Wiener Eishockey-Meisterschaft 1933/34: Unterschied zwischen den Versionen

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Gestern, den 21. Dezember 1933, hätte das Meisterschaftsspiel Wiener Eislauf Verein gegen Österreichischer Wintersport Club in Mödling aus der Kunsteisbahn stattfinden sollen. Nach Meinung des WEV war die Vereinbarung zu diesem Spiel nicht ganz klar, der ÖWSC habe seinen Gegner zu spät verständigt. Der Verbandsfunktionär des ÖWSC hat erklärt, dass er die Angelegenheit dem Verband melden werde, wenn der WEV nicht antritt. Diese Verhandlung bei der Moba wäre dem Verlust der diesjährigen Meisterschaft gleichzusetzen gewesen. Der Verantwortliche des WEV erklärte, dass die Spieler des WEV in der Vorweihnachtswoche dienstlich nicht in der Lage gewesen wären, um 21.00 Uhr in Mödling anzutreten. Zasche vom ÖWSC zeigte Verständnis und erklärte sich mit einer Verlegung des Spiels auf den 22. Jänner 1934 einverstanden. Nach dem Verband sind die Meisterschaftspiele jedoch bis zum 15. Jänner 1934 zu erledigen. Man geht davon aus, dass der Verband noch mit sich reden läßt.   
Gestern, den 21. Dezember 1933, hätte das Meisterschaftsspiel Wiener Eislauf Verein gegen Österreichischer Wintersport Club in Mödling aus der Kunsteisbahn stattfinden sollen. Nach Meinung des WEV war die Vereinbarung zu diesem Spiel nicht ganz klar, der ÖWSC habe seinen Gegner zu spät verständigt. Der Verbandsfunktionär des ÖWSC hat erklärt, dass er die Angelegenheit dem Verband melden werde, wenn der WEV nicht antritt. Diese Verhandlung bei der Moba wäre dem Verlust der diesjährigen Meisterschaft gleichzusetzen gewesen. Der Verantwortliche des WEV erklärte, dass die Spieler des WEV in der Vorweihnachtswoche dienstlich nicht in der Lage gewesen wären, um 21.00 Uhr in Mödling anzutreten. Zasche vom ÖWSC zeigte Verständnis und erklärte sich mit einer Verlegung des Spiels auf den 22. Jänner 1934 einverstanden. Nach dem Verband sind die Meisterschaftspiele jedoch bis zum 15. Jänner 1934 zu erledigen. Man geht davon aus, dass der Verband noch mit sich reden läßt.   


:Nachtrag zum Spiel: '''Protestverhandlung am 2. Februar 1934'''
*Nachtrag zum Spiel: '''Protestverhandlung am 2. Februar 1934'''
:Der Senat wird sich heute mit dem Protest des WEV befassen. Der ÖWSC erhielt wegen Nichtantritts des WEV 2 Punkte und 6:0 Tore gutgeschrieben. Hiergegen legte der WEV Protest ein. Der Senat besteht aus den Herren Dr. Otto Schindler (Landhockeyverband), Dr. Steingraber (OeEHV) und Herrn Schärf (OeEHV). Der Fall EKE - WEV wird in der kommenden Woche verhandelt.  
:Der Senat wird sich heute mit dem Protest des WEV befassen. Der ÖWSC erhielt wegen Nichtantritts des WEV 2 Punkte und 6:0 Tore gutgeschrieben. Hiergegen legte der WEV Protest ein. Der Senat besteht aus den Herren Dr. Otto Schindler (Landhockeyverband), Dr. Steingraber (OeEHV) und Herrn Schärf (OeEHV). Der Fall EKE - WEV wird in der kommenden Woche verhandelt.  


:Nachtrag vom 10. Februar 1934: '''Dem Protest wird stattgegeben'''
*Nachtrag vom 10. Februar 1934: '''Dem Protest wird stattgegeben'''
:Da der WEV gegen den ÖWSC nicht angetreten war, wurde das Spiel strafverifiziert. Hiergegen hatte der WEV Prostest eingelegt. Ein Senat hat dem Protest des WEV gegen diese Entscheidung jetzt entsprochen. Die Straverifizierung wird aufgehoben und das Spiel WEV - ÖWSC ist neu auszutragen. Diese Entscheidung ist sicherlich nicht abschließend, da davon ausgzugehen ist, dass betroffenen Beteiligten von dieser Entscheidung hiergegen wieder vorgehen werden.  
:Da der WEV gegen den ÖWSC nicht angetreten war, wurde das Spiel strafverifiziert. Hiergegen hatte der WEV Prostest eingelegt. Ein Senat hat dem Protest des WEV gegen diese Entscheidung jetzt entsprochen. Die Straverifizierung wird aufgehoben und das Spiel WEV - ÖWSC ist neu auszutragen. Diese Entscheidung ist sicherlich nicht abschließend, da davon ausgzugehen ist, dass die betroffenen Beteiligten von dieser Entscheidung hiergegen wieder vorgehen werden.<ref>Der Eishockeysport 24. Februar 1934, Seite 151</ref>
 


*'''Eine Neuaustragung ist nicht mehr erfolgt.''' 




