Außerbudgetäre Einheiten des Bundes: Unterschied zwischen den Versionen

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Werden die ''Außerbudgetären Einheiten des Bundes'' nach der Rechtsform/Funktion und Anzahl gegliedert ergibt sich:
Werden die ''Außerbudgetären Einheiten des Bundes'' nach der Rechtsform/Funktion und Anzahl gegliedert ergibt sich:
* 117 [[w: Gesellschaft mit beschränkter Haftung|Gesellschaften mit beschränkter Haftung]]
* 117 [[w: Gesellschaft mit beschränkter Haftung|Gesellschaften mit beschränkter Haftung]]
* 47 [[w: Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft|Hochschulvertretungen]] (Körperschaften öffentlichen Rechts)
* 47 [[w: Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft|Hochschulvertretungen]] (als Körperschaften öffentlichen Rechts)
* 31 [[w:Universität|Universitäten]] / [[w:Hochschule|Hochschulen]] / [[w:Fachhoschschule|Fachhochschulen]]
* 31 [[w:Universität|Universitäten]] / [[w:Hochschule|Hochschulen]] / [[w:Fachhoschschule|Fachhochschulen]]
* 23 [[w:Fonds|Fonds]]
* 23 [[w:Fonds|Fonds]]
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* 6 Sonstige Rechtsformen und Einrichtungen
* 6 Sonstige Rechtsformen und Einrichtungen
* 4 [[w:Akademie|Akademien]]
* 4 [[w:Akademie|Akademien]]
Im Gesamten somit 295 solche Einrichtungen.
Im Gesamten somit 295 solche Einrichtungen (2019).


<u>Beachte</u>: Es wurde bei der Gliederung nach Rechtsform überwiegend auf den Wortlaut der Firmenbezeichnung geachtet und nicht die tatsächliche vorliegende Rechtsform. GmbH. & Co. KG wurden unter GmbH. eingeordnet.
<u>Beachte</u>: Es wurde bei der Gliederung nach Rechtsform überwiegend auf den Wortlaut der Firmenbezeichnung geachtet und nicht die tatsächliche vorliegende Rechtsform. GmbH. & Co. KG wurden unter GmbH. eingeordnet.
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