach göttlichen und weltlichen Rechten,damit frey zu walten befugt bin, desto mehr, da ich meine Tochter Francisca verehelichte Cichinin wegen ihrer gegen mich aus Veranlassung ihres [[Heiratsvertrag|Heirats-contraktes]] formierten Ansprüchen, als ihren leiblichen Vatern, nicht ohne große Herzens [[Kränkung]] und Betrübnis meines hohen Alters....
Mein mir von Gott verliehendes Vermögen betreffend, ist jedermann bekannt, dass ich durch den göttlichen Segen davon ein Erwerber, mithin nach göttlichen und weltlichen Rechten,damit frey zu walten befugt bin, desto mehr, da ich meine Tochter Francisca verehelichte Cichinin wegen ihrer gegen mich aus Veranlassung ihres [[Heiratsvertrag|Heirats-contraktes]] formierten Ansprüchen, als ihren leiblichen Vatern, nicht ohne große Herzens [[Kränkung]] und Betrübnis meines hohen Alters....
:Die Francisca hingegen, verehelichte Cichinin, Postmeisterin, soll ein vor allemal von dem [[Erbrecht|Erb-]] und Entfalls-Recht ausgeschlossen sein.
:Die Francisca hingegen, verehelichte Cichinin, Postmeisterin, soll ein vor allemal von dem [[Erbrecht|Erb-]] und Entfalls-Recht ausgeschlossen sein.
=== Verlassenschaft ===
Nach Hügels Tod am 22. August 1755 wird in der [[Verlassenschaft]] vom 13. Oktober 1755 festgestellt (nur Franz Antoni Cichini betreffend):
* ..hat Frau Cichinin dagegen ... protestiert, und die Rechts Beneficia und Herrschaftliche Gewohnheiten vorbehalten.
==== Bares Geld und verbriefte Schulden ====
* hat Frau Postmeisterin und ihr Eheherr einbekennet, an Heirats-Gut und Succession empfangen zu haben ... 10.000 Gulden
Man hat wahrgenommen, dass der Herrschaft Nachteile sowohl aus dem Testament entstehen könnten, als auch wegen des nicht bezahlten [[Abschoss|Abfahrtsgeldes]]. So hat man als notwendig erachtet, die folgende Verordnung den Parteien von der Herrschaft mitzuteilen..
   
   
=== Nachkommen ===
== Nachkommen ==
* Am 7. Jänner 1755 ist getauft worden des edlen Herrn Franz Antoni Cichini Kaysl.Königl. Postmeister und 30er Gegenhandler  allhier, und Francisca, seine Frau, ehelich erzeugtes Söhnlein Joseph Antoni. Der [[Pate|Gevatter]] Herr Joseph Zaritsch, Fürst [[Esterházy]]scher Verwalter zu [[Hornstein (Burgenland)|Hornstein]], die Gevatterin Theresia, seine Frau.
* Am 7. Jänner 1755 ist getauft worden des edlen Herrn Franz Antoni Cichini Kaysl.Königl. Postmeister und 30er Gegenhandler  allhier, und Francisca, seine Frau, ehelich erzeugtes Söhnlein Joseph Antoni. Der [[Pate|Gevatter]] Herr Joseph Zaritsch, Fürst [[Esterházy]]scher Verwalter zu [[Hornstein (Burgenland)|Hornstein]], die Gevatterin Theresia, seine Frau.
:Dieses Kind, den ersten [[Enkel]], könnte [[Großeltern|Opa]] Elias Hügel noch gesehen haben.
:Dieses Kind, den ersten [[Enkel]], könnte [[Großeltern|Opa]] Elias Hügel noch gesehen haben.
6.014

Bearbeitungen

Navigationsmenü