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*Der WEV sah sich gezwungen, wegen hohem Schneefall das Meisterschaftsspiel zwischen dem EKE und dem WEV abzugsagen. Die Absage war etwas peinlich, da der Schneefall um 17.00 Uhr aufhörte und herrliches Wetter herrschte. Die Absage des Spiels war durchs Radio bekannt gegeben worden, aber Scharen von Eishockeyfans hatten kein Radio gehört und waren zum WEV-Platz gekommen. Sie waren verärgert. Die Absage ist wohl zu früh herausgegeben worden, da es sicherlich möglich gewesen wäre, den Schnee von der Eisbahn und den Tribühnen zu entfernen.
*Der WEV sah sich gezwungen, wegen hohem Schneefall das Meisterschaftsspiel zwischen dem EKE und dem WEV abzugsagen. Die Absage war etwas peinlich, da der Schneefall um 17.00 Uhr aufhörte und herrliches Wetter herrschte. Die Absage des Spiels war durchs Radio bekannt gegeben worden, aber Scharen von Eishockeyfans hatten kein Radio gehört und waren zum WEV-Platz gekommen. Sie waren verärgert. Die Absage ist wohl zu früh herausgegeben worden, da es sicherlich möglich gewesen wäre, den Schnee von der Eisbahn und den Tribühnen zu entfernen.


