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*01. Dezember 1928: Hans Hofer wird durch den Vorstand in den MOBA berufen. | *01. Dezember 1928: Hans Hofer wird durch den Vorstand in den MOBA berufen. | ||
* | *01. Dezember 1928: '''Schiedsrichter OeEHV''' | ||
'''International:''' | |||
:-Edgar Dietrichstein | |||
:-Ulli Lederer | |||
:-Peregrin Spevak | |||
:-Hans Weinberger | |||
:-Kurt Wollinger | |||
'''National:''' | |||
:-Egon Föderich | |||
:-Georg Gröbsch | |||
:-Erich, Loria | |||
:-Robert Maack | |||
:-Alois Schaffer | |||
:-Adolf Schubart | |||
'''Aspiranten:''' | |||
:-Hans Aigner | |||
:-Walter Heugl | |||
:-Wilhelm Moser | |||
:-Wilhelm Tolar | |||
:-Franz Woratscheck | |||
*8. Dezember 1928: '''Zuviele Tore wurden geschossen''' | |||
:Der Verband bittet die Sektionsleiter der Verein, die bei den Trainingsabenden der Vereine Spiele austragen, nicht so viele Tore gegen die schwächeren Gegner zu schießen. Zweistellige Tordifferenzen würde die Moral der Spieler negativ beeinflussen und sie würden die Lust am Spiel verlieren. Diese Empfehlung gilt natürlich nur für die Trainingsspiele und nicht für spätere Begegnungen. | |||
*10. April 1929: In der nächsten Sektionsleiterversammlung soll eine Anpassung der :Amateurbestimmungen besprochen werden. Die Vereine sollen zukünftig gebrochene Stöcke bei Meisterschaftspielen, Internationalen Spielen und bei Spielen gegen Provinzvereine den Spielern ersetzen dürfen. Jugendliche, die noch nicht im Erwerbsleben stehen, dürfen Leihstöcke der Vereine erhalten. Schlittschuhe sind weiterhin selbst anzuschaffen. Ein Ersatz findet nicht statt. Die Beschaffung von Körperschutzmitteln ist weiterhin Sache eines jeden Spielers. Die Vereine dürfen durch leihweise Vorstreckung gegen ratenweise Rückerstattung bis zum neuen Saisonbeginn die Anschaffung begünstigen. Die Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vereins. Von dieser Maßregel bleiben die bisherigen Anschaffungen der Vereine unberührt. Zur Hebung und Verbreitung des Eishockeysports darf für eine zu gründende Sektion eines neuen oder bereits bestehenden Vereines eine erstmalige Anschaffung im Ausmaße von zehn Ausrüstungen aus Vereinsmitteln angeschafft werden, die Vereinseigentum bleiben. Die zur einheitlichen Ausstattung der Mannschaften notwendigen Bekleidungsstücke wie Dress, Laufhosen, Stutzen, Kappen, kann der Verein bereitstellen. Dasselbe gilt für die Tormannausrüstung. | *10. April 1929: In der nächsten Sektionsleiterversammlung soll eine Anpassung der :Amateurbestimmungen besprochen werden. Die Vereine sollen zukünftig gebrochene Stöcke bei Meisterschaftspielen, Internationalen Spielen und bei Spielen gegen Provinzvereine den Spielern ersetzen dürfen. Jugendliche, die noch nicht im Erwerbsleben stehen, dürfen Leihstöcke der Vereine erhalten. Schlittschuhe sind weiterhin selbst anzuschaffen. Ein Ersatz findet nicht statt. Die Beschaffung von Körperschutzmitteln ist weiterhin Sache eines jeden Spielers. Die Vereine dürfen durch leihweise Vorstreckung gegen ratenweise Rückerstattung bis zum neuen Saisonbeginn die Anschaffung begünstigen. Die Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vereins. Von dieser Maßregel bleiben die bisherigen Anschaffungen der Vereine unberührt. Zur Hebung und Verbreitung des Eishockeysports darf für eine zu gründende Sektion eines neuen oder bereits bestehenden Vereines eine erstmalige Anschaffung im Ausmaße von zehn Ausrüstungen aus Vereinsmitteln angeschafft werden, die Vereinseigentum bleiben. Die zur einheitlichen Ausstattung der Mannschaften notwendigen Bekleidungsstücke wie Dress, Laufhosen, Stutzen, Kappen, kann der Verein bereitstellen. Dasselbe gilt für die Tormannausrüstung. |
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