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:§ 12 Einteilung in die Klassen | :§ 12 Einteilung in die Klassen | ||
:Der Verbandsvorstand nimmt für die Meisterschaft des Verbandsjahres | :Der Verbandsvorstand nimmt für die Meisterschaft des Verbandsjahres 1933/34 die Einteilung der Vereine in die drei Klassen vor, in den folgenden Jahren ergibt sich die Einteilung durch den Auf- und abstieg. Gegen die Klasseneinteilung gibt es keinen Einspruch. | ||
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