'''Stand der Angelegenheit 14. Jänner 1934:''' Die Frage ist jetzt, wann das Spiel nachgeholt wird. Der WEV hat es damit nicht eilig, da ja in den nächsten Tagen auch zwei Spiele gegen kanadische Mannschaften anstehen. Die Hernalser wollen eine zeitnahe Wiederansetzung des Spiels, da man zum späteren Zeitpunkt nicht weiß, wie trainiert die Spieler sind. Also wurde der Verband eingeschaltet, um den Termin festzulegen. Der Verband tagte unter Vorsitz des Präsidenten Dr. Alfred Schwarz und es wurde festgelegt, dass das Ersatzspiel schon am Montag, den 15. Jänner 1934, stattfinden soll. Jetzt kommt die nächste Peinlichkeit. Es ist gar nicht sicher, ob das Spiel zu diesem Termin stattfinden wird. Der WEV hat nämlich erklärt, dass im die Beistellung des Platzes in dieser Woche unter keinen Umständen möglich sein wird. Die Verhältnisse beim WEV sind problematischer als bei Engelmann. Der WEV hat viele Mitglieder und diese haben schon auf der letzten Generalversammlung beanstandet, dass ihnen zu oft Zeiten für das Eislaufen gestrichen werden. Nach dem damaligen Beschluss dürfen nur zwei Veranstaltungen pro Woche durchgeführt werden. Und diese zwei Veranstaltungen sind die Kanadier-Spiele. Ein Vorschlag war, ein Spiel der Kanadier auf dem Engelmann-Platz durchzuführen, womit sich Engelmann einverstanden erklärt hatte. Der WEV vertritt aber die Meinung, dass viele Mitglieder des WEV das Spiel sehen möchten und bei Engelmann nicht genügend Platz zur Verfügung stehen würde und so auch nicht genügend Einnahmen erzielt werden könnten. Die Kosten der Spiele sind hoch und verlangen gute Erträge. Der WEV bemühte sich am 14. Jänner eine Verwaltungsratssitzung einzuberufen. Dieses gelang nicht, da die meisten Mitglieder am Sonntag zu Ausflügen und zum Skifahren unterwegs waren. Somit besteht noch die Aussage des WEV mit der Absage des Platzes. Dem Verband waren die Schwierigkeiten des WEV mit dem Platz bei seinem Beschluss bekannt. Es besteht jetzt noch die Möglichkeit, dass der WEV zum Spiel nicht antritt. In diesem Falle würden die Hernalser das Spiel zuerkannt bekommen. Eine zweite Möglichkeit wäre, eine zusätzliche Bande aufzustellen. Das Eislaufen könnte dann stattfinden, aber die Tribühne nicht aufgebaut werden, was Einnahmeausfälle verursachen würde. Es bestehen somit also drei Möglichkeiten für eine Problemlösung:  
*'''Stand der Angelegenheit 14. Jänner 1934:''' Die Frage ist jetzt, wann das Spiel nachgeholt wird. Der WEV hat es damit nicht eilig, da ja in den nächsten Tagen auch zwei Spiele gegen kanadische Mannschaften anstehen. Die Hernalser wollen eine zeitnahe Wiederansetzung des Spiels, da man zum späteren Zeitpunkt nicht weiß, wie trainiert die Spieler sind. Also wurde der Verband eingeschaltet, um den Termin festzulegen. Der Verband tagte unter Vorsitz des Präsidenten Dr. Alfred Schwarz und es wurde festgelegt, dass das Ersatzspiel schon am Montag, den 15. Jänner 1934, stattfinden soll. Jetzt kommt die nächste Peinlichkeit. Es ist gar nicht sicher, ob das Spiel zu diesem Termin stattfinden wird. Der WEV hat nämlich erklärt, dass im die Beistellung des Platzes in dieser Woche unter keinen Umständen möglich sein wird. Die Verhältnisse beim WEV sind problematischer als bei Engelmann. Der WEV hat viele Mitglieder und diese haben schon auf der letzten Generalversammlung beanstandet, dass ihnen zu oft Zeiten für das Eislaufen gestrichen werden. Nach dem damaligen Beschluss dürfen nur zwei Veranstaltungen pro Woche durchgeführt werden. Und diese zwei Veranstaltungen sind die Kanadier-Spiele. Ein Vorschlag war, ein Spiel der Kanadier auf dem Engelmann-Platz durchzuführen, womit sich Engelmann einverstanden erklärt hatte. Der WEV vertritt aber die Meinung, dass viele Mitglieder des WEV das Spiel sehen möchten und bei Engelmann nicht genügend Platz zur Verfügung stehen würde und so auch nicht genügend Einnahmen erzielt werden könnten. Die Kosten der Spiele sind hoch und verlangen gute Erträge. Der WEV bemühte sich am 14. Jänner eine Verwaltungsratssitzung einzuberufen. Dieses gelang nicht, da die meisten Mitglieder am Sonntag zu Ausflügen und zum Skifahren unterwegs waren. Somit besteht noch die Aussage des WEV mit der Absage des Platzes. Dem Verband waren die Schwierigkeiten des WEV mit dem Platz bei seinem Beschluss bekannt. Es besteht jetzt noch die Möglichkeit, dass der WEV zum Spiel nicht antritt. In diesem Falle würden die Hernalser das Spiel zuerkannt bekommen. Eine zweite Möglichkeit wäre, eine zusätzliche Bande aufzustellen. Das Eislaufen könnte dann stattfinden, aber die Tribühne nicht aufgebaut werden, was Einnahmeausfälle verursachen würde. Es bestehen somit also drei Möglichkeiten für eine Problemlösung:  
:1. Das Spiel findet mit großem Publikum auf dem WEV-Platz statt.
:1. Das Spiel findet mit großem Publikum auf dem WEV-Platz statt.
:2. Nichtantreten des WEV und Spielwertung für die Hernalser
:2. Nichtantreten des WEV und Spielwertung für die Hernalser
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|12. Jänner 1933  ||Wien, WEV-Platz || Rbd Wien - Alt-Turm|| M ||6:0(3-0,3-0,0-0) || ||s.u.  
|12. Jänner 1933  ||Wien, WEV-Platz || Rbd Wien - Alt-Turm|| M ||6:0(3-0,3-0,0-0) || ||s.u.  
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|27. Jänner 1934  ||Wien, Gartenbau-Platz || Rbd Wien - Rbd St. Pölten|| M  ||12:1( ) || ||s.u  
|27. Jänner 1934  ||Wien, Gartenbau-Platz || Rbd Wien - Rbd St. Pölten|| M  ||12:1 || ||s.u  
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|28. Jänner 1933  ||Wien, Gartenbau-Platz || Rbd. Mauer - Rbd. St. Pölten|| M  ||1:5 || ||s.u. Begl. 6:1
|28. Jänner 1933  ||Wien, Gartenbau-Platz || Rbd. Mauer - Rbd. St. Pölten|| M  ||1:6 || ||s.u.  
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|03. Februar 1933  || Wien, Gartenbau-Platz|| Rbd. Mauer - Rbd. St. Pölten ||M || 2:5|| ||s.u.  
|03. Februar 1933  || Wien, Gartenbau-Platz|| Rbd. Mauer - Rbd. St. Pölten ||M || 2:5|| ||s.u.  
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| 4 || [[Klub der Absolventen der BEA Österreichs Alt-Turm|Alt-Turm]] || 3|| 0 || 0 || 3 || 2:11 || 0 ||  
| 4 || [[Klub der Absolventen der BEA Österreichs Alt-Turm|Alt-Turm]] || 3|| 0 || 0 || 3 || 2:11 || 0 ||  
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:Anmerkung: In der Originaltabelle des OeEHV fehlt das Spiel zwischen Rbd Wien und Rbd St. Pölten mit 12:1. Die Beglaubigung wurde vom Verband veröffentlicht. Dieses Spiel ist in die Tabelle eingebaut, so dass alle Teilnehmer drei Spiel absolviert haben.  
:Anmerkung: In der Originaltabelle des OeEHV fehlt das Spiel zwischen Rbd Wien und Rbd St. Pölten mit 12:1. Die Beglaubigung wurde vom Verband veröffentlicht. Dieses Spiel ist jetzt in der Tabelle eingebaut, so dass alle Teilnehmer drei Spiel absolviert haben. Eine Veränderung der Plätze ergibt sich hieraus nicht.  




