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Lienhard von Harrach war zunächst ein Lehnsmann der [[Heinrich VII. von Schaunberg|Grafen von Schaunberg]]. 1436 begleitete er [[Friedrich III. (HRR)|Herzog Friedrich V. von Österreich]], den späteren Kaiser Friedrich III., auf seiner Pilgerreise ins Heilige Land. Später war er ein Vertrauter von Graf Stepan von Montfort-Pfannberg und wechselte nach dessen Tod in die Dienste des späteren Kaisers, der ihm 1437 mit den Pflegschaften [[w:Burg Eppenstein|Eppenstein]] (bei [[Judenburg]] und [[w:Burg Pfannberg|Pfannberg (bei [[Graz]]) betraute, über die dieser als Vormund für die unmündigen Söhne des Grafen von Montfort damals verfügte.<ref name ="heinig213"/> 1448 wurde er königlicher Rat und kam in den Besitz der [[w:Ruine Grünburg (Görtschitztal)|Grünburg]] bei [[ | Lienhard von Harrach war zunächst ein Lehnsmann der [[Heinrich VII. von Schaunberg|Grafen von Schaunberg]]. 1436 begleitete er [[Friedrich III. (HRR)|Herzog Friedrich V. von Österreich]], den späteren Kaiser Friedrich III., auf seiner Pilgerreise ins Heilige Land. Später war er ein Vertrauter von Graf Stepan von Montfort-Pfannberg und wechselte nach dessen Tod in die Dienste des späteren Kaisers, der ihm 1437 mit den Pflegschaften [[w:Burg Eppenstein|Eppenstein]] (bei [[Judenburg]] und [[w:Burg Pfannberg|Pfannberg (bei [[Graz]]) betraute, über die dieser als Vormund für die unmündigen Söhne des Grafen von Montfort damals verfügte.<ref name ="heinig213"/> 1448 wurde er königlicher Rat und kam in den Besitz der [[w:Ruine Grünburg (Görtschitztal)|Grünburg]] bei Wieting (heute Teil der Gemeinde [[Klein Sankt Paul]]. 1451-1455 war er als Nachfolger von Georg von Hallegg Verweser der Hauptmannschaft des Herzogtums Kärnten, wobei ihm der dem "Großbürgertum" angehörige Niklas Gleismüller von [[Sankt Veit an der Glan|St. Veit]] als [[w:Vitztum|Viztum]] zur Seite stand.<ref name ="heinig214"/> 1457 gehört er der Ratskommission an, die für den Kaiser unter der Führung von [[w:Ulrich Sonnenberger|Bischof Ulrich von Gurk]] mit den durch den Tod von [[Ulrich II. (Cilli)|Graf Ulrich II. von Cilli]] "herrenlos" gewordenen Adligen von dessen Grafschaft verhandelte. | ||
Außer landesfürstlichen [[w:Lehen|Lehen]] übernahm er auch Lehen von den [[Friedrich (Cilli)|Grafen von Cilli]], von den [[Heinrich VI. (Görz)|Grafen von Görz]], vom [[w:Erzstift Salzburg|Erzstift Salzburg]] und vom [[w:Diözese Gurk|Bistums]] [[Gurk]]. 1444 war er Beisitzer in einem Kommissionsprozess des Klosters [[Millstatt]], der vor dem [[w:Johannes Schallermann|Bischof von Gurk]] geführt wurde.<ref name ="heinig214"/> | Außer landesfürstlichen [[w:Lehen|Lehen]] übernahm er auch Lehen von den [[Friedrich (Cilli)|Grafen von Cilli]], von den [[Heinrich VI. (Görz)|Grafen von Görz]], vom [[w:Erzstift Salzburg|Erzstift Salzburg]] und vom [[w:Diözese Gurk|Bistums]] [[Gurk]]. 1444 war er Beisitzer in einem Kommissionsprozess des Klosters [[Millstatt am See|Millstatt]], der vor dem [[w:Johannes Schallermann|Bischof von Gurk]] geführt wurde.<ref name ="heinig214"/> | ||
Lienhard von Harrach war der Vormund des späteren Kämmerers [[w:Andreas von Greisenegg|Andreas von Greisenegg]], der nach seinem Tod die Vormundschaft über Lienhards noch unmündigen Söhne übernahm.<ref name ="heinig214"/> | Lienhard von Harrach war der Vormund des späteren Kämmerers [[w:Andreas von Greisenegg|Andreas von Greisenegg]], der nach seinem Tod die Vormundschaft über Lienhards noch unmündigen Söhne übernahm.<ref name ="heinig214"/> |
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