Maria Regina Sünnin: Unterschied zwischen den Versionen

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Im herrschaftlichen Dienstbuch blieb sie - trotz dieser Heirat und den Forderungen der Bruderschaft - weiter mit ihrem Besitz angeschrieben. Allerdings sie alleine, ihr Ehemann wurde nicht ins Grundbuch eingetragen.  
Im herrschaftlichen Dienstbuch blieb sie - trotz dieser Heirat und den Forderungen der Bruderschaft - weiter mit ihrem Besitz angeschrieben. Allerdings sie alleine, ihr Ehemann wurde nicht ins Grundbuch eingetragen.  


===Die Witwe muss um ihr Geld kämpfen===
Wir können vermuten, dass ihre Kontakte zu den Meistern (ihrer engeren Familie) sehr gestört waren, deren Ehre durch dieses Ereignis tief verletzt war. Aber ebenso logisch ist es, dass deren Frauen, vor allem ihre Mutter Maria Elisabetha Hügelin voll hinter ihr standen. Zu keiner Zeit hatten diese Meister die mit Haresleben gemeinsam ausgeführten Steinmetzarbeiten mit ihr abgerechnet. In dieser Situation wandte sie sich an Dr. Franz Ignatius Baumeister, Hofrichter des [[Stift Heiligenkreuz|Stiftes Heiligenkreuz]]. Termin für alle Beteiligten war der 9. April 1727 vormittag um 8 Uhr in seinem Wohnzimmer im Graf Gatterburgischen Haus in der Bäckerstrasse.
 
===Jetzt werden alte Rechnungen bezahlt===


== Literatur ==
== Literatur ==
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