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|30. Dezember 1933|| Mödling || HC Währing II - MEC II||  M|| 0:6||    ||s.u.   
|30. Dezember 1933|| Mödling || HC Währing II - MEC II||  M|| 0:6||    ||s.u.   
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|01. Jänner 1934 || Mödling, Kunsteisbahn  ||ÖWSC II - MEC II || ||4:1 || || Wollinger
|01. Jänner 1934 || Mödling, Kunsteisbahn  ||ÖWSC II - MEC II ||M ||4:1 || ||s.u.
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|15. Jänner 1934 || Mödling, Kunsteisbahn || EKE II -  MEC II|| M||  1:1||    ||s.u.  
|15. Jänner 1934 || Mödling, Kunsteisbahn || EKE II -  MEC II|| M||  1:1||    ||s.u.  
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|02. März 1934 || Wien, Engelmann-Platz|| EKE II - ÖWSC II ||M||3:0(3-0,0-0,0-0)||  ||s.u.
|02. März 1934 || Wien, Engelmann-Platz|| EKE II - ÖWSC II ||M||3:0(3-0,0-0,0-0)||  ||s.u.
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'''Spiel 29. Dezember 1933  EKE II -  Cottage EV II M-Spiel'''  
'''Spiel 29. Dezember 1933  EKE II -  Cottage EV II M-Spiel'''  
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*Das Meisterschaftsspiel zwischen den Reserven von EKE und CEV endete 4:0 (0-0,1-0,3-0).
*Das Meisterschaftsspiel zwischen den Reserven von EKE und CEV endete 4:0 (0-0,1-0,3-0).
   
   
'''Spiel 30. Dezember 1933 HC Währing II - Mödling II M-Spiel'''  
'''Spiel 30. Dezember 1933 HC Währing II - Mödling II M-Spiel'''  
*Schiedsrichter: Wollinger,  
*Schiedsrichter: Wollinger,  
*Das Meisterschaftsspiel zwischen HCW II und MEC II wurde vom MOBA mit 0:6 strafbeglaubigt.  
*Das Meisterschaftsspiel zwischen HCW II und MEC II wurde vom MOBA mit 0:6 strafbeglaubigt.  
'''Spiel 01. Jänner 1934 ÖWSC II - MEC II M-Spiel'''
*Schiedsrichter: Wollinger
*Das Meisterschaftsspiel zwischen ÖWSC II und MEC II endete 4:1.




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*Schiedsrichter: Heugl,
*Schiedsrichter: Heugl,
*Das Meisterschaftsspiel der Reservemannschaften von EKE und MEC endete 1:1.
*Das Meisterschaftsspiel der Reservemannschaften von EKE und MEC endete 1:1.




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*Schiedsrichter: Ing. Langfelder
*Schiedsrichter: Ing. Langfelder
*Das Meisterschaftsspiel der Reservern des EKE und des HCW endete 1:1(1-0,0-1,0-0). Aribert Heim schoss das Tor für den EKE und Hovarth war der Torschütze des HCW.
*Das Meisterschaftsspiel der Reservern des EKE und des HCW endete 1:1(1-0,0-1,0-0). Aribert Heim schoss das Tor für den EKE und Hovarth war der Torschütze des HCW.
'''Spiel 21. Februar 1934 MEC II - CEV II M-Spiel'''
*Schiedsrichter: Jahnke
*Das Meisterschaftsspiel zwischen MEC II und CEV II endete 2:0.
'''Spiel 22. Februar 1934 ÖWSC II - HC Währing II M-Spiel'''
*Schiedsrichter: Heugl
*Das Meisterschaftsspiel zwischen ÖwSC II und HC Währing II endete 2:4.




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! Datum !! Spielort !! Mannschaften !! Art!! Ergebnis !! Zuschauer !! Bemerkungen
! Datum !! Spielort !! Mannschaften !! Art!! Ergebnis !! Zuschauer !! Bemerkungen
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|11. Jänner 1934 ||Wien, Cottage-Platz  || VfB II - Cottage EV II||  M||7:2  ||  ||
|11. Jänner 1934 ||Wien, Cottage-Platz  || VfB II - CEV III||  M||7:2  ||  ||s.u.
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|02. Februar 1934  || Wien, Gartenbau-Platz|| WBC II - Rbd Wien II|| M ||6:0 || ||Aigner
|02. Februar 1934  || Wien, Gartenbau-Platz|| WBC II - Rbd Wien II|| M ||6:0 || ||s.u.
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|06. Februar 1934  || Wien, CEV-Platz|| WBC II - CEV II ||M||0:0 || ||
|06. Februar 1934  || Wien, CEV-Platz|| WBC II - CEV III ||M||0:0 || ||s.u.
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|07. Februar 1934  ||Wien, WEV-Platz || Rbd Wien II - VfB II|| M ||5:2 || ||  
|07. Februar 1934  ||Wien, WEV-Platz || Rbd Wien II - VfB II|| M ||5:2 || ||s.u.
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'''Spiel 11. Jänner 1934 VfB II - CEV III M-Spiel'''
*Schiedsrichter: Heugl
*Das Meisterschaftsspiel zwischen VfB II und CEV III endete 7:2.
'''Spiel 02. Februar 1934 WBC II - Rbd Wien II M-Spiel'''
*Schiedsrichter: Aigner
*Das Meisterschaftsspiel zwischen WBC II und Rbd Wien II endete 6:0.
'''Spiel 06. Februar 1934 WBC II - CEV III M-Spiel'''
*Schiedsrichter: Laurer
*Das Meisterschaftsspiel zwischen WBC II und CEV III endete 0:0.
'''Spiel 07. Februar 1934 Rbd Wien II - VfB II  M-Spiel'''
*Schiedsrichter: Fichtenthal
*Das Meisterschaftsspiel zwischen Rbd Wien II und VfB II endete 5:2.




