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:Der Melde-, Ordnungs- und Beglaubigungsausschuss des Österreichischen Eishockeyverbandes (OeEHV) hat am 07. September 1937 die ersten Einvernahmen in der Angelegenheit der Südafrikareise der Mannschaft des Wiener Eislauf Vereins durchgeführt. Es handelt sich um die Anschuldigung, dass die Spieler des Eislaufvereines gegen Bezahlung ihr Johannisburger Spiel gegen das Team der Südafrikanischen Union absichtlich verloren haben, weil die dortigen Veranstalter dieses für notwendig hielten, um das Publikumsinteresse für weitere Spiele anzuregen. Die Spieler haben bei ihrer Einvernahme die Behauptungen mit Entrüstung zurückgewiesen. Die Untersuchung ist noch nicht beendet; sie wird nächste Woche durch Einvernahmen von Amtswaltern ergänzt werden.<ref>Freie Stimmen 10. September 1937</ref> | :Der Melde-, Ordnungs- und Beglaubigungsausschuss des Österreichischen Eishockeyverbandes (OeEHV) hat am 07. September 1937 die ersten Einvernahmen in der Angelegenheit der Südafrikareise der Mannschaft des Wiener Eislauf Vereins durchgeführt. Es handelt sich um die Anschuldigung, dass die Spieler des Eislaufvereines gegen Bezahlung ihr Johannisburger Spiel gegen das Team der Südafrikanischen Union absichtlich verloren haben, weil die dortigen Veranstalter dieses für notwendig hielten, um das Publikumsinteresse für weitere Spiele anzuregen. Die Spieler haben bei ihrer Einvernahme die Behauptungen mit Entrüstung zurückgewiesen. Die Untersuchung ist noch nicht beendet; sie wird nächste Woche durch Einvernahmen von Amtswaltern ergänzt werden.<ref>Freie Stimmen 10. September 1937</ref> | ||
*18. September 1937: '''Wiener Eishockeyspieler werden zu Professionals erklärt''' | *18. September 1937: '''Wiener Eishockeyspieler werden zu Professionals erklärt''' | ||
: | :In seiner gestrigen Sitzung hat sich der Österreichische Eishockeyverband mit verschiedenen Vorfällen bei der Reise einer Mannschaft des Wiener Eislauf Vereins nach Südafrika befasst. Am Ende der Erörterungen wurden die Spieler Friedrich Demmer und Hermann Weiss vom Wiener Eislauf Verein und Hans Tatzer und Hans Schneider vom EKE zu Professionals erklärt, da sie ihre Teilnahme an der Reise nach Südafrika von der Ausfolgung von Beträgen außerhalb der Diäten und sonstigen Vergütungen abhängig gemacht hätten. <ref>Salzburger Chronik für Stadt und Land 18. September 1937</ref> Damit wäre ihrer sportlichen Laufbahn ein Ende gesetzt, wenn nicht zugleich beschlossen worden wäre, dass in Hinkunft je zwei Professionalspieler in Wiener Vereinen tätig sein können. Der Spieler Karl Kirchberger vom WEV wurde wegen unbotsmäßigem Benehmen gegen die Reiseleitung für 14 Wochen vom Spielbetrieb suspendiert. | ||
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* | *04. Dezember 1937: Protestsenat hat Urteil in Sachen Profistatus gefällt | ||
:Der aus den Herren Kaiser, Kienzel und Klossy zusammengesetzte Senat, der über den Einspruch der Vereine Wiener Eislauf Verein und Eishockey Klub Engelmann gegen das Urteil des Moba des Eishockeyverbandes im Falle der Spieler Friedrich Demmer, Tatzer, Schneider und Weiss zu urteilen hatte, ist zu der Ansicht gelangt, dass die vorgenannten Spieler Verstöße gegen die Amateurbestimmungen des Internationalen Eishockeyverbandes begangen haben. Er hält aber diese Verfehlungen, soweit sie erwiesen werden konnten, angesichts der Tatsache, dass die die Diäten betreffeneden Vereinbarungen mit den Spielern nicht für so schwerwiegend, dass sie ein Urteil auf Aberkennung der Amateureigenschaft ohne zeitliche Begrenzung rechtfertigen würden. Er ist ferner der Ansicht, dass auch andere Teilnehmer an der Expedition nach Südafrika nicht von aller Schuld freizusprechen sind und schließlich, dass insbesondere der Wiener Eislauf Verein als Veranstalter der Reise durch die Art der organisatorischen und finanziellen Durchführung die Möglichkeit von Unzukömmlichkeiten geschaffen hat. Infolge dessen hält der Einspruchssenat die Strafe des Verweises für die genannten vier Spieler für angemessen. Der Einspruchssenat teilt dem Österreichischen Eishockeyverband ferner mit, dass er im Verlauf der Untersuchung zu verschiedenen Vorfallenheiten gelangt ist, die ihn veranlassen, einen gesonderten Bericht an den Österreichischen Eishockeyverband und die Österreichische Sport- und Turnfront zu erstatten. gezeichnet Kaiser, Kienzel, Klossy, | :Der aus den Herren Kaiser, Kienzel und Klossy zusammengesetzte Senat, der über den Einspruch der Vereine Wiener Eislauf Verein und Eishockey Klub Engelmann gegen das Urteil des Moba des Eishockeyverbandes im Falle der Spieler Friedrich Demmer, Tatzer, Schneider und Weiss zu urteilen hatte, ist zu der Ansicht gelangt, dass die vorgenannten Spieler Verstöße gegen die Amateurbestimmungen des Internationalen Eishockeyverbandes begangen haben. Er hält aber diese Verfehlungen, soweit sie erwiesen werden konnten, angesichts der Tatsache, dass die die Diäten betreffeneden Vereinbarungen mit den Spielern nicht für so schwerwiegend, dass sie ein Urteil auf Aberkennung der Amateureigenschaft ohne zeitliche Begrenzung rechtfertigen würden. Er ist ferner der Ansicht, dass auch andere Teilnehmer an der Expedition nach Südafrika nicht von aller Schuld freizusprechen sind und schließlich, dass insbesondere der Wiener Eislauf Verein als Veranstalter der Reise durch die Art der organisatorischen und finanziellen Durchführung die Möglichkeit von Unzukömmlichkeiten geschaffen hat. Infolge dessen hält der Einspruchssenat die Strafe des Verweises für die genannten vier Spieler für angemessen. Der Einspruchssenat teilt dem Österreichischen Eishockeyverband ferner mit, dass er im Verlauf der Untersuchung zu verschiedenen Vorfallenheiten gelangt ist, die ihn veranlassen, einen gesonderten Bericht an den Österreichischen Eishockeyverband und die Österreichische Sport- und Turnfront zu erstatten. gezeichnet Kaiser, Kienzel, Klossy, | ||
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