COVID-19-Maßnahmengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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# Banken;
# Banken;
# Postdiensteanbieter einschließlich deren Postpartner, soweit diese Postpartner unter die Ausnahmen des § 2 fallen sowie Postgeschäftsstellen iSd § 3 Z 7 PMG, welche von einer Gemeinde betrieben werden oder in Gemeinden liegen, in denen die Versorgung durch keine andere unter § 2 fallende Postgeschäftsstelle erfolgen kann, jedoch ausschließlich für die Erbringung von Postdienstleistungen und die unter § 2 erlaubten Tätigkeiten, und Telekommunikation<ref>Geändert durch BGBl. II 2020/110.</ref>;
# Postdiensteanbieter einschließlich deren Postpartner, soweit diese Postpartner unter die Ausnahmen des § 2 fallen sowie Postgeschäftsstellen iSd § 3 Z 7 PMG, welche von einer Gemeinde betrieben werden oder in Gemeinden liegen, in denen die Versorgung durch keine andere unter § 2 fallende Postgeschäftsstelle erfolgen kann, jedoch ausschließlich für die Erbringung von Postdienstleistungen und die unter § 2 erlaubten Tätigkeiten, und Telekommunikation<ref>Geändert durch BGBl. II 2020/110.</ref>;
# Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege;
# Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege<ref>Dies umfasst z. B. auch Dienstleistungen von Rechtsanwälten, die Tätgkeit von Sachverständigen im Auftrag des Gerichtes und ähnliches.</ref>;
# Lieferdienste;
# Lieferdienste;
# Öffentlicher Verkehr;
# Öffentlicher Verkehr;
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