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==Ausschreibung der Wiener Meisterschaft==
==Ausschreibung der Wiener Meisterschaft==


:Die Ausschreibung der Eishhockey-Meisterschaft 1932/33 wurde vom Vorstand des OeEHV in der Vorstandssitzung am 11. November 1932 beschlossen und beinhaltete die Bundesmeisterschaft, die Wiener Meisterschaft und die Provinzmeisterschaft insgesamt.<ref>Der Eishockeysport 19. November 1932</ref> Die Teile der Wiener Meisterschaft (§ 8 bis § 24) sind hier aufgeführt.
*Die Ausschreibung der Eishhockey-Meisterschaft 1933/34 beinhaltete die Bundesmeisterschaft, die Wiener Meisterschaft und die Provinzmeisterschaft insgesamt.<ref>Der Eishockeysport 18. November 1933</ref> Die Teile der Wiener Meisterschaft (§ 8 bis § 24) sind hier aufgeführt und bleiben unverändert für diese Saison bestehen.
 
*Der § 20 der Wiener Meisterschaft erhält wegen der Teilnahme von Jugendlichen an der Meisterschaft eine Änderung, die in der Ausgabe der Verbandszeitschrift am 16. Dezember 1933 veröffentlicht wird. Die Änderung ist nachstehend bereits eingearbeitet.  


'''Bestimmungen der Wiener Meisterschaft'''
'''Bestimmungen der Wiener Meisterschaft'''
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:§ 20 Unberechtigte Spieler, vorzeitige Spielbeendigung
:§ 20 Unberechtigte Spieler, vorzeitige Spielbeendigung
:Die Aufstellung eines Spielers, der nicht unfallversichert ist oder nicht bestimmungsgemäß den Nachweis der Herzuntersuchung erbracht hat, sowie eines Spielers, der das sechszehnte Lebensjahr noch nicht vollendete hat, ferner das Fehlen des Spielerpasses, hat für dessen Mannschaft keinen Punkteverlust im Sinne des § 17, f und G, sondern ledigich eine estrafung zur Folge.  
:Die Aufstellung eines Spielers, der nicht unfallversichert ist oder das Fehlen von Spielerpässen hat für die betreffende Mannschaft keinen Punktverlust im Sinne des § 17, f und g, sondern lediglich eine Bestrafung zur Folge. Hingegen tritt neben der Bestrafung noch Punktverlust ein, wenn in der Mannschaft mitwirken:
:a) Jugendliche (das sind Spieler, die - im Verbandsjahr 1933/34 - im Jahre 1916 oder später geborgen sind), welche keinen positiven Tauglichkeitsbefund vorgelegt haben;
:b) Knaben (das sind Spieler, die - im Verbandsjahr 1933/34 - im Jahre 1920 oder später geboren sind), ohne Rücksicht darauf, ob sie einen Tauglichkeitsbefund vorgelegt haben oder nicht;
:c) Jünglinge (das sind Spieler, die - im Verbandsjahr 1933/34 - im Jahre 1919 und 1918 geboren sind), ohne Rücksicht darauf, ob sie einen Tauglichkeitsbefund vorgelegt haben oder nicht;
:d) Junioren (das sind Spieler, die - im Verbandsjahr 1933/34 - im Jahre 1917 und 1916 geboren sind), die einen Tauglichkeitsbefund vorgelegt haben, welcher nur auf "für Jugendwettbewerbe geeignet" lautet; Junioren sind nur dann spielberechtigt, wenn sie einen Tauglichkeitsbefund vorgelegt haben, welcher auf "für Seniorenwettbewerbe geeignet" lautet. 
:Tritt eine Mannschaft vor Spielschluss ab oder wird das Spiel aus Verschulden einer Mannschaft oder eines Vereines abgebrochen, sind alle Spieler bis zu ihrem Erscheinen vor dem Verbande suspendiert.   
:Tritt eine Mannschaft vor Spielschluss ab oder wird das Spiel aus Verschulden einer Mannschaft oder eines Vereines abgebrochen, sind alle Spieler bis zu ihrem Erscheinen vor dem Verbande suspendiert.   


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==Durchführungsbestimmungen der Wiener Meisterschaft 1932/33==
==Durchführungsbestimmungen der Wiener Meisterschaft 1932/33==
:Die Durchführungsbestimmungen der § 1 bis 6 betreffen die Wiener Meisterschaft und sind nachstehend hier aufgeführt:
:Die Durchführungsbestimmungen der § 1 bis 6 betreffen die Wiener Meisterschaft. Die Veröffentlichung erfolgte in der Ausgabe "Der Eishockeysport" vom 18. November 1933 wie nachstehend aufgeführt:


:§ 1 Klasseneinteilung
:§ 1 Klasseneinteilung
*1. Klasse:
*1. Klasse:
:Hockeyclub Währing, PSK (durch Namnsänderung dann EKE), WAC, WEV und der Sieger aus dem Qualifikationsspielen Hakoah- MEC.
:EKE, MEC, ÖWSC, HCW und WEV.
*2. Klasse, Gruppe A:  
*2. Klasse, Gruppe A:  
:Der Unterlegene aus den Qualifikationsspielen Hakoah-MEC, weiters Allround, CEV, ÖWSC, VfB und WEC.
:CEV, Hakoah, St. Pölten, VfB, WAC, WBC.
*2. Klasse, Gruppe B:  
*2. Klasse, Gruppe B:  
:PSV, Reichsbund, Altmann, Siemens, St. Pölten, Stockerau und TEC
:Allround, Altmann, Reichsbund, Siemens, Stockerau und die neu beitretenden Vereine.


:Der OeEHV behält sich vor, nach Nennungsschluss Änderungen in der Klasseneinteilung eintreten zu lassen, doch kommen nur Klassenerhöhungen, nicht aber Klassenherabsetzungen in Betracht.  
:Der OeEHV behält sich vor, nach Nennungsschluss Änderungen in der Klasseneinteilung eintreten zu lassen, doch kommen nur Klassenerhöhungen, nicht aber Klassenherabsetzungen in Betracht.  


:§ 2 Nennungsschluss, Nenngeld
:§ 2 Nennungsschluss, Nenngeld
:Nennungschluss ist am 29. November 1932, 20 Uhr. Nennungen sind schriftlich unter Beischluss des Nenngeldes an den OeEHV zur richten. Das Nenngeld beträgt für die 1. Klasse S 20,--, für die 2. Klasse A und 2. Klasse B S 10,--.
:Nennungschluss ist am 28. November 1933, 20 Uhr. Nennungen sind schriftlich unter Beischluss des Nenngeldes an den OeEHV zur richten. Das Nenngeld beträgt für die 1. Klasse S 20,--, für die 2. Klasse A und 2. Klasse B S 10,--.




:§ 3 Reservemeisterschaften
:§ 3 Reservemeisterschaften
:Der OeEHV plant die Durchführung von Reservemeisterschaften und fordert die Vereine auf, die auch an diesem Bewerbe eine Mannschaft teilnehmen lassen wollen, gleichzeitig mit der Nennung für die I. Mannschaft die Nennung für die Reservemannschaft abzugeben. Nach Maßgabe der eingelaufenen Nennungen wird der OeEHV die Auslosung und Einteilung der Reservemeisterschaft, bei der die Bestimmungen der Wiener Meisterschaft sinngemäß Anwendung finden, veröffentlichen. Nennungsschluss für die Reservemeisterschaft ist ebenfalls am 29. November 1932, 20 Uhr. Das Nenngeld betragt S 1,--.  
:Der OeEHV plant die Durchführung von Reservemeisterschaften und fordert die Vereine auf, die auch an diesem Bewerbe eine Mannschaft teilnehmen lassen wollen, gleichzeitig mit der Nennung für die I. Mannschaft die Nennung für die Reservemannschaft abzugeben. Nach Maßgabe der eingelaufenen Nennungen wird der OeEHV die Auslosung und Einteilung der Reservemeisterschaft, bei der die Bestimmungen der Wiener Meisterschaft sinngemäß Anwendung finden, veröffentlichen. Nennungsschluss für die Reservemeisterschaft ist ebenfalls am 28. November 1933, 20 Uhr. Das Nenngeld betragt S 1,--.  


:§ 4 Terminfestsetzung  
:§ 4 Terminfestsetzung  
:Der Sieger der Wiener Meisterschaft muss bis längstens 20. Jänner 1933 ermittelt sein. Vom Wettspielreferenten werden Rundentermine bestimmt, innerhalb welcher die Spiele der betreffenden Runde zur Austragung gebracht werden müssen. Fällt ein Spiel wegen Witterungsschwierigkeiten aus, ist es unbedingt innerhalb der Nächsten Runde (unbeachtet des Spieles dieser Runde) nachzutragen. Der Wettspielreferent ist berechtigt, bei gegebener Notwendigkeit Spiele zu einem bestimmten Zeitpunkt anzusetzen.  
:Der Sieger der Wiener Meisterschaft muss bis längstens 20. Jänner 1934 ermittelt sein. Vom Wettspielreferenten werden Rundentermine bestimmt, innerhalb welcher die Spiele der betreffenden Runde zur Austragung gebracht werden müssen. Fällt ein Spiel wegen Witterungsschwierigkeiten aus, ist es unbedingt innerhalb der Nächsten Runde (unbeachtet des Spieles dieser Runde) nachzutragen. Der Wettspielreferent ist berechtigt, bei gegebener Notwendigkeit Spiele zu einem bestimmten Zeitpunkt anzusetzen.  


:§ 5 Spiele gegen Niederösterreichische Vereine
:§ 5 Spiele gegen Niederösterreichische Vereine
:Die Spiele der Wiener Vereine gegen den St. Pöltener EV und den Stockerauer EV sind ohne Rücksicht auf die Platzwahl auf den Plätzen der beiden Vereine auszutragen. Sollte eines dieser Spiele abgesagt werden müssen, ist diese Absage bis längstens 4 Stunden vor dem angesetzten Wettspielbeginn telefonisch an Vizepräsident Schaffer (Tel.U19-9-92) zu richten bzw. bei der vorbezeichneten Telefonstelle eine entsprechende Nachricht zu hinterlassen. Der Wiener Gegner und der Schiedsrichter sind verpflichtet, sich vor der Abfahrt, frühestens vier Stunden vor dem angesetzten Spielbeginn, bei der vorbezeichneten Telefonstelle zu erkundigen, ob das Spiel etwa abgesagt wurde. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung hat zur Folge, das der schuldtragende Verein zum Ersatz der tatsächlichen Kosten (Fahrtauslagen für den reisenden Verein und den Schiedsrichter bzw. Platz- und Reklamespesen usw.) herangezogen wird.     
:Die Spiele der Wiener Vereine gegen den St. Pöltener EV und den Stockerauer EV sind ohne Rücksicht auf die Platzwahl auf den Plätzen der beiden Vereine auszutragen. Sollte eines dieser Spiele abgesagt werden müssen, ist diese Absage bis längstens 4 Stunden vor dem angesetzten Wettspielbeginn telefonisch an Vizepräsident Schaffer (Tel.U19-9-92) zu richten bzw. bei der vorbezeichneten Telefonstelle eine entsprechende Nachricht zu hinterlassen. Der Wiener Gegner und der nominierte Schiedsrichter sind verpflichtet, sich vor der Abfahrt, frühestens vier Stunden vor dem angesetzten Spielbeginn, bei der vorbezeichneten Telefonstelle zu erkundigen, ob das Spiel etwa abgesagt wurde. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung hat zur Folge, das der schuldtragende Verein zum Ersatz der tatsächlichen unnütz verausgabten Kosten (Fahrtauslagen für den reisenden Verein und den Schiedsrichter bzw. Platz- und Reklamespesen usw.) herangezogen wird.     
   
   


:§ 6 Fahrtvergütung
:§ 6 Fahrtvergütung
:Für Spiele unter Vereinen, die am gleichen Ort ihren Sitz haben, entfällt eine Fahrtvergütung.  Für Spiele der Wiener Vereine gegen St. Pölten und  Stockerauer gelten hinsichtlich der Fahrtvergütung folgende Bestimmungen: Hat der niederösterreichische Verein Platzwahl, dann hat der reisende Wiener Verein die Fahrtkosten zur tragen. Hat der Wiener Verein Platzwahl, dann hat der niederösterreichische Verein die Fahrtkosten (3. Klasse Personenzug hin und zurück unter Benutzung der günstigsten, erreichbaren Ermässigung) für die tatsächlich reisende Spielerzahl und den Reiseführer, hächstens 11 Personen, zu vergüten.
:Für Spiele unter Vereinen, die am gleichen Ort ihren Sitz haben, entfällt eine Fahrtvergütung.  Für Spiele der Wiener Vereine gegen die Vereine St. Pöltener EV und  Stockerauer EV gelten hinsichtlich der Fahrtvergütung folgende Bestimmungen: Hat der niederösterreichische Verein Platzwahl, dann hat der reisende Wiener Verein die Fahrtkosten zur tragen. Hat der Wiener Verein Platzwahl, dann hat der niederösterreichische Verein die Fahrtkosten (3. Klasse Personenzug hin und zurück unter Benutzung der günstigsten, erreichbaren Ermässigung) für die tatsächlich reisende Spielerzahl und den Reiseführer, hächstens 11 Personen, zu vergüten.
:Bei Spielen der niederösterreichischen Vereine untereinander hat der platzwahlausübende Verein seinem Gegner die Fahrtkosten im vorbezeichnetem Ausmaße zu vergüten.  
:Bei Spielen der niederösterreichischen Vereine untereinander hat der platzwahlausübende Verein seinem Gegner die Fahrtkosten im vorbezeichnetem Ausmaße zu vergüten.  
:Ist zu einem eines niederösterreichischen Vereines der Gegner am Austragungsort eingetroffen und das Spiel kann ohne Verschulden eines der beiden Vereine nicht ausgetragen werden, wobei die Bestimmungen des obenangeführten § 5 eingehalten wurden, sind die Fahrtkosten für das neuerlich angesetzte Spiel von beiden Vereinen je zur Hälfte zu tragen.   
:Ist zu einem eines niederösterreichischen Vereines der Gegner am Austragungsort eingetroffen und das Spiel kann ohne Verschulden eines der beiden Vereine nicht ausgetragen werden, wobei die Bestimmungen des obenangeführten § 5 eingehalten wurden, sind die Fahrtkosten für das neuerlich angesetzte Spiel von beiden Vereinen je zur Hälfte zu tragen.   


==Terminauslosung==
==Terminauslosung==
Die Auslosung der Spiele der Wiener Meisterschaft wird in der Ausgabe der Zeitschrift "Der Eishockeysport" vom 9. Dezember 1933 veröffentlicht.  
:Die Auslosung der Spiele der 1. Klasse der Wiener Meisterschaft wird in der Ausgabe der Zeitschrift "Der Eishockeysport" vom 2. Dezember 1933 veröffentlicht. Die Auslosung der Gruppen A und B der Klasse 2 und der Reservemeisterschaft erfolgt am 9. Dezember 1933.  
:Am 16. Dezember erfolgt eine Berichtigung zur 1. Klasse.
 
'''Klasse 2 Gruppe B neuer Spielablauf'''
:Auf ersuchen der Mannschaften in der Gruppe B der 2. Klassen werden Hin- und Rückspiele stattfinden.
:1. Runde, Endtermin 31.12.1933: Rbd St. Pölten - Alt-Turm, Rbd Mauer - Rbd Wien,
:2. Runde, Endtermin 06.01.1934: Alt-Turm - Rbd Mauer, Rbd Wien - Rbd St. Pölten
:3. Runde, Endtermin 12.01.1934: Rbd St. Pölten - Rbd Mauer, Alt-Turm - Rbd Wien,
:4. Runde, Endtermin 17.01.1934: Alt-Turm - Rbd St. Pölten, Rbd Wien - Rbd Mauer,
:5. Runde, Endtermin 22.01.1934: Rbd Mauer - Alt-Turm, Rbd St. Pölten - Rbd Wien,
:6. Runde, Endtermin 28.01.1934: Rbd Mauer - St. Pölten, Rbd Wien - Alt-Turm,
 
 
==Besondere Bestimmungen Wiener Meisterschaft - Reserven==
:Um die Vereine nicht zu sehr zu beengen, wurde von der Erlassung besonderer Bestimmungen Abstand genommen.
:Es muss lediglich jeder zu diesem Bewerb genannt habende Verein mindestens 15 gemeldete Spieler aufweisen können, bei der Teilnahme von zwei Reservemannschaften eines Vereines erhöht sich diese Zahl auf vierundzwanzig.
:Es wird den Vereinen aber dringend ans Herz gelegt, stets im Auge zu behalten, dass der Zweck dieses Bewerbes darin besteht, dem Nachwuchs, der späterhin die erste Mannschaft bilden soll, eine regelmäßige Spielgelegenheit zu geben. Es wird sich also empfehlen, nach Tunlichkeit die Bestimmungen, welche für die Teilnahme der Reservemannschaften an der Provinz-Meisterschaft 2. Klasse gelten (Zeitung Nr. 4, Seite 47), zu beachten. Es sollen also, wenn irgend möglich, der Tormann, die beiden Verteidiger und der erste Sturm der ersten Kampfmannschaft in der Reservemannschaft nicht in Verwendung gezogen werden. Bei der Teilnahme von zwei Mannschaften eines Vereines soll die mit a bezeichnete Mannschaft tatsächlich die spielstärkere sein. Es sollen zur Erlangung einer guten Position nicht eventuell Verstärkungen der Reservemannschaft oder - bei zwei teilnehmenden Mannschaften eines Vereines - der als spielschwächer b gemeldeten Mannschaft stattfinden.
:Sollten sich im Verlauf dieses Bewerbes derartige Misstände ergeben, so behält sich der Vorstand des OeEHV vor, noch besondere Bestimmungen - auch wenn der Bewerb schon im Lauf ist - zu erlassen.<ref>Der Eishockeysport 9. Dezember 1933</ref>
 


==besondere Bestimmungen Wiener Meisterschaft - Reserven==
:(Die Veröffentlichung erfolgte am 9. Dezember 1933 in der Zeitschrift "Der Eishockeysport")




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